Drucksache - VII-0158  

 
 
Betreff: Bahnlärmmonitoring entlang der Stettiner Bahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz federführender Ausschuss
13.09.2012 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, 7. BVV am 13.06.12
Beschlussempfehlung Ausschuss EiBe+UmNat 9. BVV am 26.09.12
VzK§13 BA, ZB 11. BVV am 12.12.12
VzK§13 BA, SB 13. BVV am 06.03.13

Drucksachen

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Entlang der Stettiner Eisenbahn besteht bereits jetzt eine massive Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm, Staub und Erschütterungen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                       .2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr. VII-0158

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Schlussbericht

 

 

Bahnlärmmonitoring entlang der Stettiner Bahn

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 9. Sitzung am 26.9.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirkverordnung – Drucksache VII-0158

 

„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass entlang der Stettiner Bahn an einem noch auszuwählenden Ort der sich in einem oder in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiet(es) befindet eine Monitoring-Station für Bahnlärm nach Schweizer Vorbild im Bezirk Pankow installiert wird.“

 

 

Gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Eisenbahn-Bundesamt sieht keine rechtliche Grundlage dafür, der DB Netz AG ein Bahnlärmmonitoring aufzuerlegen.

Über die in § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (Bundeseisenbahnverkehrsgesetz-BEVVG) zugewiesenen Aufgaben ist das Eisenbahnbundesamt auch nicht bereit, ein Monitoring durchzuführen.

 

Es ist grundsätzlich zwischen Lärmvorsorge beim Bau und der wesentlichen Änderung von Schienenwegen sowie der Lärmsanierung an bestehenden, baulich nicht zu verändernden Schienenwegen zu unterscheiden.

 

 

 

 

Ein Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm besteht nach § 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Verkehrsweges. In der 16. BImSchV sind die einzuhaltenden Grenzwerte und die Verfahren zur Berechnung der Beurteilungspegel festgelegt.

Für den baulich geänderten Bereich von km 4,2 bis km 8,79 der Stettiner Bahn wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 20.09.2005 über den erforderlichen Lärmschutz auf Grund rechnerisch ermittelter Pegel entschieden. Der Beschluss ist bestandskräftig und es wird danach verfahren (besonders überwachtes Gleis mit halbjährlicher Überwachung).

 

Die Lärmsanierung ist nicht im BImSchG geregelt, es lassen sich somit keine gesetzlichen Ansprüche auf die Lärmsanierung bei bestehenden Schienenwegen ableiten.

Grundsätzlich werden Belastungen aus Verkehr jeglicher Art berechnet. Die sich aus einem Lärmmonitoring ergebenden Lärmpegel sind rechtlich irrelevant.

 

Von der rechtlichen Situation losgelöst, wird das Umwelt- und Naturschutzamt die Bürgerinitiative zur Installation einer Monitoring-Station unterstützen. Die Unterstützung wird auch einen finanziellen Beitrag beinhalten in Höhe von 1000,- Euro.

 

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Kosten für die Unterstützung der Bürgerinitiative werden im Rahmen der Haushaltswirtschaft durch den Gb 5 getragen.

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine


8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

                                                       

Jens-Holger Kirchner                                    Dr. Torsten Kühne

stellv. Bezirksbürgermeister                      Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

        Umwelt und Bürgerservice

 

 

             

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen