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Drucksache - VII-0147
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennung einer Privatstraße im Ortsteil Pankow in „In den Floragärten“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst:
Im Ortsteil Pankow wird die neu entstehende private Erschließungsstraße an der Florastraße, Gaillardstraße und der Görschstraße, in 13187 Berlin, in „In den Floragärten“ benannt. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar.
Begründung:
Die Benennungsabsicht für die Privatstraße in „In den Floragärten“ wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 25.04.2012 in der 6. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der Vorberatung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen. Daher wurde nunmehr die Benennung der Privatstraße beschlossen.
Die Benennung der Privatstraße erfolgt auf Antrag und Kosten der Eigentümerin des Baufeldes an der Florastraße, Gaillardstraße und der Görschstraße in 13187 Berlin. Die URBANSPACES Unternehmensgruppe entwickelt für die Kondor Wessels Gruppe das Bauvorhaben an der Florastraße 5 – 7, Gaillardstraße 33 – 44 und Görschstraße 17.
Auf dem Baufeld wird ein neuer umfeldtypischer Wohnstandort errichtet, welcher mit dem Namen „Floragärten Berlin-Pankow“ bezeichnet wird. Die zu benennende Privatstraße dient der Anbindung des Wohnquartiers an das öffentliche Straßennetz als Verbindungsstraße zwischen den öffentlichen Straßen Gaillardstraße und Görschstraße sowie der inneren Erschließung des Areals als Ringstraße mit jeweils einem nördlich und zwei südlich abzweigenden kurzen Stichstraßen. Die eigenständige Benennung der Straße wird durch die Notwendigkeit der Nummerierung der neuen Wohngebäude gestützt. Die Benennung dient folglich der Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Aufnahme in das System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen und weiteren öffentlichen Trägern. - 2 -
Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.
Die Lage und der Verlauf der Straße sind auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage – Lageplan
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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