Drucksache - VII-0104  

 
 
Betreff: Konsolidierungskonzept 2012 bis 2016
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.03.2012 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
28.03.2012 
Fortsetzung der 5. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, BA, 5. BVV am 14.03.12
Änderungsantrag SPD und Grüne, Forts. 5. BVV am 28.03.12
Ausfertigung nach Beschlussfassung SPD und Grüne, Forts. 5 BVV am 28.03.12
VzK§13 BA, SB 9. BVV am 26.09.12
VzK§13 BA, SB 10. BVV am 07.11.12
VzK§13 BA, SB 11. BVV am 12.12.12

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .9. 2012

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                      Drucksache-Nr.:

In Erledigung der
Drs.Nr.: VII-0104

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betr.:

 

Konsolidierungskonzept 2012 bis 2016

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

In Erledigung der in der 5. Sitzung am 28.3. 2012 angenommenen Vorlage - Drucksache Nr.: VII – 0104:

 

I.        Das beigefügte Konsolidierungskonzept für die Jahre 2012 bis 2016 wird beschlossen und bildet die Grundlage für die weitere Haushaltsplanung des Bezirks.
 

II.     Die SE Finanzen / Steuerungsdienst wird ermächtigt, ausschließlich redaktionelle Anpassungen in Abhängigkeit von der Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung zum Haushalt 2012/2013 sowie zum Konsolidierungskonzept vorzunehmen.
 

III.   Das Konsolidierungskonzept ist dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zur Zustimmung vorzulegen.

 

wird gemäß gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Das Bezirksamt hat das von der BVV beschlossene Konsolidierungskonzept am 5. April 2012 der Senatsverwaltung für Finanzen zur Mitzeichnung vorgelegt. Mit Schreiben vom 8. Mai 2012 wurde das Bezirksamt durch den Staatssekretär für Finanzen darüber informiert, dass nach kursorischer Prüfung das Konzept nicht mitzeichnungsfähig sei. Insbesondere fehle die Vorlage eines Abbau-Konzeptes, das mit den rechtlichen Vorgaben zum Defizitabbau im Einklang stehe. Das Bezirksamt wurde um eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage gebeten und eine Beratung darüber wurde durch die Senatsverwaltung für Finanzen erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses für sinnvoll erachtet.

In der am 14. Mai 2012 vorgelegten Nachschau der Bezirkshaushaltspläne empfiehlt die Senatsverwaltung für Finanzen dem Hauptausschuss u.a. folgende Beschlüsse zu fassen:

 

„Im Bezirkshaushaltsplan Pankow wird für das Haushaltsjahr 2012 im Kapitel 59 50 der Titel 971 07 – Pauschale Mehrausgaben zur Finanzierung von Defiziten aus Vorjahren – von 0 Euro auf 2.546.000 Euro erhöht und mit einer qualifizierten Sperre versehen. Zum Ausgleich wird die Pauschale im Kapitel 59 50 in gleicher Höhe angepasst. Der Bezirk hat diesen Betrag gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen durch geeignete Maßnahmen (Sperren und Ähnliches) bis zum 10.08.2012 zu unterlegen. Andernfalls gilt ab dem 01.09.2012 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.

 

„Der Bezirk Pankow hat dem Hauptausschuss ein mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmtes Konsolidierungskonzept für die Jahre 2013 bis 2016 sowie einen darauf aufbauenden Ergänzungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bis zur zustimmenden Kenntnisnahme durch den Hauptausschuss gilt ab dem 01.01.2013 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.“

 

Der Hauptausschuss ist auf Empfehlung des Unterausschusses Bezirke den Vorschlägen der Senatsverwaltung für Finanzen nicht gefolgt und hat stattdessen am 1. Juni 2012 beschlossen:

 

„Der Bezirk Pankow hat dem Hauptausschuss ein mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmtes Konsolidierungskonzept für die Jahre 2013 bis 2016 sowie einen darauf aufbauenden Ergänzungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Das Konsolidierungskonzept hat den Anforderungen des Beschlusses des Hauptausschusses RN16/2252 G (Konsolidierungskonzepte der Bezirke: Umgang mit Primär- und Sekundärdefiziten) zu genügen und muss ein angemessenes bezirksspezifisches Konzept zur Vermeidung eines Primärdefizits sowie ein Abbaukonzept für das Sekundärdefizit enthalten.

Bis zur zustimmenden Kenntnisnahme durch den Hauptausschuss gilt ab dem 01.01.2013 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.“

 

Mit Schreiben vom 17. Juli 2012 wurde das Bezirksamt durch den Staatssekretär für Finanzen um Auskunft gebeten, wann das Bezirksamt beabsichtige mit ihm in die Abstimmung des Konsolidierungskonzeptes zu treten. Mit Antwortschreiben vom 20. Juli 2012 hat das Bezirksamt darauf hingewiesen, dass ein Bestandteil des fortgeschriebenen Konsolidierungskonzeptes die Aufgabe von vier Verwaltungsstandorten und die externe Anmietung eines neuen, zentralen Bürogebäudes ist. Die hierfür notwendige Vorlage für den Hauptausschuss hat das Bezirksamt am 9. Juli 2012 der Senatsverwaltung für Finanzen zur Mitzeichnung vorgelegt.

 

In einem Gespräch mit beiden Staatsekretären der Senatsverwaltung für Finanzen sowie dem Geschäftsführer der BIM am 13.9. 2012 wurde deutlich, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die externe Anmietung nicht unterstützt. Über alternative Möglichkeiten zur Entlastung des Bezirkshaushaltes bei den Immobilienkosten werden weitere Gespräche geführt.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen besteht weiterhin darauf, dass der Bezirk Pankow im Konsolidierungskonzept konkrete Jahresraten in Höhe von jeweils 4 bis 5 Mio Euro zum Abbau des kumulierten Verlustvortrages festschreibt. Die Beträge sollen untersetzt werden aus den Überschüssen der Parkraumbewirtschaftung, der pauschalen Zuweisung für Investitionen und den Verkaufserlösen aus Grundstücksverkäufen.

Das Bezirksamt plant, der BVV zusammen mit dem Entwurf des Ergänzungsplanes 2013 einen fortgeschriebenen Entwurf des Konsolidierungskonzeptes 2013-2016 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Noch keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

 

 
 

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