Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VII-0102
1. Ist es zutreffend, dass ab Februar sämtliche geplanten Vorstellungen im Theater unterm Dach abgesagt wurden? 2. Wenn ja, teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass es sich dabei de facto um die Schließung einer kommunalen Einrichtung handelt? 3. Ist dem Bezirksamt bewusst, dass über die Schließung kommunaler Einrichtung die BVV zu entscheiden hat (§ 12 BezVG)? 4. Welche vertraglichen Verpflichtungen ist das Bezirksamt im Hinblick auf den ursprünglich geplanten Spielbetrieb eingegangen (insb. Gagen für Künstlerinnen und Künstler etc.)? 5. Wie verträgt sich die angebliche Notwendigkeit der sofortigen Einstellung des Spielbetriebs damit, dass Art.89 VvB die Möglichkeit einräumt, auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltwirtschaft unbedingt notwendige Ausgaben
a. zum Erhalt bestehender Einrichtungen b. zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen zu leisten? Ist nicht beides im Fall des Theaters unterm Dach gegeben?
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