Drucksache - VII-0096  

 
 
Betreff: Trägervertretung transparent gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.02.2012 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren federführender Ausschuss
17.04.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
08.05.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
05.06.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
07.08.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü90/Grüne 4 BVV

Das Bezirksamt wird ersucht, die Zusammensetzung der Trägervertretung und des örtlichen Beirats und deren Sitzungskalender sowie die jeweiligen Tagesordnungen in geeigneter Form, u

 

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Zusammensetzung der Trägervertretung und des örtlichen Beirats und deren Sitzungskalender sowie die jeweiligen Tagesordnungen in geeigneter Form, u.a. im Internet, bekannt zu machen.

 

Die Protokolle der Sitzungen sind dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren und dem Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaft sowie im Bedarfsfall weiteren Ausschüssen zur Kenntnis zu geben (E-Mail an die Ausschussmitglieder). Die zwischen dem örtlichen Träger und der gemeinsamen Einrichtung (gE) getroffenen Zielvereinbarungen sind zu veröffentlichen und den genannten Ausschüssen zur Kenntnis zu geben.

 

In einem Organigramm soll deutlich gemacht werden, wo innerhalb der gE der bezirkliche Träger an Entscheidungen beteiligt ist. Die Arbeit der gE soll auf der Webseite für Bürger_innen transparent dargestellt werden.

 

Die Belange des Arbeitnehmer_innen-Datenschutzes sind hierbei zu beachten.

 

Die gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II, die Trägerversammlung nach § 44 c SGB II und der örtliche Beirat nach § 18 d SGB II sind wichtige Organe der Entscheidungsfindung

Die gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II, die Trägerversammlung nach § 44 c SGB II und der örtliche Beirat nach § 18 d SGB II sind wichtige Organe der Entscheidungsfindung. Da an ihnen das Pankower Sozialamt als Träger beteiligt ist, sind es auch bezirkliche Angelegenheiten die dort beraten und entschieden werden.

 

Dies wird unter anderem dadurch deutlich, dass die Träger berechtigt sind, von der gemeinsamen Einrichtung die Erteilung von Auskunft und Rechenschaftslegung über die Leistungserbringung zu fordern, die Wahrnehmung der Aufgaben in der gemeinsamen Einrichtung zu prüfen und die gemeinsame Einrichtung an ihre Auffassung zu binden und innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs Weisungen zu erteilen; § 44 b Abs. 3 SGB II.

 

Die Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung sollen die Besonderheiten der beteiligten Träger, des regionalen Arbeitsmarktes und der regionalen Wirtschaftsstruktur berücksichtigen, § 44 b Abs. 2 Satz 2 SGB II.

 

Daher obliegt es der BVV zu überprüfen, ob und wie der Träger dieser Aufgabe gerecht wird und dabei die Vorgaben des Bezirksamtes umsetzt. Hierfür ist es erforderlich, dass die Bezirksverordneten regelmäßig und umfassend unterrichtet werden und der Bericht Gegenstand von Beratungen, Stellungnahmen und Empfehlungen werden kann. Wegen der besonderen Bedeutung ist hierfür ein mündlicher Bericht nicht ausreichend. Daher sind den Ausschüssen die Protokolle der Trägerversammlung zugänglich zu machen.

 

Aufgrund der Zielstellung und der gesetzlichen Aufgaben der gE scheint hier eine Unterrichtung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren und des Ausschusses für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaft obligatorisch. Die Information weiterer Ausschüsse kann angezeigt sein, wenn etwa Fragen der Jugendarbeitslosigkeit im Bezirk thematisiert werden in den Ausschuss für Kinder und Jugendhilfe oder bei Fragen der Integration von Nichtdeutschen in den Arbeitsmarkt in den Integrationsausschuss.

 

Bei den Entscheidungen der gE handelt es sich um Verwaltungshandeln auch des Bezirks, denn die gE ist befugt, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen § 44 b Abs. 1 Satz 3 SGB II.

 

Daher haben die Pankower Bürger_innen einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer für den Bezirk handelt und wer letztlich Verantwortung trägt. Daher sollte die Zusammensetzung der Trägervertretung und ggf. des Beirates auf der Webseite des Bezirkes veröffentlicht werden.

 

Der örtliche Träger schließt mit den gE Zielvereinbarungen ab. Nur eine Kenntnis dieser Zielvorgaben ermöglichet die Prüfung und ggf. Einflussnahme auf die Zielvorgaben. Daher sind die Zielvereinbarungen zwischen Bezirk und gE bzw. JobCenter öffentlich zu machen.

 

Andere Bezirke gehen mit gutem Beispiel voran, so veröffentlicht z.B. das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf auf seiner Webseite http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv/arbeitsgemeinschaft.html die Mitglieder des Beirats und klärt über die Zusammensetzung der Trägervertretung auf.

 

 

 

 
 

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