Drucksache - VII-0067  

 
 
Betreff: Berufung der beratenden Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VII. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.02.2012 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, BA 4. BVV am 15.02.12
Vorlage zur Beschlussfassung, BA 4. BVV am 15.02.12, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              02.2012

Abteilung Jugend und Facility Management

Bezirksstadträtin

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

 

 

1.              Gegenstand der Vorlage

 

Berufung beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VII. Wahlperiode.

 

2.              Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die durch die Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management, Frau Keil, den Bezirksschulbeirat sowie die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften benannten Mitglieder (Anlage) mit beratender Stimme für jeweils eine Amtsperiode in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und bestimmt für diese Mitglieder das in der Anlage benannte stellvertretende Mitglied, soweit erfolgt.

 

3.              Begründung

 

Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.

 

Nach § 35 Abs. 8 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung die in § 35 Abs. 7 Nr. 3 bis 9 KJHG bezeichneten und durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes, den Bezirksschulbeirat, die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, den Integrationsausschusses sowie den Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung benannten Personen für jeweils eine Amtsperiode als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Gemäß § 35 Abs. 9 Satz 1 AG KJHG soll die Benennung der Mitglieder nach den Absätzen 5, 6 und 8 gleichmäßig nach Frauen und Männern erfolgen. Für jedes Mitglied ist gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.

 

In der Anlage werden der Bezirksverordnetenversammlung die in den Jugendhilfeausschuss zu berufenden Mitglieder sowie ihre Stellvertreter benannt, mit Ausnahme der Personen, die der Integrations- und der Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung jeweils selbst der Bezirksverordnetenversammlung zu benennen hat.

 

Der Bezirksschulbeirat und die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften benannten ihre Mitglieder gegenüber der für Jugend zuständigen Bezirksstadträtin. Zuvor hatte sie entschieden, welche Weltanschauungsgemeinschaft die Person zur Vertretung der freigeistigen Verbände benennt.

 

4.              Rechtsgrundlage

 

§ 35 Abs. 7  9 AG KJHG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG

 

5.              Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

6.              Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

7.              Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

entfällt

 

8.              Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Christine Keil

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin für

              Jugend und Facility Management

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen