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Drucksache - VII-0058
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ für das Jahr 2012
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 03. Januar 2012 beschlossen, den vom Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ am 13.12.2011 festgestellten Wirtschaftsplan für 2012 dem Bezirkshaushaltsplan 2012/2013 des Bezirkes Pankow von Berlin als Anlage nachrichtlich beizufügen.
Begründung
Gemäß § 7 Eigenbetriebsgesetz ist der für das Geschäftsjahr vom Eigenbetrieb zu erarbeitende Wirtschaftsplan vom Verwaltungsrat festzustellen und gemäß § 16 als Anlage nachrichtlich dem Bezirkshaushaltsplan beizufügen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen werden in Einnahmen und Ausgaben anteilig für den Bezirk Pankow bereits in den zu beschließenden Bezirkshaushaltsplan 2012/2013 eingearbeitet.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungenkeine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Sicherung der Betreuung von Kindern in Kindertagesbetreuungseinrichtungen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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