Drucksache - VII-0057  

 
 
Betreff: Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2012/2013 des Bezirks Pankow von Berlin nach 1. Fortschreibung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.02.2012 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA
VzK§15 BA, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                    .2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2012/2013 des Bezirks Pankow von Berlin nach 1. Fortschreibung

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am       .2011 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.  Die Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2012/2013 des Bezirks Pankow zu den Einnahmen sowie Ausgaben für konsumtive Sachausgaben, Personalausgaben und Transferausgaben auf der Basis der 1. Fortschreibung werden als Arbeitsgrundlage für das Aufstellungsverfahren für die Geschäftsbereiche wie folgt festgesetzt. Sie sind in den Anlagen näher untersetzt.

 

2012

 

 

 

in T€

Einnahmen

PSB

Z-Teil

BVV

0,0

501,1

0,0

GB FPW

30,0

7.571,5

156,0

GB Stadt

6.940,0

26.893,6

0,0

GB JugFM

22.934,0

259.950,5

2.513,0

GB SGS

52.457,0

157.853,8

161.660,0

GB VKUB

17.657,0

20.631,3

8.443,0

Bezirk gesamt

100.018,0

473.401,8

172.772,0

 

2013

 

 

 

In €

Einnahmen

PSB

Z-Teil

BVV

0,0

503,1

0,0

GB FPW

30,0

8.614,8

156,0

GB Stadt

6.940,0

25.871,7

0,0

GB JugFM

23.448,0

261.496,5

1.129,0

GB SGS

52.864,0

159.669,7

162.619,0

GB VKUB

17.448,0

19.357,9

8.625,0

Bezirk gesamt

100.730,0

475.513,8

172.529,0


II.                        Die Pauschale Zuweisung für Investitionen wird für die Jahre 2012 und 2013 um jeweils 20 % (= 1.420 T€) gekürzt und die freiwerdenden Mittel zur Risikoabdeckung der steigenden Kosten der baulichen Unterhaltung (insbesondere BDG Fröbelstraße) verwendet. Eine maßnahmekonkrete Untersetzung erfolgt mit der Bezirksamtsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2012 / 2013. Die beschlossene Investitionsplanung 2011 – 2015 ist entsprechend fortzuschreiben.
 

III.                      Abweichend vom entsprechenden Bezirksamtsbeschluss zum Fortbildungskonzept wird für die Jahre 2012 und 2013 die Verpflichtung zur dezentralen Veranschlagung von Fortbildungsmitteln ausgesetzt. Den Organisationseinheiten (OE) steht es dennoch frei, entsprechende Vorsorge bereits planerisch zu treffen. Mehrbedarfe sind ggf. haushaltswirtschaftlich von den OEs selbst zu decken.
 

IV.                     Die SE Finanzen/Steuerungsdienst wird beauftragt, die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2012/2013 vorzunehmen. Die Geschäftsbereiche werden aufgefordert, bis zum 11.01.2012 die Unterlagen (Einnahmen sowie Ausgaben des A-, T-, Z-Teils und für Personal) bei der SE Finanzen/Steuerungsdienst einzureichen.

 

Begründung

 

Gemäß § 26 a LHO werden den Bezirken für die Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zugemessen, die aus den Teilsummen für konsumtive Sachausgaben, Einnahmen und Personalausgaben (Titel 386 30) und für Investitionsausgaben (Titel 389 30) bestehen.

 

Mit dieser Vorlage erfolgt die Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2012/2013 für den Bezirk Pankow auf der Basis der 1. Fortschreibung.

 

Daraus ist ersichtlich, dass strukturelle Eingriffe zur Umsetzung der Vorgaben und zur Vermeidung eines Primärdefizits erforderlich werden.

 

 

Übersicht zu den Anlagen:

Anlage A beinhaltet die Aufteilung des sogenannten Produktsummenbudgets (A-Teil, T-Teil, Personalausgaben) auf die Geschäftsbereiche bzw. Organisationseinheiten.

 

Anlage B gibt einen Überblick über die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Leitlinien für den ehemaligen A-Teil.

 

Anlage C beinhaltet die Zuweisungen für die Transferausgaben innerhalb des Produktsummenbudgets (T-Teil) gemäß der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Zielbudgets.

 

Anlage D beinhaltet die Zuweisungen für die sonstigen Transferausgaben (Z-Teil).

 

Anlage E stellt die Vorgaben für die Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 03 bis E 05 dar.

 

 

Bei der Überarbeitung der Eckwerteberechnung auf Basis der 1. Fortschreibung wurden folgende Tatbestände im Einzelnen berücksichtigt:

 

-          Umsetzung der Erhöhung der Zuweisung („technische Fortschreibung“) um 1,5 Mio. € wird umgesetzt durch

o       Erhöhung des Bedarfs bei Personal zur Umsetzung der Leistungen Bildung und Teilhabe

o       kostenstellengenaue Umsetzung des reduzierten Abschlags Ost (1,5 Mio. €)

o       Anpassung des entsprechenden Kostenstellenbudgets aus der Erhöhung des Zuweisungspreises des Verwaltungsproduktes i. R. der Zielvereinbarung ‚Fallmanagement zur Eingliederungshilfe’ (+318 T €)

o       Reduzierung des entsprechenden Kostenstellenbudgets wegen Korrektur falsch berechneter Planmengen beim Medienprodukt der Bibliotheken (-354 T €)

-          Erhöhung des Personalmittelbedarfs bei der VHS wegen der Honorarerhöhung um 7% bei den VHS-Lehrkräften - jedoch ohne Erhöhung des Kostenstellenbudgets - i.H.v. 67 T €

-          Volumenerhöhung um 960 T€ für 2012 bzw. 860 T€ für 2013 durch Anpassung der Einnahmeerwartung aus Bußgeldern im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung

-          Erhöhung des Bedarfs für A08 um ca. 2 Mio. € ohne korrespondierende Plafonderhöhung.

 

Anpassungen wurden auch vorgenommen, die aus dem Wegfall eines Stadtrates, der Abteilungsneubildung sowie aus der Herauslösung des Umwelt- und Naturschutzes aus dem ehemaligen Amt für Umwelt und Natur resultieren.

 

Nicht berücksichtigt werden können die Auswirkungen der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in 2012, da hierfür Kalkulationsgrundlagen noch nicht vorliegen.

 

Überdies sind dem Bezirksamt neue Risiken bezüglich der baulichen Unterhaltung des Bürodienstgebäudes in der Fröbelstraße bekannt geworden. Zur Abdeckung der steigenden Ausgaben ist es deshalb erforderlich, Mittel der Pauschalen Zuweisung für Investitionen umzuwandeln in Mittel der baulichen Unterhaltung. Zulässig sind hier bis zu 20 % der Zuweisung. Dies entspricht jährlich 1.420 T€. Umgesetzt werden kann die Kürzung gegenüber dem von der BVV beschlossenen Stand nur durch Verzicht oder Verschiebung neuer ab 2012 beginnender Baumaßnahmen. Die maßnahmekonkrete Untersetzung erfolgt im Rahmen der weiteren Haushaltsplanaufstellung.

 

 

Änderungen von 2012 zu 2013:

 

·         Im T-Teil wurden die Bedarfe an die jeweils veränderte Zuweisung angepasst.

 

·         Beim Personalbedarf ist die jeweilige Lohndrift eingerechnet.

 

·         Die in den Kostenstellenbudgets eingerechneten unterstellten Fluktuationsquoten sind in beiden Jahren unterschiedlich.

 

·         Statt des bekannten negativen Jahresergebnisses 2010 wird das prognostizierte negative Jahresergebnis 2011 eingerechnet.

 

 

Für die Ermittlung der Eckwerte und die Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 gelten folgende Grundsätze:

 

 

Produktsummenbudget

 

Grundlage der Berechnung der Eckwerte für das Produktsummenbudget (PSB = Personal- und Sachausgaben des A- und T-Teils) sind die Budgetinformationen der übermittelten Globalsumme der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) nach 1. Fortschreibung für 2012 / 2013 und die Daten der Kostenrechnung des Jahres 2010.

 

Das als Eckwert zu verteilende Volumen des PSB berechnet sich deshalb aus

 

 

2012

2013

Zuweisung der SenFin für das PSB

496.856 T€

503.448 T€

Einnahmen aus Mieten und Pachten

4.800 T€

4.800 T€

Einnahmen aus Ausgabenersatz Jugendfreizeiteinrichtungen

228 T€

228 T€

Überschüssen der Parkraumbewirtschaftung

3.960 T€

3.660 T€

Bezirksanteil an Verkaufserlösen Grundstücke

1.500 T€

1.500 T€

Verrechnungen für kalkulatorische Kosten

-36.842 T€

-36.842 T€

Defizitvortrag aus 2010 bzw. Prognose 2011

-1.100 T€

-5.781 T€

Unterstellter Anteil Pankows an einer erwarteten Plafonderhöhung des Senats

4.000 T€

4.000 T€

zu verteilendes Volumen

473.402 T€

475.013 T€

 

Das Kostenstellenbudget je Amt/SE setzt sich aus Produkteinzelbudgets zusammen, die auf der Grundlage von Planmenge x Zuweisungspreis der SenFin mit vollständiger Gewinnausschüttung (wenn Ist-Kosten niedriger als Median) berechnet werden. Bei einer zweckgebundenen Zuweisung von einzelnen Produktbudgets fließt der vollständige Betrag in den Eckwert ein. Bei normierten Produkten, intern budgetierten Produkten und Ist-Kosten-budgetierten Produkten wird ebenso verfahren.

 

Die intern finanzierten Produkte werden analog der externen Produkte budgetiert. Es wird sichergestellt, dass die internen Produkte maximal in Höhe der berlinweiten Durchschnittssätze (Median) ausgestattet werden.

 

Die Budgets der BA- und Abteilungsleitungsebene (Stab, Beauftragte, BVV, Personalvertretung, Rechtsamt, Steuerungsdienst) werden durch eine kamerale Bedarfsplanung ermittelt, die eine einheitliche Grundausstattung beinhaltet. Diese Grundausstattung umfasst Personalausgaben und Sachmittel. Bei den Personalausgaben werden in den Stäben alle Beauftragten, die Pressestelle, das Rechtsamt, der Steuerungsdienst, der Personalrat und die Geschäftsstelle Produktkatalog sowie das BVV-Büro auf Basis fortgeschriebener Ist-Ausgaben kalkuliert. Neben den Personalausgaben der Stadträte/innen / dem Bürgermeister nach jeweiliger Besoldungsgruppe werden in den Abteilungen je ein Koordinator / Referent (Durchschnitt aus A 12 und E 11) und eine Vorzimmerkraft (E 6) vorgesehen (beim BzBm jeweils doppelt).

 

Die Reduzierung des Produktsummenbudgets durch den „Abschlag für Personal Ost“
(- 7.836.800 €) wird anhand der Ist-Ausgaben für Personal des entsprechenden Teilplans verursachungsgerecht verteilt. Die Aufstockung des Plafond für die Auswirkungen der Tarifeinigung TdL sowie die Vorgaben für Ausbildungsmittel und Beihilfen wurden gezielt den betreffenden Bereichen zugeordnet. Die bei der Berechnung des Personalplafonds unterstellte Fluktuationsquote wurde bei der Berechnung der Kostenstellenbudgets bereits berücksichtigt, nicht jedoch beim Personalbedarf. Diese summiert sich für das Jahr 2012 auf rund 4,6 Mio € und für 2013 auf dann insgesamt 6,1 Mio €.
 

Kamerale Planung des PSB

 

Höchstgrenze für die Ansatzbildung für Ausgaben des PSB ist der je Organisationseinheit berechnete Eckwert. Abweichungen sind abteilungsintern auszugleichen. Über abteilungsübergreifende haushaltsneutrale Umschichtungen beschließt das Bezirksamt.

 

Die Aufteilung des Eckwertes in Personal-, Sach- und Transferausgaben des T-Teils ist unter der Maßgabe höchster Sparsamkeit von den Haushaltsbeauftragten eigenverantwortlich vorzunehmen. Davon ausgenommen sind die zweckgebundenen Zuweisungsteile bzw. Ausgaben mit Veranschlagungsvorgabe.

 

Die Sachverhalte mit interner Zweckbindung bzw. Veranschlagungsvorgabe sind in den Anlagen B (Lehr- und Lernmittel, Hochbau-, Tiefbauunterhaltung sowie Grundstücksbewirtschaftung) und C (Fallgruppen des T-Teils) ausgewiesen.

 

Abweichungen bei Personalansätzen von den Planungen der SE Finanzen (Personalwirtschaft) auf Basis des fortgeschriebenen Ist der Ausgaben sind stellenkonkret zu untersetzen. Eine Planungshilfe für den Personalhaushalt 2012/2013 wurde den Organisationsbereichen übergeben. Die darin enthaltenen Berechnungen für Ausbildungsmittel, Honorare, OGr 41, 44, 45, Überhang / Prämien und Mittel für Zivildienstleistende sind zu übernehmen.

 

Der Ansatz des Vorjahres und das Ist des Basisjahres können ansonsten nur eine Orientierung geben und führen nicht automatisch zum neuen Ansatz. In Höhe der von SenFin unterstellten Fluktuationsraten sind in der Planungshilfe bspw. noch keine Kürzungen berücksichtigt, obwohl sie 5,9 % (2012) bzw. 7,9 % (2013) der bisherigen Personalansätze ausmachen.

 

Für die Veranschlagung der Ausgaben der Ausstattung der BA- und Abteilungsleitungsebene (Stab, Beauftragte, BVV, Personalvertretung, Rechtsamt, Steuerungsdienst,) wird wie oben dargestellt eine zentralfinanzierte Grundausstattung vorgesehen. Eine darüber hinausgehende Ausstattung ist bei Bedarf aus dem jeweiligen Abteilungsbudget zu finanzieren.

 

 

Ausgaben außerhalb des PSB und Einnahmen

 

Bei der Planung der Ansätze für das Einnahmefeld E 03 wird das Berechnungsprinzip der SenFin für die interne Vorgabe übernommen (= fortgeschriebene Ist-Einnahmen). Die Vorgabe ist einzuhalten; wo dies nicht möglich ist, sind Ausgaben entsprechend zu senken. Mehreinnahmen gegenüber der Vorgabe dienen nicht der Aufstockung des PSB, sondern werden als Pauschale Mehrausgaben veranschlagt.

 

Einnahmen der Einnahmefelder E 04 und E 05 sind in Höhe der Vorgaben der SenFin zu veranschlagen.

 

Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 02 (bis auf Mieten / Pachten und Verkaufserlöse Grundstücke) dienen der Finanzierung von Ausgaben in gleicher Höhe. Demzufolge dürfen zweckgebundene Ausgaben (Personal, Sachmittel, Transfers) nur in Höhe korrespondierender Einnahmen veranschlagt werden.

 

Die Einnahmen aus Mieten, Erbbauzinsen und Pachten sowie die Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken stehen nicht für Mehrausgaben zur Verfügung, sondern dienen der Deckung der Absenkung im Ausgabeplafond. Das betrifft vor allem die Einnahmen bei der SE Facility Management, dem Sportbereich und dem Amt für Tiefbau und Landschaftsplanung. Für die anderen Bereiche, die vorwiegend Einnahmen aus stundenweiser Vermietung erzielen, wird Folgendes festgelegt:

Im Haushaltsplan wird ein Ansatz von 1.000 € gebildet. Werden in der Haushaltswirtschaft darüber hinaus gehende Einnahmen erzielt, können entsprechende Anträge auf Zulassung von Mehrausgaben gestellt werden.

 

Die Ausgaben des Z-Teils sind entsprechend der Vorgaben bzw. Berechnungen der SenFin zu veranschlagen.

 

Die Untersetzung der Investitionsausgaben wurde im Rahmen der Anmeldung zur Investitionsplanung 2011 bis 2015 vorgenommen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

sind aus den Anlagen ersichtlich

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

werden mit dem Vorbericht zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2012/2013 dargestellt

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Es kommt zu erheblichen Einschnitten bei den Personal- und Sachausgaben, die u. U. zur Einschränkung von Angeboten des Bezirks führen.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Auswirkungen sind nicht erkennbar.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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