Drucksache - VII-0038  

 
 
Betreff: Öffentlichkeit bei Baumarbeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2011 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
19.01.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
09.02.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.03.2012 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtGrün 5. BVV am 14.03.12
VzK§13 BA, SB 21. BVV am 05.03.14

Antrag der Linksfraktion zur 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Starker Kronenbeschnitt alter Bäume, wie jüngst am Weißen See, oder die Fällung stadtbildprägender Bäume, wie jüngst im Prenzlauer Berg, werden bei den hohen Belastungen, denen das Berliner Stadtgrün ausgesetzt ist, leider immer wieder nötig sein

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VII-0038

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Öffentlichkeit bei Baumarbeiten

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 5. Tagung der BVV am 14.03.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0038

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zu Baumfällungen, Gutachten und Öffentlichkeitsarbeit vorzulegen. Dies betrifft Bäume auf öffentlichen wie auf privaten Flächen.

 

Der Konzeptentwurf ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen zur Beratung am 08. September 2012 vorzulegen. Der Ausschuss beschließt die endgültige Fassung."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt informiert monatlich über geplante Baumfällungen und größere Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen in öffentlichen Grünanlagen und auf Privatgrundstücken auf der Internet-Seite des Bezirkes unter:

 

http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/aun/news_umweltschutz.html

 

Monatlich werden die aktuellen Baumfäll-Listen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünflächen sowie dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz vorgelegt.

 

Größere Maßnahmen an Bäumen in öffentlichen Grünflächen oder an Straßenbäumen werden in der Regel zwei bis drei Wochen vor der geplanten Ausführung in mehreren Tageszeitungen und Wochenblättern veröffentlicht. Zusätzlich wird die Öffentlichkeit durch Plakate im Umfeld der vorgesehenen Maßnahme informiert, z. B. an Hauseingängen. Dies gilt nicht für akut notwendig werdende Maßnahmen mit Dringlichkeit oder bei Gefahr im Verzuge, z. B. nach Schäden durch Unfall oder Vandalismus.

Eine Veröffentlichung der Information zu einem früheren Zeitpunkt hat sich nach Erfahrungen des Bezirkes nicht bewährt, da zwischen Veröffentlichung und der tatsächlichen Ausführung ein längerer Zeitraum vergeht, was eher dazu beiträgt, dass die Information wieder in Vergessenheit gerät und die Plakate bis zum Zeitpunkt der Ausführung bereits wieder entfernt worden sind.

 

Eine Information über den zu leistenden Ausgleich oder Ersatzpflanzung kann an dieser Stelle nicht aufgeführt werden, da dieser in der Regel frühestens erst in der folgenden Vegetationsruhe erfolgen kann. Für Ersatzpflanzungen ist eine umfängliche Vorbereitung des vorgesehenen Standortes erforderlich, der in der Regel über Monate mit den Abteilungen Neubau Straße und / oder Grünflächen, Schul- und Sportamt, Leitungsträgern, privaten und öffentlichen Bauträgern, teilweise mit Bürgerinitiativen und der mit dem 100-Bäume-Programm befassten Senatsstelle abzustimmen ist.

 

Eine Veröffentlichungspflicht für Baumfällungen auf privaten Grundstücken besteht nicht. Das Bezirksamt kann im Rahmen des Antragsverfahrens auf Baumfällung oder Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen auf die Möglichkeit einer Veröffentlichung hinweisen, jedoch nicht verpflichtend beauflagen.

 

Im Übrigen steht im Rahmen der produktbezogenen Kostenerfassung der Verwaltung (KLR) kein entsprechendes Produkt zur Verfügung, unter der diese zusätzlichen eingeforderten Personal- und Sachkosten derzeit verbucht werden können.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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