Drucksache - VII-0030  

 
 
Betreff: Bestellung von Mitgliedern im Verwaltungsrat des Eigenbetriebes "Kindergärten NordOst"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2011 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin 15

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                  15.11.2011

 

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Bestellung von Mitgliedern im Verwaltungsrat des Eigenbetriebes "Kindergärten NordOst"

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 15.11.2011 beschlossen,

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung werden

 

 

a)       Frau Christine Keil, Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management

b)       Herr Matthias Köhne, Bezirksbürgermeister und zugleich zuständig für Finanzen Personal und Wirtschaft

 

als Mitglieder im Verwaltungsrat des Eigenbetriebes "Kindergärten NordOst"

bestellt.

 

Als Stellvertreter der Mitglieder im Verwaltungsrat werden gemäß § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung

 

zu a)Frau Lioba Zürn-Kasztantowicz, Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit,

Schule und Sport

zu b)Herr Dr. Torsten Kühne, Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt

und Bürgerservice

 

bestellt.

 

Begründung:

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung sind zwei der drei Vertreter des Trägers aus jedem Bezirk durch das Bezirksamt zu bestellen und zwar das für den Geschäftsbereich Jugend und das für den Geschäftsbereich Finanzen zuständige Mitglied des Bezirksamtes.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung sind für die Mitglieder im Verwaltungsrat Stellvertreter aus demselben Kreis zu bestellen. Die Bestimmung der Stellvertretungen folgt der Vertretungsregelung im Bezirksamt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

 

 

 

Matthias KöhneChristine Keil

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend

und Facility Management

 

 

 

 

 
 

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