Drucksache - VII-0026  

 
 
Betreff: Ausschussbildung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GrünenFraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2011 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen SPD und B´90/Grüne
Änderungsantrag Linke
2. Ausfertigung Antrag SPD und B´90/ Grüne
Änderungsantrag CDU
Änderungsantrag CDU
Antrag Fraktionen SPD und B´90/Grüne, Ausfertigung nach Beschlussfassung

1
  1. Es werden die folgenden Ausschüsse gebildet:
  1.                Kinder- und Jugendhilfeausschuss
  2.                Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
  3.                Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
  4.                Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
  5.                Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
  6.                Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften
  7.                Ausschuss für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz
  8.                Integrationsausschuss
  9.                Ausschuss für Schule und Sport
  10.           Ausschuss für Kultur und Weiterbildung
  11.           Ausschuss für Bürgerbeteiligung,  Bürgerdienste, Wohnen und GO
  12.           Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling
  1. Ausschusssitze der Fraktionen:

a)     Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe erhalten die Fraktionen 9 Sitze.

b)     Im Integrationsausschuss erhalten die Fraktionen 8 Sitze.

c)     Im Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften, im Ausschuss Umwelt und Natur + Eingaben und Beschwerden, im Ausschuss für Schule und Sport, im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung, im Ausschuss für Bürgerbeteiligung,  Bürgerdienste, Wohnen und GO und im Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling erhalten die Fraktionen jeweils 13 Sitze.

d)     Im Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien, im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen, im Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung und im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren erhalten die Fraktionen jeweils 15 Sitze.

 


 

  1. Die Ausschusssitze verteilen sich wie folgt auf die Fraktionen:

a)     Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe erhält die Fraktion der SPD drei Sitze, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zwei Sitze, die Linksfraktion zwei Sitze, die CDU einen Sitz, die Piratenfraktion einen Sitz.

b)     Im Integrationsausschuss erhält die Fraktion der SPD drei Sitze, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zwei Sitze, die Linksfraktion einen Sitz, die Fraktion der CDU einen Sitz, die Piratenfraktion einen Sitz.

c)     In den Ausschüssen mit 13 Sitzen für die Fraktionen erhalten jeweils die Fraktion der SPD vier Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Sitze, die Linksfraktion drei Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze, die Piratenfraktion einen Sitz.

d)     In den Ausschüssen mit 15 Sitzen für die Fraktionen erhalten jeweils die Fraktion der SPD fünf Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vier Sitze, die Linksfraktion drei Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze, die Piratenfraktion einen Sitz.

  1. Haben Fraktionen in einem Ausschuss mehr als einen Sitz, so schlagen die Fraktionen für diesen Ausschuss einen Bürgerdeputierten zur Wahl vor. Der Sitz des Bürgerdeputierten wird auf die Sitze der Fraktion angerechnet. Dies gilt nicht für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und den Integrationsausschuss.
  2. Im Integrationsausschuss werden sieben Bürgerdeputierte hinzu gewählt. Über das Nominierungs-, Vorschlags- und Wahlverfahren hierfür verständigen sich die Fraktionen gesondert.
  3. Der Ältestenrat regelt unverzüglich die Zugriffsrechte der Fraktionen.
  4. Der Ältestenrat der BVV Pankow wird nach Ablauf von höchstens zwölf Monaten jedoch frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach diesem Beschluss die inhaltliche und thematische Zusammensetzung der gebildeten Ausschüsse einer Prüfung unterziehen und der BVV bzw. den Fraktionen ggf. Änderungen empfehlen.
    Im Rahmen der Überprüfung ist insbesondere festzustellen, ob sich diese Zusammensetzung in der praktischen Arbeit bewährt hat und ob die durch die Bildung der Ausschüsse intendierten Ziele erreicht wurden, oder ob es angezeigt ist, Themenbereiche anders zusammenzufassen.

 

Zu 1

Die neue Ämterstruktur macht es an einigen Stellen nicht einfach zu einer deckungsgleichen BA und Ausschussstruktur zu kommen.  Aus Sicht der Antragsteller muss hier in Konfliktfällen dem politischen Prozess in der BVV eine höhere Bedeutung zukommen als der Amtsstruktur, wobei dem Grundsatz nach eine Doppelzuständigkeit von Stadträten für Ausschüsse vermieden werden sollte. Dem gesetzlichen Primat bei der Anordnung von Ausschüssen in den Fällen des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, des Integrationsausschusses und des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden wird gefolgt.

Jugendhilfeausschuss  - gem. BezVG i.V.m. KJHG

Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien  - Die Struktur hat sich aus unserer Sicht in der letzten Wahlperiode bewährt.

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren – Die Struktur hat sich aus unserer Sicht in der letzten Wahlperiode bewährt. Die Ergänzung um den Themenbereich Senioren erfolgt auf Grundlage der Erfahrungen der letzten Wahlperiode, die ein Defizit bei der Aufnahme seniorenpolitischer Themen erkennen lies. Eine Anbindung ist hier insbesondere durch Anbindung der Stadträtin an die Seniorenverbindung sinnvoll.

Integrationsausschuss – gem. BezVG.

Ausschuss für Schule und Sport – Die Struktur hat sich aus unserer Sicht in der letzten Wahlperiode bewährt.

Ausschuss für Kultur und Weiterbildung – Die Struktur hat sich aus unserer Sicht in der letzten Wahlperiode bewährt.

Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling – Die Struktur hat sich aus unserer Sicht in der letzten Wahlperiode bewährt.

Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung –Im Vordergrund steht für uns hierbei weiterhin einen starken Verkehrsausschuss in der BVV zu bilden. Dies ist aus unserer Sicht nur möglich, wenn die bauenden und anordnenden Bereiche in einem Ausschuss liegen. Da beide Bereiche in zwei neuen Ämtern mit zwei Stadträten liegen, ist einen Doppelbesetzung im Ausschuss unter der Prämisse „starker Verkehrsausschuss“ nicht zu vermeiden. Da der Ausschuss aus den Erfahrungen der letzten Jahre die Aufgabenspektren der beiden neuen Ämter zeitlich nicht abdecken kann, ordnen wir den Bereich Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen sowie Landschaftsplanung sachlich dem Ausschuss für Stadtentwicklung zu, eine andere Zuordnung unter Vermeidung von Doppelzuständigkeiten ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll möglich. Bei Herauslösung von Teilen der Ordnungsaufgaben würde sich das Problem stellen, dass diese nicht sinnvoll an einen anderen Ausschuss angegliedert werden könnten, ohne eine erneute Doppelzuständigkeit bei den BA Mitgliedern zu erzeugen. 

Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen – Der Themenbereich Kleingärten wäre hier zu verorten.  Begründung s.h. Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung.

Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften – Die Erfahrungen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung aus der letzten Legislaturperiode haben gezeigt, dass das Thema Wirtschaft im Ausschuss nicht hinreichend Raum erlangen kann. Daher schlagen wir vor einen gesonderten Wirtschaftsausschuss zu bilden, der sich vorrangig mit den Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung des Bezirks auseinandersetzt. Anzubinden wäre dieser an den Beauftragten für Wirtschaftsförderung. Hinzu tritt der Themenbereich der Gleichstellung. Ungeachtet der Anknüpfungspunkte zwischen den Bereichen, spricht die Ansiedlung beider Beauftragter beim BzBm und die Tatsache, dass jeder Bereich für sich nicht hinreichend für einen eigenständigen Ausschuss wäre, für die Zusammenlegung beider Bereiche in einem Ausschuss. Gleiches gilt für den Themenbereich Städtepartnerschaften, bisher hat sich die BVV nur begrenzt und situativ mit dem Thema in Ausschüssen befasst, dies kann nun behoben werden.

Ausschuss für Eingaben und Beschwerden  + Umwelt- und Naturschutz – Die Einrichtung eines Ausschusses für Eingaben und Beschwerden ergibt sich aus dem BezVG. Eine Angliederung des Bereiches Umwelt- und Naturschutz an andere Ausschüsse mit nahem Themenbezug ließe sich nur  unter Inkaufnahme von Doppelzuständigkeiten von BA Mitgliedern (Grünanlagen) oder Gefahr der thematischen Überfrachtung (Verkehr) realisieren. Zudem führt die Anordnung des Bereiches hier zu einer klaren Zuordnung im BA.

Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO – Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die BVV unabhängig fachspezifischer Themen mit dem Thema Bürgerbeteiligung gesondert auseinandersetzen muss. Eine Angliederung an den bisherigen Ausschuss für Eingaben, Bürgerdienste und GO scheidet dabei aus, da die Beratung der Eingaben und damit ein wesentlicher Teil der Arbeit des bisherigen Ausschusses nichtöffentlich stattfand. Auch wenn dies nicht für den Themenbereich Bürgerbeteiligung gelten würde, sehen wir einen gewissen Anachronismus darin, das Thema an einen Ausschuss anzugliedern der gezwungener Maßen einen wesentlichen Teil seiner Sitzungszeit nicht öffentlich verbringt. Im Sinne der Offenheit sollten auch die Themenbereiche Wohnen und Bürgerdienste hier angegliedert werden. Zudem führt die Anordnung hier zu einer klaren Zuordnung im BA. Die Angliederung des Themenbereiches Geschäftsordnung ist hier sinnvoll, da auch sie einer ständigen Überprüfung im Hinblick auf ihre partizipativen Elemente bedarf.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen