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Drucksache - VII-0018
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2010 (VII-0018) |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des (der) in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0018 und VII-0224.
Die BVV möge beschließen:
1.Die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow für die Jahre 2010 und 2011 wird genehmigt.
2.Folgende Forderungen des Ausschusses für Rechnungsprüfung sind im Ergebnis seiner Prüfung der Bezirkshaushaltsrechnung 2010/11 durch das Bezirksamt Pankow von Berlin umzusetzen:
2.1.Für den Bereich Bibliotheken ist bei Beschaffungen durch das Bezirksamt auf den Kauf von Gutscheinen zu verzichten. Sofern für den Bezirk im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände gleichwohl Gutscheine ausgestellt werden, sind diese wie Bargeld von der Kasse zu registrieren und zu verwahren und ihre Einlösung zu dokumentieren. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Ausgaben auf Basis von Rechnungen, die den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen, verbucht werden.
2.2.Zugewendete Mittel im Bereich Jugend sind nur auszuzahlen, wenn die Mittelanforderungen alle zur rechtswirksamen Vertretung des Zuwendungsempfängers erforderlichen Unterschriften enthalten.
2.3.Zugewendete Mittel im Bereich Jugend sind nur als ordnungsgemäß verwendet anzusehen, wenn beide Teile des Verwendungsnachweises (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) alle zur rechtswirksamen Vertretung des Zuwendungsempfängers erforderlichen Unterschriften enthalten. Bei Nichterfüllung dieser Vorgabe sind die Mittel zurückzufordern.
2.4.Die Anerkennung einer allgemeinen Verwaltungskostenpauschale ist bei zugewendeten Mitteln im Bereich Jugend über den für verbindlich erklärten Finanzierungsplan auf höchstens 4 % der Projektausgaben zu begrenzen.
2.5.Es ist sicherzustellen, dass alle Zuwendungsempfänger im Bereich Jugend einen angemessenen Anteil an Eigenmitteln leisten. Außerhalb des Finanzierungsplans geltend gemachte Eigenleistungen von Zuwendungsempfängern sind nur in Ausnahmefällen als Eigenmittel anzuerkennen und in jedem Fall detailliert nachzuweisen.
2.6.Das BezA wird gebeten zu prüfen, wie sich bei Zuwendungen zur Projektförderung durch Wahl der Finanzierungsart (z. B. Fehlbetragsfinanzierung) und entsprechende Gestaltung der Zuwendungsbescheide sicherstellen lässt, dass Einsparungen (z. B. durch unbesetzte Stellen) nicht zu einer überproportionalen Senkung des Anteils der Eigenmittel der Zuwendungsempfänger führen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 2.1. Die Hinweise wurden berücksichtigt. Es werden keine Gutscheine mehr erworben. Zu 2.2. Es entspricht der Verwaltungspraxis, Auszahlungen nur mit den erforderlichen Unterschriften zu tätigen. In der Regel liegen der Verwaltung Spezialhandlungsvollmachten einzelner Träger vor, mit denen Handlungsvollmachten projektbezogen für Einzelpersonen erteilt werden. Diese sind dann von den zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Personen zu unterschreiben. Zu 2.3 Es wird darauf geachtet, dass die notwendigen Unterschriften vorliegen. Zu 2.4. Eine Festschreibung der Verwaltungskostenpauschale von höchstens 4 % der Projektausgaben ist uns mit verbindlicher Rechtsgrundlage nicht bekannt. So liegen zum Beispiel die Verwaltungskostenpauschale „Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zwischen 5 und 10 Prozent. Zu 2.5. In den gemeinsamen Beratungen mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) wurden bereits zum Haushaltsjahr 2012/2013 Reglungen zu den Eigenmitteln im Rahmen der Zuwendungsvergabe beschlossen. Zu 2.6. In den zurück liegenden Jahren (seit 2010/2011 dieser Prüfung) wurden die Zuwendungsbescheide mit verschiedenen Auflagen und Modifizierungen versehen. Die Zuwendungspraxis im Jugendamt ist in bisherigen Prüfungen (z. B. Rechnungshof) gerade hinsichtlich der Finanzierungsart nicht beanstandet worden. Bei der Projektförderung des Kulturbereichs stellt sich der hier begründete Prüfauftrag in der Praxis nicht. Die Finanzierungsart ist ohnehin in der Regel die Fehlbedarfsfinanzierung und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers darf nicht gekürzt werden. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Bezirksstadträtin der Abteilung |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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