Drucksache - VII-0018  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2010
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2011 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling federführender Ausschuss
06.09.2016    Nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung und Controlling      
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA
Vorlage zur Beschlussfassung BA, Deckblatt
Vorlage zur Beschlussfassung BA, Anlage Pkt. 1-4
Vorlage zur Beschlussfassung BA, Anlage Pkt. 5
Vorlage zur Beschlussfassung BA, Anlage Pkt. 6
Vorlage zur Beschlussfassung BA, Anlage Pkt. 8
Vorlage zur Beschlussfassung BA, Anlage Pkt. 9
BSE RpContr 42. BVV 14.09.2016
VzK 13 BA Schlussbericht zu VII-0018 & VII-0224, 2 BVV am 16.11.2016

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin

25.10.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0018
und VII-0224

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2010 (VII-0018)
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2011 (VII-0224)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des (der) in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0018 und VII-0224.
 

Die BVV möge beschließen:

1.Die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow für die Jahre 2010 und 2011 wird genehmigt.

2.Folgende Forderungen des Ausschusses für Rechnungsprüfung sind im Ergebnis seiner Prüfung der Bezirkshaushaltsrechnung 2010/11 durch das Bezirksamt Pankow von Berlin umzusetzen:

2.1.Für den Bereich Bibliotheken ist bei Beschaffungen durch das Bezirksamt auf den Kauf von Gutscheinen zu verzichten. Sofern für den Bezirk im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände gleichwohl Gutscheine ausgestellt werden, sind diese wie Bargeld von der Kasse zu registrieren und zu verwahren und ihre Einlösung zu dokumentieren. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Ausgaben auf Basis von Rechnungen, die den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen, verbucht werden.

2.2.Zugewendete Mittel im Bereich Jugend sind nur auszuzahlen, wenn die Mittelanforderungen alle zur rechtswirksamen Vertretung des Zuwendungsempfängers erforderlichen Unterschriften enthalten.

2.3.Zugewendete Mittel im Bereich Jugend sind nur als ordnungsgemäß verwendet anzusehen, wenn beide Teile des Verwendungsnachweises (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) alle zur rechtswirksamen Vertretung des Zuwendungsempfängers erforderlichen Unterschriften enthalten. Bei Nichterfüllung dieser Vorgabe sind die Mittel zurückzufordern.

2.4.Die Anerkennung einer allgemeinen Verwaltungskostenpauschale ist bei zugewendeten Mitteln im Bereich Jugend über den für verbindlich erklärten Finanzierungsplan auf höchstens 4 % der Projektausgaben zu begrenzen.

2.5.Es ist sicherzustellen, dass alle Zuwendungsempfänger im Bereich Jugend einen angemessenen Anteil an Eigenmitteln leisten. Außerhalb des Finanzierungsplans geltend gemachte Eigenleistungen von Zuwendungsempfängern sind nur in Ausnahmefällen als Eigenmittel anzuerkennen und in jedem Fall detailliert nachzuweisen.

2.6.Das BezA wird gebeten zu prüfen, wie sich bei Zuwendungen zur Projektförderung  durch Wahl der Finanzierungsart (z. B. Fehlbetragsfinanzierung) und entsprechende Gestaltung der Zuwendungsbescheide sicherstellen lässt, dass Einsparungen (z. B. durch unbesetzte Stellen) nicht zu einer überproportionalen Senkung des Anteils der Eigenmittel der Zuwendungsempfänger führen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zu 2.1.

Die Hinweise wurden berücksichtigt. Es werden keine Gutscheine mehr erworben.

Zu 2.2.

Es entspricht der Verwaltungspraxis, Auszahlungen nur mit den erforderlichen Unterschriften zu tätigen. In der Regel liegen der Verwaltung Spezialhandlungsvollmachten einzelner Träger vor, mit denen Handlungsvollmachten projektbezogen für Einzelpersonen erteilt werden. Diese sind dann von den zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Personen zu unterschreiben.

Zu 2.3

Es wird darauf geachtet, dass die notwendigen Unterschriften vorliegen.
Allerdings weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine fehlende Unterschrift zwar ein Formverstoß darstellt, dieser ist aber heilbar, da die fehlende Unterschrift nachholbar ist. Eine Rückforderung der zugewendeten Mittel scheint in diesem Zusammenhang rechtlich sehr bedenklich.

Zu 2.4.

Eine Festschreibung der Verwaltungskostenpauschale von höchstens 4 % der Projektausgaben ist uns mit verbindlicher Rechtsgrundlage nicht bekannt. So liegen zum Beispiel die Verwaltungskostenpauschale „Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zwischen 5 und 10 Prozent.
Sollte eine grundsätzliche Begrenzung der Verwaltungskostenpauschale auf einen festen Prozentsatz erfolgen, sollte es hier eine einheitliche Position des Bezirksamtes bzw. der BVV Pankow geben.

Zu 2.5.

In den gemeinsamen Beratungen mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) wurden bereits zum Haushaltsjahr 2012/2013 Reglungen zu den Eigenmitteln im Rahmen der Zuwendungsvergabe beschlossen.

Zu 2.6.

In den zurück liegenden  Jahren (seit 2010/2011 dieser Prüfung) wurden die Zuwendungsbescheide mit verschiedenen Auflagen und Modifizierungen versehen. Die Zuwendungspraxis im Jugendamt ist in bisherigen Prüfungen (z. B. Rechnungshof) gerade hinsichtlich der Finanzierungsart nicht beanstandet worden.
Kein durch das Jugendamt gefördertes Projekt handelt profitorientiert.

Bei der Projektförderung des Kulturbereichs stellt sich der hier begründete Prüfauftrag in der Praxis nicht. Die Finanzierungsart ist ohnehin in der Regel die Fehlbedarfsfinanzierung und  der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers darf nicht gekürzt werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
 

Bezirksstadträtin der Abteilung
Jugend und Facility Management
Christine Keil


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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