Drucksache - VI-1403  

 
 
Betreff: Stadtbad Oderberger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal und Ausschuss für Stadtentwicklung und WirtschaftsförderungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.02.2012 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss Finanzen und StadtWi
VzK§13 BA, SB 4. BVV am 15.02.12

1


BVV-Pankow von Berlin

Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal

Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Am 08


BVV-Pankow von Berlin

Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal

Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2012

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VI-1403

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Stadtbad Oderberger Straße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der bzw. des in der 45. Sitzung am 26.10.2011 angenommenen Empfehlung bzw. Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache

Nr. VI-1403 –

 

1.     „Die BVV Pankow empfiehlt unter Bezug auf die Drucksache VI-1370 als neuen Eigentümer/Betreiber für das Stadtbad Oderberger Straße das GLS Sprachenzentrum. Die BVV ersucht  das Bezirksamt, diese Entscheidung einschließlich der Begründung sowohl an die Stiftung Denkmalschutz Berlin als auch an den Liegenschaftsfonds Berlin zu übermitteln.
 

2.     Die BVV Pankow empfiehlt dem Bezirksamt gegenüber dem Liegenschaftsfonds Berlin und der Stiftung Denkmalschutz Berlin darauf zu drängen, dass das von der GLS vorgestellte Konzept eines öffentlich zugänglichen Kiezbades im Kaufvertrag insbesondere in folgenden Punkten vertraglich abgesichert wird:

a) Das Stadtbad ist öffentlich zugänglich und kann überwiegend im Jahr öffentlich genutzt werden.
b) Die Eintrittspreise entsprechen den Preisen der Berliner Bäderbetriebe.
 

3.     Für die Wohnungen im Stadtbad wird ein Sozialplan erstellt, um die Sanierungsziele (Sporteinrichtung/Soziale Infrastruktur und Gewerbe) zu erreichen.“ –

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu 1.:

 

Die am 26.10.2011 beschossene Drucksache VI-1403, einschließlich der Begründung, ist sowohl dem Vorstand der Stiftung Denkmalschutz Berlin per E-Mail am 01.11.2011 als auch dem Geschäftsführer der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 14.12.2011 übermittelt worden.

 

Bezüglich der Drucksachen VI-1370 und VI-0839 hat die BVV in ihrer Sitzung am 26.10.2011 den Schlussbericht zur Kenntnis genommen.

 

Zu 2.:

 

Die Käuferin informierte das Bezirksamt per E-Mail am 03.01.2012 darüber, dass sie sich am 20.12.2011 im Kaufvertrag verpflichtet habe, das Schwimmbecken für die Öffentlichkeit nutzbar herzustellen, es der Öffentlichkeit an fünf Tagen in der Woche zugänglich zu machen und die Eintrittspreise für den Zugang der Öffentlichkeit entsprechend dem Angebot im Schwimmbad an die jeweils geltenden Preise der Berliner Bäderbetriebe anzulehnen.

 

Zu 3.:

 

Das Stadtbad Oderberger Straße wird derzeit  in Teilen als Wohnraum genutzt. Das von der GLS Sprachschule im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellte Nutzungskonzept sieht eine Wohnnutzung in der bisherigen Form nicht mehr vor. Sobald der neue Eigentümer – GbR Oderberger Stadtbad 57 – 59 – einen sanierungsrechtlichen Antrag auf Erneuerung und Umbau des Stadtbads Oderberger Straße stellt, hat die Sanierungsverwaltungsstelle die Möglichkeit, die Mieterberatung Prenzlauer Berg mit der Durchführung eines Sozialplanverfahrens zu beauftragen. Ziel des Sozialplanverfahrens wäre in diesem Fall, die Mieter mit Ersatzwohnraum zu versorgen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 
 

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