Drucksache - VI-1379  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht von 35 Privatwegen in der Anlage Einigkeit im Ortsteil Rosenthal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.09.2011 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK § 15, BA
VzK § 15, BA, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              .2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

             

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Benennungsabsicht von 35 Privatwegen in der Anlage Einigkeit im Ortsteil Rosenthal

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                            folgenden Beschluss gefasst:

 

 

Es ist beabsichtigt, in der Anlage Einigkeit zwischen den Straßen Mönchmühler Straße, Schönhauser Straße, Dietzgenstraße und Blankenfelder Chaussee, in 13158 und 13159 Berlin, Ortsteil Rosenthal, 35 Privatwege wie folgt zu benennen. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar:

 

1.

Kräuterweg

13.

Dinkelweg

25.

Lorbeerweg

2.

Kräuterplatz

14.

Eisenkrautweg

26.

Majoranweg

3.

Wildkräuterweg

15.

Estragonweg

27.

Nachtkerzenweg

4.

Gebirgskräuterweg

16.

Frauenmantelweg

28.

Oreganoweg

5.

Feldkräuterweg

17.

Gierschweg

29.

Pfefferminzweg

6.

Wasserkräuterweg

18.

Goldrutenweg

30.

Queckenweg

7.

Wiesenkräuterweg

19.

Hamamelisweg

31.

Rosmarinweg

8.

Heilkräuterweg

20.

Huflattichweg

32.

Schnittlauchweg

9.

Anisweg

21.

Ingwerweg

33.

Thymianweg

10.

Basilikumweg

22.

Johanniskrautweg

34.

Waldmeisterweg

11.

Chiliweg

23.

Kümmelweg

35.

Currykrautweg

12.

Dillweg

24.

Kampferweg

 

 


 

Begründung:

 

Die Benennungen sollen auf Antrag der derzeitigen Eigentümerin bzw. Verwalterin der Privatwege in der Anlage Einigkeit, dem Bezirksamt Pankow, Abt. Jugend und Immobilien, SE Immobilien, in Abstimmung mit dem Verein der Anlage Einigkeit erfolgen.

(Lageplan siehe Anlage)

 

Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten, im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG), notwendig. Erst auf der Grundlage der Wegebenennungen kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden.

 

Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Einigkeit haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über die angrenzenden öffentlichen Straßen, u. a. Mönchmühler Straße + interner Wegebezeichnung in der Anlage + Parzellennummer, bezeichnet (z. B. Mönchmühler Str. 12, Weidenweg, Parzelle 658).

Dies ist keine offizielle Adresse. Sie kann aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Dadurch ist ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. der Grundstücke bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr nicht sichergestellt.

 

Da eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Einigkeit, auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte, auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze über die angrenzenden öffentlichen Straßen nicht möglich ist, ist die Benennung von mindestens 35 Wegen in der Anlage Einigkeit erforderlich. Dabei wurden die Wege teilweise zusammengefasst, um nicht jeden kurzen Abzweig eigenständig benennen zu müssen. Für eine ausreichende Orientierung innerhalb der Anlage Einigkeit sind 35 Benennungen unumgänglich.

 

Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der bundesweiten Einführung die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname, einschließlich einer festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage Einigkeit.

 

Sämtliche Wege in dieser Anlage werden nach Kräuter-, Heil- und Gewürzpflanzen benannt.

 

Die Anfrage beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.

Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine
 


 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage – Lageplan

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

              für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 
 

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