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Drucksache - VI-1366
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2012
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-1366
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Ampel an der Kreuzung Rennbahnstraße und Gustav-Adolf-Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 44.Tagung der BVV am 07.09.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1366:
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung in Verbindung zu setzen, um eine Lösung für die unbefriedigende Situation an der Kreuzung Rennbahnstraße und Gustav-Adolf-Straße zu erarbeiten und diese schnellstmöglich umzusetzen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob die Errichtung einer Lichtsignalanlage mit einer Anforderungsschaltung für Fußgänger und Radfahrer der Erreichung dieses Zieles dienen kann“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat an der benannten Örtlichkeit das Anhörungsverfahren zu Errichtung einer Lichtzeichenanlage (LZA) gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger eingeleitet.
Mit Schreiben vom 07.08.2012 teilte die VLB Folgendes mit: „Im übergeordneten Straßennetz des Landes Berlin ist die Rennbahnstraße als übergeordnete Straßenverbindung (Stufe II) ausgewiesen. Die Verkehrsbelastung betrug, bei einer am 19.03.2012 durchgeführten Verkehrserhebung, 2262 Fahrzeuge in der Zeit von 16.00-17.00 Uhr. In dieser Spitzenstunde querten insgesamt 35 Fußgänger die Rennbahnstraße im Bereich der vorhandenen Mittelinsel. Die höchste Zahl der Fußgängerquerungen trat in der Zeit von 8.00-9.00 Uhr auf und lag bei 75 Fußgängern. Die Verkehrsbelastung betrug in dieser Stunde insgesamt 1658 Fahrzeuge. In der Verkehrsunfallauswertung sind für den Zeitraum vom 1.01.2009 bis einschließlich 29.02.2012 insgesamt 2 Verkehrsunfälle polizeilich registriert worden, bei denen Fußgänger beteiligt waren. Hierbei wurde ein Kind leicht verletzt. Seitens der AG FGÜ werden im Ergebnis eines am 16.04.2012 durchgeführten Ortstermins Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit für Fußgänger für erforderlich gehalten. Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung ist die Anlage eines Fußgängerüberwegs als Ergänzung zur vorhandenen Mittelinsel nicht zulässig.
Des weiteren treten, bedingt durch die starke Verkehrsbelastung der Rennbahnstraße zu Verkehrsspitzenzeiten, längere Wartezeiten für Linksabbieger aus der Rennbahnstraße in die Gustav-Adolf-Straße sowie für aus der Gustav-Adolf-Straße abbiegende Fahrzeuge auf. Hiervon ist auch die Buslinie 156 betroffen.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung sind an Kreuzungen und Einmündungen Lichtzeichenanlagen für den Fahrzeugverkehr erforderlich, u.a. wo auf einer der Straßen, sei es auch nur während der Spitzenstunden, der Verkehr so stark ist, dass sich in den wartepflichtigen Kreuzungszufahrten ein großer Rückstau bildet oder einzelne Wartepflichtige unzumutbar lange warten müssen.
Im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs, halte ich die Anordnung einer Lichtzeichenanlage als Anforderungs-Lichtzeichenanlage für gerechtfertigt.
Ich beabsichtige daher eine Lichtzeichenanlage anzuordnen.
Die Finanzierung erfolgt zu gegebener Zeit aus Mitteln der VLB. Die Zustimmung von SenStadtUm VII D liegt vor.“
Das Bezirksamt schließt sich den Ausführungen der VLB vollumfänglich an. Angesichts der begrenzten Ressourcen und der Prioritätensetzung der VLB ist allerdings mit einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahme nicht zu rechnen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias KöhneDr. Torsten Kühne BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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