Drucksache - VI-1359  

 
 
Betreff: Sondernutzungsgebühren für "Call-a-bike"-Standorte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.02.2012 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion
VzK§13 BA, ZB
VzK§13 BA, SB 4. BVV am 15.02.12

Antrag der Linksfraktion zur 43

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Die Deutsche Bahn AG errichtet derzeit auch im OT Prenzlauer Berg (an zehn Standorten) Stationen für ein neues Fahrradmietsystem

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                         2012

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VI-1359

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Sondernutzungsgebühren für „Call-a-bike“ Standorte

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 43. Tagung der BVV am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – VI-1359:

 

„Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle im Bezirk Pankow befindlichen Standorte des Fahrradmietsystems „Call-a-bike“ der Deutschen Bahn AG die jeweils ortsüblichen Gebühren für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes zu erheben.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Für Sondernutzungen auf öffentlichem Straßenland in der Baulast des Landes Berlin werden Gebühren nach der Sondernutzungsgebührenverordnung erhoben.

Da jedoch die hier zu beurteilende Sondernutzung nicht einer Tarifstelle (1 bis 6) zugeordnet werden kann, wurde die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung um

Prüfung und Stellungnahme gebeten.

 

Diese teilt in ihrer Antwort nun Folgendes mit:

„..dass es zur Unterstützung der verkehrs- und mobilitätspolitischen Zielsetzungen nach wie vor geboten ist, grundsätzlich – zumindest für die Dauer des hier in Rede stehenden Pilotprojektes – von der Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Fahrradabstellanlagen der Call-a-bike Anbieter abzusehen.

Unbeschadet der Tatsache, dass der Betrieb und die Unterhaltung dieser Anlagen, nicht zuletzt durch die Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie meines Hauses, im besonderen öffentlichen Interesse liegt, ergibt sich die Gebührenfreiheit hierfür allein schon aus § 8 Abs. 1 Nummer 4 der Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV), wonach Anlagen, die dem Umweltschutz dienen, generell gebührenbefreit sind. Von daher ist Ihre Entscheidung, die Fahrradabstellanlagen auf der Grundlage dieser Norm gebührenfrei zuzulassen, rechtlich nicht zu beanstanden und lässt zudem keine Ermessensfehler erkennen.

 

Aus den v. g. Gründen bedarf es auch keiner näheren rechtlichen Betrachtung und Prüfung, auf welcher Grundlage eine Gebührenbemessung über die Auffangnorm des § 7 SNGebV in Erwägung gezogen werden kann.“

 

Zur Änderung der Sachlage wäre eine Änderung der Sondernutzungsgebührenverordnung auf Landesebene zu empfehlen.

 

Mit diesen Informationen bitte ich, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 
 

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