Drucksache - VI-1358  

 
 
Betreff: Bezuschussung des Pankower Mehrgenerationenhauses im Folgeprogramm 2012
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
24.08.2011 
Fortführung 43. Öffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2011 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion
VzK§13 BA, ZB
VzK§13 BA, SB 7. BVV am 13.06.12

Antrag der Linksfraktion zur 43

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Die Deutsche Bahn AG errichtet derzeit auch im OT Prenzlauer Berg (an zehn Standorten) Stationen für ein neues Fahrradmietsystem

Bezirksamt Pankow von Berlin              .05.2012

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:
                                                                                                                              in Erledigung der

                                                                                                                              Drucksache Nr.: VI-1358/11

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Bezuschussung des Pankower Mehrgenerationenhauses im Folgeprogramm 2012

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 43. Sitzung am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 1358/2011

 

Die BVV möge beschließen:

 

„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass der Zuschuss des Landes entsprechend den Ausschreibungskriterien für Mehrgenerationshäuser im Folgeprogramm 2012, auch für das Pankower Mehrgenerationenhaus in Wilhelmsruh gesichert wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Wie bereits im 1. Zwischenbericht ausgeführt, ist die Förderung der ersten Mehrgenerationenhäuser (MGH) im letzten Jahr abgelaufen. Auf Drängen der Länder hat der Bund ein Folgeprogramm (MGH II) in Höhe von 50 Mio. Euro bis 2014 aufgelegt.

 

Seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Wirtschaft und Forschung (SenBWF) wurde dem Bezirk Ende 2012 mitgeteilt, dass das Mehrgenerationenhaus in Wilhelmsruh nicht in die Auswahl kam.

 

Insgesamt wurden im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens über 600 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet mit durchweg hohem Niveau abgegeben. In einem aufwändigen Verfahren hat eine Jurorengruppe die Bewerbungen erörtert und bewertet. Das Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend hat sich auf dieser Grundlage die Entscheidung nicht leicht gemacht. Von den 600 Bewerbern wurden in Abstimmung mit den Bundesländern insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser für die Teilnahme am Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II ausgewählt. Für Berlin wurden nur acht Standorte aus 7 Bezirken ausgewählt.

 

Den Ländern wurde hinsichtlich der Entscheidungen des Auswahlverfahrens - wie bereits beim Vorgängerprogramm auch - lediglich ein Vetorecht eingeräumt, das aber nicht ausgeübt wurde.

Die Entscheidungskriterien sind im Land und im Bezirk nicht bekannt. Auch dem Träger Pankower Früchtchen gGmbH wurden keine Gründe für die Ablehnung genannt.

 

Das Bundesfamilienministerium hat lediglich in der Pressemitteilung zur Auswahl der Standorte auf die inhaltlichen Schwerpunkte im Aktionsprogramm II (MGH II) verwiesen:

 

·         Alter und Pflege,

·         Integration und Bildung,

·         Haushaltsnahe Dienste,

·         Freiwilliges Engagement.

 

Abschließend ist zu bemerken, dass das Mehrgenerationenhaus im Zusammenhang mit dem Ganztagsschulbetrieb an diesem Standort dennoch weiterbetrieben und auch angenommen wird. Der Träger hat aus eigenen Personalressourcen eine Mitarbeiterin für die Koordination und Arbeit im Mehrgenerationenhaus eingesetzt und versteht die Weiterführung des Projektes auch als seine Philosophie im Rahmen des Ganztagsschulbetriebes. 

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Derzeit nicht bezifferbar.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Generationenübergreifendes Zusammenarbeiten und Zusammenleben sollte in jedem Fall ermöglicht werden. In Zeiten zunehmender Mobilität und der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes ist es Kindern und Jugendlichen zunehmend nicht möglich in einer Groß- oder Mehrgenerationenfamilie mit täglichem Kontakt zu den Großeltern aufzuwachsen. Der Kontakt zwischen den Generationen soll durch die generationenübergreifende Nutzung in einem solchen Haus ermöglicht werden.

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin für Jugend

und Facility Management

 

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

Quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

X

X

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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