Drucksache - VI-1338  

 
 
Betreff: Benennung eines privaten Erschließungsweges im Ortsteil Niederschönhausen in "Am Orangeriepark"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15, BA
VzK§15, BA Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              .2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

             

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Benennung eines privaten Erschließungsweges im Ortsteil Niederschönhausen in „Am Orangeriepark“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                            folgenden Beschluss gefasst:

 

Im Ortsteil Niederschönhausen wird ein privater Erschließungsweg zwischen der Blankenburger Straße 18 A und der Dietzgenstraße 6 – 10 in 13156 Berlin in „Am Orangeriepark“ benannt. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar.

 

 

Begründung:

 

Die Benennungsabsicht für den Privatweg in „Am Orangeriepark“ wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde in der 40. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung am 02.03.2011 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Daher wurde nunmehr die Benennung des Privatweges beschlossen.

 

Die Benennung des Privatweges erfolgt auf Antrag und auf Kosten der Eigentümerin des Baufelds zwischen der Blankenburger Str. 18 A und der Dietzgenstr. 6-10 in 13156 Berlin. Die Primelofts Hamburg GmbH hat die Benennung in Vollmacht des derzeitigen Eigentümers beantragt. Die Primelofts Hamburg GmbH wird das Baufeld erwerben. Eine Eigentumsübertragungsvormerkung ist im Grundbuch eingetragen.

 

Die Primelofts Hamburg GmbH errichtet auf dem Baufeld mehrere Stadtvillen und eine Erschließungsstraße zwischen der Blankenburger Straße und der Dietzgenstraße.

Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, die Erschließungsstraße eigenständig zu benennen. Die neu zu bildenden Grundstücke sollen über diese Erschließungsstraße nummeriert werden.

Das Bauvorhaben wird durch die Primelofts Hamburg GmbH als „Orangeriepark Pankow – Wohnen am Schloßpark Schönhausen –“ bezeichnet. Daher soll die Privatstraße den Namen „Am Orangeriepark“ erhalten.

 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.

 

Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine
 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage - Lageplan

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

              für Öffentliche Ordnung

             

 

 

 

 
 

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