Drucksache - VI-1290  

 
 
Betreff: Benennung von 11 Privatwegen in der Anlage Frohsinn im Ortsteil Blankenfelde nach französischen Regionen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.03.2011 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 Bezirksamt
Vzk 15, Anlage 1 Lageplan Anlage Frohsinn
VzK 15, Anlage 2 Namenserläuterungen Anlage Frohsinn
VzK 15 - Anlage 3 Umgebungsplan Anlage Frohsinn

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin 22

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            22.03.2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

             

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Benennung von 11 Privatwegen in der Anlage Frohsinn im Ortsteil Blankenfelde nach französischen Regionen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.03.2011 folgenden Beschluss gefasst:

 

In der Anlage Frohsinn, abgehend vom Rosenthaler Weg 2 – 12 A in 13156 Berlin, Ortsteil Blankenfelde werden 11 Privatwege wie folgt benannt. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar:

 

1.        Alsaceweg

2.        Normandieweg

3.        Savoyenweg

4.        Bretagneweg

5.        Lorraineweg

6.        Cantalweg

7.        Champagneweg

8.        Gascogneweg

9.        Argonnenweg

10.    Provenceweg

11.    Picardieweg

 

Begründung:

 

Die Benennungsabsicht für die 11 Privatwege in der Anlage Frohsinn wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde in der 40. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung am 02.03.2011 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Daher wurde nunmehr die Benennung aller 11 Privatwege beschlossen.

 

Die Benennungen erfolgen auf Antrag und auf Kosten der derzeitigen Eigentümerin der Privatwege der Anlage Frohsinn, der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG, in Abstimmung mit dem Verein der Anlage Frohsinn.

 

Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) notwendig. Erst auf der Grundlage der Wegebenennungen kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden.

 

Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Frohsinn haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über den Rosenthaler Weg Nr. 2 – 12 A + interner Wegebezeichnung in der Anlage (z. B. Heidelbeerweg) + Parzellennummer bezeichnet. Dies ist keine offizielle Adresse. Sie kann aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden.

 

Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Dadurch ist ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücke bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr nicht sichergestellt.

 

Da eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Frohsinn auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze über den angrenzenden Rosenthaler Weg nicht möglich ist, ist eine Benennung aller 11 Wege in der Anlage Frohsinn erforderlich.

 

Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der bundesweiten Einführung die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname einschließlich einer festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage Frohsinn.

 

Die Wege in der Anlage Frohsinn sollen nach französischen Regionen, Provinzen, Landschaften, Verwaltungsbezirken benannt werden. (Lageplan siehe Anlage 1, Namenserläuterungen siehe Anlage 2).

Die Anlage Frohsinn liegt zwar im Ortsteil Blankenfelde, grenzt jedoch unmittelbar an den Ortsteil Französisch Buchholz an. In unmittelbarer Nähe gibt es bereits viele Straßen mit französischen Straßennamen (Guyotstraße, Mazetstraße, Henrionweg, Noéweg, Nantesstraße, La-Rochelle-Str. usw. " siehe entsprechenden Umgebungsplan, Anlage 3)

In Anlehnung daran sollen für die Wege in der Anlage Frohsinn ebenfalls an Frankreich orientierte Straßennamen ausgewählt werden.

 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.

 

Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine
 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage 1 – Lageplan

Anlage 2 – Namenserläuterungen

Anlage 3 – Umgebungsplan

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

              für Öffentliche Ordnung

             

 

 

 

 

 
 

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