Drucksache - VI-1225  

 
 
Betreff: Entwicklung Brachfläche Neumannstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
10.03.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
24.03.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
07.04.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
05.05.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 39. BVV am 19.01.11
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWi
VzK§13 BA, ZB
VZK§13 BA, SB, 7. BVV am 13.06.12

Das Bezirksamt wird ersucht, alle nötigen Schritte einzuleiten, um eine Entwicklung der Brachfläche an der Neumannstraße im Or

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 0622/VI geht hervor, dass sich das ursprünglich für den Bau der Residenz des chinesisch

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .2012

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VI-1225

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Entwicklung Brachfläche Neumannstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 43. Sitzung am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1225 –

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Entwicklungsvorschläge für die Brachfläche an der Neumannstraße im Ortsteil Pankow-Süd (begrenzt durch Arnold-Zweig-, Neumann-, Greta-Garbo- und Trelleborger Straße) aus dem Beitrag zum Bundeswettbewerb „Stadtumbau Ost“ von 2002 auf ihre Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls bei Bedarf entsprechend der heutigen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln sowie ein Verfahren zur Umsetzung vorzulegen.

 

Dabei ist zu prüfen, ob dies im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs geschehen und in wel­cher Weise eine größtmögliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sicher gestellt werden kann.

 

Bis es zu einer Umsetzung der Ergebnisse kommt, sind Zwischennutzungen zu prüfen und mit dem Eigentümer(n) abzustimmen, die einen Mehrwert für die Anwohnerinnen und Anwohner darstellen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die beiden Grundstücke, Arnold-Zweig-Straße 37 und das Eckgrundstück Arnold-Zweig-Straße/Neumannstraße, sind nicht im Eigentum des Landes Berlin. Das Grundstück Arnold-Zweig-Straße 37 ist im Vermögen der Bundesrepublik Deutschland. Hier wurde inzwischen eine Baugenehmigung für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern erteilt. Die Fläche kommt somit für öffentliche Funktionen nicht mehr in Betracht.

 

Das Eckgrundstück Arnold-Zweig-Straße/Neumannstraße ist im Eigentum der Volksrepublik China. Mit Schreiben vom 19. August 2011 wurde die Botschaft der Volksrepublik China zu ihren Planungen bezüglich dieses Grundstückes und der Möglichkeit einer Zwischennutzung angefragt. Eine Antwort liegt nunmehr vor. Mit Schreiben vom 28.02.2012 teilt die Botschaft der VR China mit, dass für das Grundstück ein Nutzungskonzept erarbeitet wird. Generell wurde gegenüber dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland ein Tausch des Grundstückes vorgeschlagen. Ergebnisse lägen noch nicht vor.

 

Auf Grund der umfangreichen und längerfristigen Abstimmungen zwischen der VR China und der Bundesrepublik Deutschland ist nicht von einer kurz bis mittelfristigen Änderung des Status quo bezüglich des Grundstücks Arnold-Zweig-Straße/

Neumannstraße auszugehen. Es steht daher auch nicht für öffentliche Nutzungen zur Verfügung.

 

Das Bezirksamt bittet, das Ersuchen als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen