Drucksache - VI-1153  

 
 
Betreff: Gebietskulisse Stadtumbau Ost für den Prenzlauer Berg aktivieren und Grundlage für Sozialplanung und Mieterschutz schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
11.11.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
25.11.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
09.12.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
10.02.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 36 BVV am 15.09.2010
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWi, 40. BVV am 02.03.11
VzK§13 BA, SB

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die aktive Gebietskulisse im Stadtumbau Ost in Prenzlauer Berg Prenzlauer gemäß § 171 b BauGB

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Berlin, den 6

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .2011

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VI-1153

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Gebietskulisse Stadtumbau Ost für den Prenzlauer Berg aktivieren und Grundlage für Sozialplanung und Mieterschutz schaffen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 40. Sitzung am 02.03.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1153 –

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, für den gemäß § 245 Absatz 1 BauGB und § 171 b

BauGB im Prenzlauer Berg als Stadtumbaugebiet festgelegten Bereich ein

städtebauliches Entwicklungskonzept zu erstellen, in dem die städtebaulichen und

sozialpolitischen Ziele des Bezirks sowie prioritäre Maßnahmen dargestellt werden.

Das städtebauliche Entwicklungskonzept soll auf Basis des vorhandenen INSEK

Prenzlauer Berg erstellt werden und einen besonderen Fokus auf die Sicherung der

Sanierungsergebnisse sowie auf die Verbesserung der Wohn-, Lebens- und

Arbeitsverhältnisse legen.

Auf Grundlage der Konzeption soll das Bezirksamt prüfen, ob und wie durch einen

Satzungsbeschluss nach § 171 d BauGB ein den städtebaulichen und sozialen

Belangen Rechnung tragender Ablauf von Maßnahmen – auch durch die Erstellung von

Sozialplänen gemäß § 180 BauGB – gesichert werden kann und der BVV einen

Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) für das Stadtumbaugebiet Prenzlauer Berg ist im Jahre 2009 aktualisiert worden. In dieser Untersuchung und der im Ergebnis formulierten Maßnahmenliste fand der Stand der Umsetzung der Sanierungsgebietsplanungen und die nachhaltige Sicherung ihrer Ergebnisse Eingang. Projektmittel aus dem Stadtumbauprogramm werden zielgerichtet eingesetzt, um noch offene Aufgabenstellungen aus den vormals fünf Sanierungsgebieten und der übrigen Gebietskulissen z. B. im Bereich der grünen Stadt im Prenzlauer Berg zu erfüllen.

Abgesehen davon, dass zum heutigen Zeitpunkt eine neuerliche Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzept trotz der sich in den letzten Jahren dynamisch verändernden Rahmenbedingungen noch nicht vordringlich erscheint, fehlen dem Bezirksamt derzeit die personellen und finanziellen Ressourcen, um dieses leisten bzw. in Auftrag geben zu können. Das Bezirksamt wird sich bemühen, die erforderlichen Mittel für Neufassung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zumindest anteilig im kommenden Doppelhaushalt für das Jahr 2013 bereitzustellen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist gleichzeitig für eine Finanzierung des Vorhabens aus Städteförderungsbaumitteln zu gewinnen, da der im Etat des Stadtentwicklungsamtes in der Regel eingestellte bzw. zu erwartenden Mittelumfang für Planungs- und Gutachterleistungen nicht ausreicht, um die ohnehin erforderlichen Stadtplanungsleistungen komplett zu finanzieren.

 

Die in der Begründung des Antrages des Ausschusses vorgestellte Intention mittels einer Satzung nach § 171 d BauGB „die vorhandene Gebietskulisse Stadtumbau Ost nunmehr stärker auf die sozialen Ziele und die Sicherung der Lebensqualitäten auszurichten“, ist in die Überarbeitung des Entwicklungskonzeptes und den daraus abzuleitenden Maßnahmen einzubringen. Der mit der Satzung verbundene Genehmigungsvorbehalt dient einzig der Sicherung ihrer Umsetzung, zu der auch Sozialpläne (gem. § 180 BauGB) seitens der Gemeinde aufgestellt werden können. Sie konstituiert nicht einen allgemeinen sozial orientierten Gebietsschutz wie etwa eine Milieuschutzsatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Ein Instrument für den allgemeinen Mieterschutz und zur generellen Dämpfung der Mietsteigerungen im Stadtumbaugebiet ist mit einer Satzung nach 172 d BauGB nicht gegeben. Die Steuerungsmöglichkeiten sind im Absatz 3 eindeutig auf die Sicherung der Stadtumbaumaßnahmen begrenzt.

 

In Stadtumbaugebieten kann nach § 171 d BauGB „zur Sicherung und sozialverträglichen Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen“ ein Genehmigungsvorbehalt für Vorhaben eingeführt werden, die „erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderung an Grundstücken und baulichen Anlagen“ (gem. § 14 Abs. 1 BauGB) herbeiführen. Es geht hier also darum, „einen den städtebaulichen und sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf der Stadtumbaumaßnahmen“ auf der Grundlage des von der Gemeinde aufgestellten, städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) oder eines Sozialplans zu sichern. (§ 171 d Abs. 3)

 

Augenblicklich ist für das Bezirksamt bezüglich der beschlossenen Stadtumbaumaßnahmen ein Erfordernis für einen derartigen Satzungsbeschluss zur Ablaufsicherung nicht erkennbar. Im Zuge der Überarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und des anzupassenden Maßnahmenplans, ist das Erfordernis für einen oder mehreren Sozialpläne und eine oder mehrere solcher Satzungen für das Stadtumbaugebiet oder von Teilen dessen zu prüfen.

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass nach dem AZG eine Satzung nach § 171 d BauGB nur durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erlassen werden kann.

 

Es wird gebeten, die Drucksache für erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

              und Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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