Drucksache - VI-0626  

 
 
Betreff: Restzeitampeln für Fußgänger
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
13.01.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   
17.02.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   
03.03.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.04.2009 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
17.06.2009 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs. VI-0626, Antrag SPD-Fraktion, 20. BVV am 10.12.08
BE Aussch. Öff. Ordnung..., 23. Tagung, 01.04.2009
VzK §13 BezVG, Schlussbericht, 17.06.09

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin dafür einzusetzen, dass im Rahmen eines Pilotp

 

 

siehe Anlage

In anderen europäischen Staaten sowie in der Hansestadt Hamburg wurden bereits positive Erfahrungen mit Restzeitampeln für Fuß

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                          . 05. 2009

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-0626

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Restzeitampeln für Fußgänger

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 23. Tagung der BVV am 01.04.2009 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0626  :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

 

sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin dafür einzusetzen, dass im Rahmen eines Pilotprojektes eine sogenannte „Restzeitampel“ für Fußgänger unmittelbar am S- und U-Bahnhof Schönhauser Allee vor den „Schönhauser Allee Arcaden“ und am S-Bahnhof Prenzlauer Allee installiert wird“,

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Zusammenhang mit Lichtzeichenanlagen im Land Berlin obliegt gemäß den Ausführungen im Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG vom 24.6.2004) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB B).

 

Die zuständige VLB führt zum Sachverhalt wie folgt aus:

 

„Zur Optimierung des Verkehrsablaufes und insbesondere zur Beschleunigung von Straßenbahnen und Bussen werden in Berlin zunehmend verkehrsabhängige Steuerungen an Lichtsignalanlagen (LSA) eingesetzt. An diesen Anlagen werden die Grünzeitlängen und damit auch die Längen der Rotzeiten sowie die Zeitpunkte, an denen diese geschaltet werden, beeinflusst. An diesen LSA ist es prinzipiell unmöglich die verbleibende Restrotzeit genau zu prognostizieren. Da die beiden o.g. LSA ebenfalls verkehrsabhängig gesteuert werden, ist es hier nicht möglich, durch „Runterzählung“ der Sekunden den Beginn der nächsten Grünzeit anzuzeigen.

 

- 2 -

 

 

Weiterhin möchte ich bemerken, dass ich z.Zt. auch keine sinnvolle Möglichkeit sehe, an LSA mit festem Umlauf eine Restrotanzeige einzuführen. Der Einsatz von verkehrsabhängigen Steuerungen wird, wie oben schon erläutert, weiter zunehmen ( z. Zt. sind es schon über 700 LSA in Berlin) und damit wird der Anteil der LSA mit festen Umlaufzeiten künftig noch geringer und wird sich im Wesentlichen auf kleinere Kreuzungen und Einmündungen konzentrieren, an denen ohnehin keine langen Wartezeiten auftreten.“

 

Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme bedauernd zur Kenntnis.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Christine Keil                                                             Jens-Holger Kirchner

stellv. Bezirksbürgermeisterin                     Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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