Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0431
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
am 19. und 20. Juni 2008 aus Anlass der Ankunft der olympischen Flamme im tibetischen Lhasa durch das Hissen der Tibet-Flagge an öffentlichen Einrichtungen des Bezirks, insbesondere an den drei Rathausstandorten, ein Zeichen der Solidarität mit der Bevölkerung von Tibet zu setzen und hiermit die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte einzufordern. Dafür ist, soweit das Bezirksamt dies für erforderlich hält, bei der zuständigen Senatsverwaltung die Zustimmung gemäß § 5 der Beflaggungsverordnung einzuholen.
Am 10. März 2008 hatten überall im Land Hunderte von Kommunen aus Anlass des Jahrestages des tibetischen Volksaufstandes von 1959 die Tibet-Flagge gehisst. Als am 31. März 2008 die olympische Flamme in Peking eintraf, wehte ebenfalls vor mehr als 200 Rathäusern in Deutschland, darunter in Städten wie Bremen und Frankfurt am Main, aus Protest gegen die chinesische Tibet-Politik die Tibet-Flagge. Der Bezirk Pankow könnte den Juni-Termin dazu nutzen, nun auch seinerseits ein Zeichen für Frieden, Solidarität und die Unteilbarkeit der Menschenrechte zu setzen – wie er es bei verwandten Anlässen bereits mit Erfolg getan hat.
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