Drucksache - VI-0416  

 
 
Betreff: Aufstellung einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet "Humannplatz"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Aufstellung einer Erhaltungsverordnung für das Gebiet Humannplatz VzK § 15 - Anlage
VzK 15, BA, 15. Tagung, 30.04.2008

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                 18.03.2008

 

 

 

     An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

Aufstellung einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Humannplatz“

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.03.2008 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.     Für das Gebiet „Humannplatz“, zwischen Schönhauser Allee, Wisbyer Straße, Prenzlauer Allee und Stargarder Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, begrenzt, wie aus der Anlage ersichtlich, wird eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgestellt.

 

II.     Der Aufstellungsbeschluss wird im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht.

 

 

Begründung

 

Das im Norden des Ortsteils Prenzlauer Berg gelegene Gebiet hat sich auf der Grund-lage einer von James Hobrecht erarbeiteten Planung für die mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert verstärkt einsetzende Bautätigkeit in Berlin entwickelt. Der 1862 in Kraft gesetzte „Bebauungsplan für die Umgebungen Berlins“ beinhaltete ein regelmäßig konzipiertes Straßenraster, in das die alten Wege der damaligen Berliner Feldmark eingebunden waren und das sich ringartig um die Altstadt legte. In das Raster der Straßen eingeordnet waren Baublöcke und Plätze.

Auf der Basis der damaligen Berliner Baupolizeiverordnungen von 1853 bzw. 1887 entstand eine dichte Bebauung mit Vorderhäusern, Seitenflügeln und Quergebäuden, die aufgrund der Kleinteiligkeit der Parzellen und nach 1871, begünstigt durch die Schaffung der Kanalisation, zu einer fast vollständigen Überbauung führte.

Die Bebauung der Blöcke im Prenzlauer Berg erfolgte im Wesentlichen von Süden nach Norden, zunächst entlang der Radialen.

Die vom Geltungsbereich erfassten Baublöcke nördlich der Stargarder Straße bis zum S-Bahnring sind im Wesentlichen der Bauperiode zwischen 1870 bis 1899 zuzuordnen und durch eine kleinteilige, geschlossene, fünfgeschossige gründerzeitliche Mietshausbebauung z.T. mit mehreren hofbildenden Quergebäuden und Seitenflügeln gekennzeichnet. Nutzungsstrukturell wird das Gebiet durch Wohnnutzung mit infrastruktureller Grundausstattung geprägt.

Im Gebiet südlich und einschließlich der Ringbahn, bis zur Stargarder Straße, befinden sich 2 Denkmalbereiche (Ensembles) und 1 Denkmalbereich (Gesamtanlage) sowie 6 Einzeldenkmale, darunter eine Kirche, eine Brücke und eine Schule mit Lehrerhaus.

 

Die Bebauung nördlich des S-Bahnrings erfolgte überwiegend erst ab 1900.

Südlich und westlich des Humannplatzes entstand bis ca.1918 auf kleinen Parzellen eine 4- bis 5-geschossige, straßenbegleitend geschlossene Bebauung mit Seitenflügeln, Quergebäuden und engen Höfen.

Die Baublöcke nördlich und nordöstlich des Humannplatzes weisen eine sehr homogene Gebäudesubstanz aus der Zeit zwischen 1919-1932 auf. Die Wohnanlagen auf Großparzellen stellen eine Abkehr von der engen Hinterhofbebauung dar, behalten aber zum öffentlichen Raum hin die Geschlossenheit der Blockränder bei.

Die Nutzungsstruktur ist, bis auf einige Besonderheiten, ebenfalls durch den Vorrang des Wohnens bestimmt. In den Baublöcken um den Humannplatz, dem zentralen öffentlichen Raum des Gebiets, sind die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur aus unterschiedlichen Bauperioden eingeordnet. Das Stadtgebiet ist in seiner Geschlossenheit weitgehend erhalten geblieben.

Im Gebiet nördlich des S-Bahnrings befinden sich 4 Denkmalbereiche (Ensembles) sowie 9 Denkmalbereiche (Gesamtanlagen), davon 2 Schulen und die Hochbahn Schönhauser Allee, sowie 5 Baudenkmale, davon 3 Kirchen.

Die Substanz- und Funktionsmängel sind weniger gravierend, als in den südlichen Bereichen des Prenzlauer Berg. Daher war es nicht erforderlich, für das Gebiet um den Humannplatz eine Festlegung als Sanierungsgebiet zu treffen.

 

Der Bereich, südlich der Wichertstraße zwischen Greifenhagener Straße und Prenzlauer Allee sowie einschließlich des S-Bahn-Rings zwischen Schönhauser Allee und Prenzlauer Allee bis zur Stargarder Straße ist Bestandteil des Sanierungsgebiets Helmholzplatz (9. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 21.09.1993, GVBl. S. 403).

 

Im gesamten, von der geplanten Erhaltungsverordnung erfassten Gebiet gibt es noch Instandsetzungsbedarf bei der Wohnbausubstanz, insbesondere aber auch bei den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und im öffentlichen Raum.

 

Für den Bereich nördlich der Wichertstraße besteht bereits eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) durch Verordnung vom 17. Oktober 2000 (GVBl, S. 468).

 

Die Festlegung von Teilen des Gebietes als Sanierungsgebiet bzw. als Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie der Schutz von Einzelgebäuden und Anlagen als Denkmal oder Ensemble nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin steht einer Festlegung des abgegrenzten Bereichs als Erhaltungsgebiet gemäß §°172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht entgegen.

Die Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart zielt auf den Schutz bedeutsamer baulicher Anlagen, den Schutz der Stadtgestalt und die Bewahrung der Ablesbarkeit von Stadt- und Architekturgeschichte ab.

Um gestalterische Eingriffe in die historische Stadtgestalt abzuwenden, ist es erforderlich, einen zusätzlichen, zeitlich unbegrenzten Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung und die Errichtung baulicher Anlagen im Gebiet zu haben.

Dies wird mit der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB erwirkt. Die anzuwendenden Kriterien werden im Rahmen eines zugrundezulegenden Gutachtens erarbeitet.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss und dessen ortsüblicher Bekanntmachung kann bereits für den Zeitraum der Erarbeitung der Erhaltungsverordnung von der Möglichkeit einer Zurückstellung von Baugesuchen in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauGB Gebrauch gemacht werden.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

a) Einnahmen:

Durch die Aufstellung der vorgenannten Erhaltungsverordnung besteht die Möglichkeit, Mittel aus dem Förderprogramm „städtebaulicher Denkmalschutz“ beantragen zu können. Die Senatsverwaltung steht einer Aufnahme des Gebietes in das Förderprogramm positiv gegenüber.

 

b) Ausgaben:

Sachkosten für die Erarbeitung des Gutachtens zum Erlass der Rechtsverordnung in Höhe von ca.       10.000,00 € werden aus dem Kapitel 4610 Titel 89339 finanziert.

 

Personalkosten zur Mitarbeit und Betreuung des Gutachtens und der Erarbeitung der Erhaltungsverordnung sind im bezirklichen Haushalt enthalten.

 

Nach Erlass der Erhaltungsverordnung entstehen zusätzliche Personalkosten für die Prüfung und Bescheidung der Anträge. Die Höhe wird im Rahmen der Aufstellung der Erhaltungsverordnung ermittelt.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Anlage           Abgrenzung des Erhaltungsgebiets „Humannplatz“

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

und Stadtentwicklung

 

 

 
 

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