Drucksache - VI-0410  

 
 
Betreff: Sonnenburger Platz ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
15.04.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 12.03.08
Beschlussempfehlung des Ausschusses öffentl. Ordn...., 30.04.08
VzK 13, SB, 21. Tagung, 28.01.2009

Das Bezirksamt wird in Erweiterung des BVV-Beschlusses VI-0353 ersucht, für den nördlich der Kopenhagener Straße gelegenen Str

 

 

siehe Anlage

Die Verkehrssicherheit im Bereich der Sackgasse nördlich der Kopenhagener Straße ist nur eingeschränkt gewährleistet

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        2008

 

 

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI – 0410

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Sonnenburger Platz ermöglichen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung des in der 15. Sitzung der BVV am 30.04.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI – 0410:

 

„Das Bezirksamt wird in Erweiterung des BVV-Beschlusses VI-0353 ersucht, für den nördlich der Kopenhagener Straße gelegenen Straßenabschnitt der Sonnenburger Straße zu prüfen, ob die Umgestaltung der Straße in einen Fußgängerbereich mit Anlage eines kleinen Platzes möglich ist.

 

Gleichzeitig soll die Übertragung der Fläche in das Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur geprüft werden.

 

Im Fall einer positiven Prüfung wird das Bezirksamt ersucht, geeignete Finanzierungsmöglichkeiten für die Umgestaltung und ggf. Übernahme von Pflegekosten (Patenschaften) zu finden und die Anwohner in geeigneter Weise an Planung, Umsetzung und ggf. auch an der Finanzierung zu beteiligen.

 

Die Ergebnisse der Prüfung sollen der BVV noch vor der Sommerpause 2008 vorgelegt werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

 

- 2 -

 

 

 

Zur beantragten Umgestaltung des nördlich der Kopenhagener Straße gelegenen Abschnittes der Sonnenburger Straße zu einem Stadtplatz hat am 13. Okt. 2008 eine Beratung beim Bezirkstadtrat für Öffentliche Ordnung unter Einbeziehung des Antragstellers stattgefunden. Es bestand Einvernehmen in folgenden Punkten:

 

-         Die Umgestaltung zu einem aufenthaltsfreundlicheren Straßen-/Platzraum insbesondere auch vor dem Hintergrund der hier einmündenden Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer (s. auch Drs-Nr. VI–0353, BA-Beschluss-Nr. VI-486/2008) ist zwar wünschenswert, derzeit und wohl auch auf längere Sicht aber nicht finanzierbar.

-         Vor dem Hintergrund des noch wünschenswerteren und hoffentlich über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bald realisierbaren Wiederaufbaus einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über den Ringbahngraben (s. hierzu Drs-Nr. VI-0372, BA-Beschluss-Nr. VI-598/2008) ist eine umfassende Neugestaltung nicht sinnvoll. Daher wird im Moment auch von einer möglichen Übertragung der Fläche oder einer möglichen Übertragung von Teilflächen Abstand genommen.

-         Der Vorschlag, dann wenigstens durch eine reine Sperrung des gesamten Straßenabschnittes für den motorisierten Individualverkehr  z. B. durch eine Pollerreihe die Aufenthalts- und Verkehrssicherheitsdefizite zu beseitigen, muss ebenfalls verworfen werden, da die ungenutzte derzeitige Fahrbahnfläche eher auf allgemeines Unverständnis stoßen würde und vermutlich einer fortschreitenden Verwahrlosung ausgesetzt  wäre.



Vor diesem Hintergrund wird deshalb vom Bezirksamt vorgeschlagen, den  Konflikt zwischen den Nutzern der Behelfsbrücke und dem  ruhenden Verkehr nur im engeren Umfeld der Brückenrampe, also im nördlichsten Teil der Sonnenburger Straße, durch ordnende Maßnahmen zu  lösen. Dies soll durch Abpollerung und somit Freihaltung des Rampenbereichs von jeglichem ruhenden Verkehr in diesem nördlichen Teil geschehen.

 

Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind mit der gegebenenfalls über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finanzierbaren Brücke abzustimmen. Es ist dann die Finanzierung der dann sinnvollerweise zu realisierenden neuen Straßen- und Freiraumgestaltung in einem Bedarfsprogramm zu erfassen und z.B. über eine INSEK - Maßnahme zu gewährleisten.

 

Sobald neue Informationen insbesondere zur Brücke vorliegen, wird die BVV unaufgefordert darüber informiert.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Vorerst keine und erst nach Konkretisierung der Brücken - Baumaßnahme konkreter bezifferbar. 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für

                                                                                    Öffentliche Ordnung

 

 

 

                                                                                                                       

 

                                                                                                           

 

 
 

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