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Drucksache - VI-0410
siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: In
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI – 0410 Vorlage zur
Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Sonnenburger
Platz ermöglichen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung des in der 15. Sitzung
der BVV am 30.04.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung
– Drucksache VI – 0410: „Das Bezirksamt wird in
Erweiterung des BVV-Beschlusses VI-0353 ersucht, für den nördlich der
Kopenhagener Straße gelegenen Straßenabschnitt der Sonnenburger Straße zu
prüfen, ob die Umgestaltung der Straße in einen Fußgängerbereich mit Anlage
eines kleinen Platzes möglich ist. Gleichzeitig soll die
Übertragung der Fläche in das Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur
geprüft werden. Im Fall einer positiven
Prüfung wird das Bezirksamt ersucht, geeignete Finanzierungsmöglichkeiten für
die Umgestaltung und ggf. Übernahme von Pflegekosten (Patenschaften) zu finden
und die Anwohner in geeigneter Weise an Planung, Umsetzung und ggf. auch an der
Finanzierung zu beteiligen. Die Ergebnisse der Prüfung
sollen der BVV noch vor der Sommerpause 2008 vorgelegt werden.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: - 2 - Zur
beantragten Umgestaltung des nördlich der Kopenhagener Straße gelegenen
Abschnittes der Sonnenburger Straße zu einem Stadtplatz hat am 13. Okt. 2008
eine Beratung beim Bezirkstadtrat für Öffentliche Ordnung unter Einbeziehung
des Antragstellers stattgefunden. Es bestand Einvernehmen in folgenden Punkten: -
Die
Umgestaltung zu einem aufenthaltsfreundlicheren Straßen-/Platzraum insbesondere
auch vor dem Hintergrund der hier einmündenden Behelfsbrücke für Fußgänger und
Radfahrer (s. auch Drs-Nr. VI–0353, BA-Beschluss-Nr. VI-486/2008) ist
zwar wünschenswert, derzeit und wohl auch auf längere Sicht aber nicht finanzierbar. -
Vor
dem Hintergrund des noch wünschenswerteren und hoffentlich über die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bald realisierbaren Wiederaufbaus einer
Fußgänger- und Radfahrerbrücke über den Ringbahngraben (s. hierzu Drs-Nr.
VI-0372, BA-Beschluss-Nr. VI-598/2008) ist eine umfassende Neugestaltung nicht
sinnvoll. Daher wird im Moment auch von einer möglichen Übertragung der Fläche
oder einer möglichen Übertragung von Teilflächen Abstand genommen. -
Der
Vorschlag, dann wenigstens durch eine reine Sperrung des gesamten
Straßenabschnittes für den motorisierten Individualverkehr z. B. durch eine Pollerreihe die Aufenthalts-
und Verkehrssicherheitsdefizite zu beseitigen, muss ebenfalls verworfen werden,
da die ungenutzte derzeitige Fahrbahnfläche eher auf allgemeines Unverständnis
stoßen würde und vermutlich einer fortschreitenden Verwahrlosung
ausgesetzt wäre.
Vor diesem
Hintergrund wird deshalb vom Bezirksamt vorgeschlagen, den Konflikt zwischen den Nutzern der
Behelfsbrücke und dem ruhenden Verkehr
nur im engeren Umfeld der Brückenrampe, also im nördlichsten Teil der
Sonnenburger Straße, durch ordnende Maßnahmen zu lösen. Dies soll durch Abpollerung und somit
Freihaltung des Rampenbereichs von jeglichem ruhenden Verkehr in diesem
nördlichen Teil geschehen. Darüber
hinaus gehende Maßnahmen sind mit der gegebenenfalls über die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung finanzierbaren Brücke abzustimmen. Es ist dann die
Finanzierung der dann sinnvollerweise zu realisierenden neuen Straßen- und
Freiraumgestaltung in einem Bedarfsprogramm zu erfassen und z.B. über eine
INSEK - Maßnahme zu gewährleisten. Sobald neue
Informationen insbesondere zur Brücke vorliegen, wird die BVV unaufgefordert
darüber informiert. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorerst keine und erst nach
Konkretisierung der Brücken - Baumaßnahme konkreter bezifferbar. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeit
nicht betroffen Matthias Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Öffentliche
Ordnung |
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