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Drucksache - VI-0401
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .3. 2008 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache -
Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG Betr.: Konzept
zum Abbau des kumulierten Verlustvortrages Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem aus der Anlage ersichtlichen Konzept zum Abbau des kumulierten Verlustvortrages des Bezirks Pankow wird zugestimmt. Begründung Der
Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am 14. November 2007
beschlossen: Für den Bezirk Pankow gilt ab 8.Mai 2008 die
vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB, wenn bis dahin kein
vom Bezirk überarbeitetes und von der Senatsverwaltung für Finanzen
mitgezeichnetes Konzept zum Abbau seines Defizits vom Abgeordnetenhaus
zustimmend zur Kenntnis genommen und die Umsetzung mit der Vorlage eines
Ergänzungsplans für beide Jahre dokumentiert wurde. Zur Abwendung der vorläufigen Haushaltswirtschaft hat das Bezirksamt mit der Senatsverwaltung für Finanzen ein Konzept zum Abbau des kumulierten Verlustvortrages ausgehandelt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Verzicht auf neue Investitionen in den Jahren 2010 und 2011. Dies ist bei der nächsten bezirklichen Anmeldung zur Investitionsplanung 2009 bis 2013, die von der BVV zu beschließen ist, zu berücksichtigen. Haushaltsmäßige AuswirkungenMit der Umsetzung des Konzeptes zum Abbau des kumulierten Verlustvortrages soll dieser bis zum Jahr 2011 von 30,162 Mio Euro auf 4,767 Mio Euro abgesenkt werden. Auswirkungen auf
die nachhaltige Entwicklung
Keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante AuswirkungenKeine Kinder- und FamilienverträglichkeitKeine
Auswirkungen Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Bezirksamt Pankow von Berlin .3. 2008 Abt. Finanzen, Personal und Umwelt Konzept zum Abbau des kumulierten Verlustvortrages des
Bezirks Pankow I.
Ausgangslage Der abzubauende kumulierte
Verlustvortrag beläuft sich mit Stand 31.12. 2006 auf 30,162 Mio €. Die Entwicklung seit 2001 stellt sich wie folgt dar:
II. Maßnahmen zum Abbau des kumulierten
Verlustvortrages
Für den Abbau des
Verlustvortrages werden in den Jahren 2008 bis 2011 folgende Maßnahmen im
Bezirkshaushaltsplan Pankow umgesetzt: 1. Die pauschale Zuweisung für Investitionsmaßnahmen wird
weiterhin nur noch für bereits begonnene Baumaßnahmen in Anspruch genommen. 2. Erlöse aus Grundstücksverkäufen werden vollständig zum
Defizitabbau verwendet, wobei von einer regelmäßigen Erlösbeteiligung in Höhe
von 2 Mio € jährlich ausgegangen wird. Unter der Voraussetzung, dass
keine weiteren defizitären Jahresabschlüsse erfolgen, sowie bei
Berücksichtigung der unter 1. und 2. genannten Maßnahmen stellt sich der
Verlauf des Abbaus bis zum Ende der Legislaturperiode wie folgt dar:
III. Maßnahmen zur Vermeidung weiterer
Defizite
a) Bisher eingeleitete
Maßnahmen zum Defizitabbau Um weitere Defizite zu
vermeiden, hat das Bezirksamt das Ergebnis für 2006 analysiert und
entsprechende Konsequenzen gezogen. ·
Zu den bereits
mit der Planaufstellung 2006/2007 vorgenommenen Personaleinsparungen in
Höhe von 8,7 Mio € wurden in der Haushaltsdurchführung 2007 weitere
Stellen im Gegenwert von 5,1 Mio € eingespart. Diese zusätzliche
Einsparung wird sich aufgrund der Versetzungstermine zum ZeP in 2007 jedoch nur
anteilig auswirken. ·
Zur Senkung der
Infrastrukturkosten wurden als Konsequenz aus dem Personalabbau der letzten
Jahre und der Entwicklung der Zielgruppen für die Nutzung bezirklicher
Einrichtungen verstärkt Objekte abgemietet bzw. an den Liegenschaftsfonds
übergeben, und es wurden angebotene Leistungen in andere Objekte verlagert. So
wurden in den Jahren 2006/2007 folgende Objekte aufgegeben:
Die eingesparten buw-Kosten führen zu einer strukturellen Verbesserung zukünftiger Haushaltsergebnisse. Gleiches
gilt für die Reduzierung bei den Betriebskosten. Dieser Entlastungseffekt wird
jedoch durch die erheblichen Preissteigerungen reduziert, auch wenn dem mit der
Basiskorrektur 2006 und der Erhöhung des Plafonds ab 2008 bereits Rechnung
getragen wurde. Trotz der eingeleiteten
Maßnahmen ist aufgrund der nahezu gleichen Haushaltsansätze der Jahre 2006 und
2007 für 2007 mit einem ähnlichen Defizit wie 2006 zu rechnen, zumal durch eine
gerichtliche Entscheidung der Bezirkshaushalt mit weiteren 2,057 Mio €
belastet wird (vgl. rote Nummer 0229). b) Ab 2008 geplante
Maßnahmen ·
Die zusätzlich in
2007 erfolgte Senkung der Personalausgaben von 5,1 Mio € wirkt
nachhaltig und dann in voller Höhe ab dem Haushaltsjahr 2008. Die
Personaluntergrenze wird somit in 2008 bereits in dieser Höhe unterschritten.
·
Zur weiteren
Senkung der Infrastrukturkosten wurde die Aufgabe weiterer bezirklicher
Einrichtungen ab 2008 bereits beschlossen bzw. ist vorgesehen:
·
Für 2008 und 2009
wurden die Transferausgaben im wesentlichen in Höhe der Zumessung
eingestellt. Im Nachschaubericht wird dem Bezirk Pankow bestätigt, dass die
Zumessung mit einem Volumen von ca. 430,0 Mio € bis auf lediglich 0,8 Mio
€ (vor allem bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen) eingehalten wurde.
Da nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Finanzen eine
Zuweisungsunterschreitung dann kein Haushaltsrisiko darstellt, wenn die
bezirksindividuellen Stückkosten unterhalb des jeweiligen Zuweisungspreises
liegen, wurde im Nachschaubericht lediglich eine Unterausstattung von 241
T€ für 2008 und 254 T€ in 2009 festgestellt. Diese wird in der
Haushaltsdurchführung vom Bezirk bereinigt. Die genannten Einsparungen
werden sich unmittelbar auf das Haushaltsergebnis 2008/09 auswirken. Die Höhe
der strukturellen Auswirkung auf die darauf folgenden Haushaltsjahre kann noch
nicht sicher eingeschätzt werden, da sie auch vom Umfang der
Kostenoptimierungen der übrigen Bezirke und der daraus resultierenden Folgen
für die Budgetberechnung abhängig sind. Zur Vermeidung weiterer zusätzlicher
Defizite aber auch zur Verbesserung des Produktsummenbudgets wird das
Bezirksamt deshalb: ·
die abgesenkten
Ansätze für Personalausgaben in 2008 und 2009 nicht überziehen, ·
die Nutzung
seiner Immobilien weiter regelmäßig in Frage stellen, ·
Gebäude, von
denen bekannt ist, dass eine bezirkliche Nutzung in den nächsten drei Jahren
entfällt, schnellst möglich an den Liegenschaftsfonds abgeben, ·
die monatliche
kamerale Analyse der Einnahmen und Ausgaben fortführen und das Controlling zu
den Ergebnissen der Kosten- und Leistungsrechnung unterjährig engmaschiger
gestalten. Bei absehbar sich verschlechternden Ergebnissen bzw. neu
auftretenden Risiken werden durch das Bezirksamt zeitnah gegensteuernde
Maßnahmen ergriffen. Das einzuführende Controlling wird mit der
Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmt. Über die Ergebnisse wird der Bezirk
der Senatsverwaltung für Finanzen quartalsweise berichten. ·
Mit der zu
erwartenden Fortschreibung der Globalsummen 2009 auf Basis der KLR-Daten 2007
und dem ggf. aufzustellenden Ergänzungsplan besteht das ambitionierte Ziel,
weiterhin einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und die
Konsolidierungsauflagen zu erfüllen. Bisher bereits bekannten Risiken –
so wird eine erhebliche Umverteilung von Mitteln aufgrund der Neuberechnung der
VbL-Sanierungsgelder erwartet – ist durch geeignete Maßnahmen
gegenzusteuern. Das im Konzept vorgesehene Gesamtkonsolidierungsziel
muss in dem vorgesehenen Zeitraum bis 2011 erreicht werden. Soweit die im
Konsolidierungskonzept dargestellten Jahresziele zum Defizitabbau im Einzelfall
nicht erreicht werden, erhöht sich der zu konsolidierende Betrag im nächsten
aufzustellenden Haushaltsplan. IV. Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2008/09 Für die Umsetzung dieses
Konzeptes zum Abbau des Defizits kann auf einen Ergänzungsplan verzichtet
werden, da die Maßnahmen für 2008 und 2009 bereits mit dem Beschluss über den
Haushalt realisiert wurden. Die zusätzlichen Mittel für den Bezirk, die aus der
für 2008 beschlossene Umverteilung der Mittel für die Hilfen zur Erziehung
resultieren (Auflagenbeschluss Nr. 23 c) des Abgeordnetenhauses zum Haushalt
2008/2009), wurden dem Jugendamt bereits in voller Höhe für diese Fallgruppe zur
Verfügung gestellt. Der in 2008 noch aufzulösende
Betrag in Höhe von 486.000 € ergibt sich vor allem aus der mit dem
Nachschaubericht bereits korrigierten Unterveranschlagung bei Kapitel 3960,
Titel 63603 (Ersatz von Verwaltungsausgaben an die Arbeitsgemeinschaft),
wodurch die pauschalen Minderausgaben im Kapitel 5950 in gleichem Umfang
angepasst wurden. Zum Ausgleich werden folgende Beträge gesperrt: 3911/63635 sonstige Krankenhilfeleistungen - 36.000 € 3983/63615 nichtstationäre Krankenhilfe (zentrale
Aufgabe) - 450.000 € Die Aufhebung der Sperre ist
nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen möglich. Die Umsetzung 2009 erfolgt im Zusammenhang mit der erwarteten Fortschreibung der Globalsummen 2009. |
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