Drucksache - VI-0396  

 
 
Betreff: Lichtsignalanlagen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der FDPBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
16.04.2008 
Fortsetzung der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
29.04.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
15.10.2008 
Fortführung der 18. öffentlichen/nichtöffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
14. BVV am 16.04.08 - Antrag Gruppe der FDP
BE Aussch. Öff.Ordnung, 16. Tagung, 11.06.2008
VzK, SB, 18. Tagung (F), 15.10.2008

Antrag

 

Siehe Anlage

 

Immer noch sind zu viele Lichtsignalanlagen in Pankow in den Nachtstunden von 22

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            2008

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-0396

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Lichtsignalanlagen im Bezirk

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 16. Tagung der BVV am 11.06.2008 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0396:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sämtliche Lichtsignalanlagen im Bezirk in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr auf ihre Betriebsnotwenigkeit hin zu überprüfen“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die VLB hat inzwischen im Rahmen ihrer Zuständigkeit geantwortet. Die Antwort wird nachstehend zur Kenntnis gegeben:

 

„Nachtabschaltungen von Lichtzeichenanlagen können nur dann vertreten werden, wenn auch ohne die Lichtzeichenregelung die Verkehrssicherheit zur Nachtzeit gewahrt ist. Nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den Richtlinien für Lichtsignalanlagen ist grundsätzlich ein Dauerbetrieb vorzusehen. Ein Abweichen von dieser Vorgabe ist für jeden Einzelfall genau zu prüfen und zu begründen.

Eine Nachtabschaltung ist nicht möglich, wenn ohne Lichtenzeichenregelung die Verkehrssicherheit nicht ausreichend gegeben ist. Dies betrifft z. B.

 

§         Straßen mit Straßenbahnverkehr während der Betriebszeit der Straßenbahn

§         Lichtzeichenanlagen (LZA) an Autobahnanschlussstellen

§         LZA, die auf Grund einer negativen Unfallsituation gebaut wurden

§         große, unübersichtliche Kreuzungen

§         Fußgängerquerungen über stärker befahrene Straßen, die auch nachts frequentiert werden

§         kleinere Kreuzungen, die aufgrund der baulichen Situation unübersichtlich sind und an denen keine ausreichenden Sichtbeziehungen bestehen

 

 

LZA mit Anforderungseinrichtungen (z. B. Anforderungsschleifen) für die Nebenrichtung bleiben ebenfalls häufig im Dauerbetrieb, da die Rotschaltung nur bei Bedarf eintritt und in Abwägung mit dem potenziellen Unfallrisiko die geringen negativen Auswirkungen für die Hauptrichtung vertretbar sind.

 

Die Nachtabschaltungen stadtweit wurden 2001/2002 gründlich überprüft und die Betriebszeiten im Einvernehmen mit dem Polizeipräsidenten in Berlin festgelegt.

Bei Neubauten von Lichtzeichenanlagen werden die Betriebszeiten individuell gemäß den Verkehrsbedürfnissen bestimmt. Wird bekannt, dass sich Verkehrsverhältnisse geändert haben (z. B. neue Öffnungszeiten der Geschäfte) werden auch die Betriebszeiten ggf. angepasst. Hinweise zu einzelnen Lichtzeichenanlagen, die uns aus der Bevölkerung erreichen, werden ebenfalls individuell geprüft.

Das Abschalten weiterer Lichtzeichenanlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, werden die Lichtzeichenanlagen auf den Hauptstrecken koordiniert oder stehen sogar auf Dauergrün, wenn die Nebenrichtung über eine Anforderungseinrichtung verfügt. Zu den Nachtzeiten werden spezielle Programme geschaltet, die den nächtlichen geringeren Verkehr berücksichtigen.

 

Bei der Abwägung zwischen der Verkehrssicherheit und dem Lärmschutz (vermutlicher Hintergrund Ihrer Anfrage) habe ich die Verkehrsicherheit zu gewährleisten.“

 

 

Hier abschließend eine von der VLB übermittelte Auflistung der LZA-Anlagen im Bezirk Pankow, die bereits über eine zeitweise Abschaltung verfügen:

 

§         Alt-Buch (Karower Straße)

§         Am Friedrichshain (Bötzowstraße) -Schulprovisorium-

§         Bahnhofstraße (S-Bhf. Blankenburg)

§         Behmstraße – Schivelbeiner Straße / Malmöer Straße

§         Berliner Allee / Feldtmannstraße – Nüßlerstraße

§         Berliner Straße / Granitzstraße -Provisorisch-

§         Berliner Straße / Florastraße -Provisorisch-

§         Blankenburger Chaussee – Alt-Karow / Bahnhofstraße – Straße 52

§         Blankenburger Straße (Lindenberger Straße)

§         Blankenfelder Chaussee – Schildower Straße / Hauptstraße -Baustelle-

§         Bucher Straße / Pankgrafenstraße

§         Buschallee (Sulzfelder Straße)

§         Conrad-Blenkle-Straße / Paul-Heyse-Straße

§         Danziger Straße (Cotheniusstraße)

§         Danziger Straße (Dunckerstraße)

§         Danziger Straße / Winsstraße

§         Darßer Straße / Piesporter Straße

§         Falkenberger Straße (Wittlicher Straße)

§         Gleimstraße (Ystader Straße)

§         Granitzstraße (Kissingenstraße)

§         Hansastraße (Nr. 52 – 78)

§         Hauptstraße / Schillerstraße

§         Hauptstraße Nr. 13 (Buchholz)

§         Heinersdorfer Straße – Krugstege / Bahnhofstraße

§         Heinersdorfer Straße / Blankenburger Pflasterweg



§         Hermann-Blankenstein-Straße /Thaerstraße – Thaerbrücke

§         Hermann-Hesse-Straße (Güllweg)

§         Indira-Gandhi-Straße (Gounodstraße)

§         Karower Chaussee (Nr. 95 – 99)

§         Karower Chaussee (Theodor-Brugsch-Straße)

§         Kniprodestraße (Hanns-Eisler-Straße – Stedingerweg)

§         Liebermannstraße / Piesporter Straße

§         Malchower Chaussee / Ortnitstraße

§         Mühlenstraße / Florastraße

§         Mühlenstraße / Maximilianstraße

§         Ostseestraße – Ostseeplatz / Hosemannstraße

§         Pasewalker Straße / A 114 As Pankow (Schloßallee)

§         Pistoriusstraße / Gustav-Adolf-Straße (Hamburger Platz) – Provisorisch

§         Prenzlauer Allee (Immanuelkirchstraße)

§         Prenzlauer Promenade / Kissingenstraße

§         Schildower Straße (Birnbaumring)

§         Schivelbeiner Straße / Schönfließer Straße

§         Stahlheimer Straße (Erich-Weinert-Straße)

§         Storkower Straße (nr. 134-139 c)

§         Wichertstraße / Greifenhagener Straße

§         Wiltbergstraße (Röbellweg) -Schulprov.-

§         Wiltbergstraße / Alt-Buch – Walter-Friedrich-Straße

§         Winsstraße / Marienburger Straße

§         Wollankstraße / Florastraße

 

Der umfassenden Antwort der VLB wird seitens des Bezirksamtes in vollem Umfang zugestimmt.

 

Das Bezirksamt Pankow wird sich in regelmäßigen Abständen mit der VLB ins Benehmen setzen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                     Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 
 

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