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Drucksache - VI-0389
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Bericht aus dem Verwaltungsrat des Eigenbetriebes
„Kindergärten NordOst“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in
seiner Sitzung am 04.03.2008 folgenden Beschluss gefasst: Der Bericht aus dem Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ wird der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Begründung Den Bezirksverordnetenversammlungen ist regelmäßig über die Tätigkeit des Verwaltungsrates (Anlage 1) und des gemeinsamen Eigenbetriebes (Anlage 2) zu berichten. Nach den Erfahrungen der zurückliegenden zwei Jahre ist eine Berichterstattung einmal im Jahr über das zurückliegende Jahr aussagefähig. Es wird daher, abweichend von der ersten Vereinbarung zur halbjährigen Berichterstattung, Anfang des Jahres der Bericht über das zurückliegende Jahr gleichlautend an drei Bezirksverordnetenversammlungen gegeben. Unabhängig davon erfolgt jeweils die Vorlage des
Wirtschaftsplanes in den Bezirksverordnetenversammlungen und eine regelmäßige
Berichterstattung aus dem Kita-Eigenbetrieb in den Kinder- und Jugendhilfeausschüssen. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen Im Rahmen seiner Aufgaben muss der Verwaltungsrat der Gesamtplanung und den Grundzügen der Betriebspolitik zustimmen. Insofern hat auch er Einfluss auf die Bedingungen für Eltern in den Kindertagesstätten, die Berufstätigkeit, soziale Einbindung und Unterstützung bei der Erziehung ermöglichen. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
Der Verwaltungsrat setzt sich für verlässliche und qualitativ gute Kindertagesbetreuung in den Kindertagesstätten des Eigenbetriebes ein. Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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