Drucksache - VI-0382  

 
 
Betreff: Spielplatz Raabestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KJHA, 13. Tagung, 06.02.2008
ÄA Fraktion der SPD, 13. Tagung, 06.02.2008
VzK 13, SB, 16. Tagung, 11.06.2008

Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor dem Beginn von Abriss- oder Baumaßnahmen den Planungsentwurf für den Spielplatz Raabepla

 

Siehe Anlage

Der ohne Begründung vom Ausschuss für Jugendhilfe eingebrachte Antrag zum Spielplatz Raabestraße beachtet weder die rechtliche

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .6.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI - 0382

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betr.:   Spielplatz Raabestraße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der Sitzung am 6.2.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI – 0382

 

Die Drs. Nr. VI-0382 wird wie folgt geändert:

Das Bezirksamt wird ersucht, vor dem Beginn von Abriss- oder Baumaßnahmen den Planungsentwurf für den Spielplatz Raabestraße so zu gestalten, dass unter Maßgabe der im festgesetzten Bebauungsplan IV-31 definierten Nutzung der Flächen Raabestraße 4 und 5 als öffentlicher Spielplatz und den damit verbundenen Rahmenbedingungen folgende Inhalte berücksichtigt werden:

 

·        die Wünsche aus dem Kinderworkshop (Balancierelemente, unterschiedliche Materialien, Klettern, unterschiedliche Ebenen, Bäume, Grün, Büsche, Rutsche, Wippe),

·        die Forderungen des Behindertenbeauftragten zur barrierefreien Nutzung,

·        der Erhalt der durch die Bürgerinitiative bereits gestalteten Fläche (Raabestraße 5) und die Integration dieser Teilfläche in die Gesamtgestaltung,

·        die Einordnung eines Geräteschuppens als Ersatz für die abzureißende Garage.

 

Die Beteiligung der Bürgerinitiative beim Bau des Spielplatzes ist unter Wahrung der Gewährleistungspflichten der ausführenden Firma zu ermöglichen.

Das bürgerschaftliche Engagement ist auch in der Zeit nach Fertigstellung des Spielplatzes zu fördern, in dem verbindliche Pflegevereinbarungen mit der Bürgerinitiative getroffen werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Im April 2008 haben die Abbrucharbeiten auf dem Grundstück Raabestraße 4 mit dem Abriss der Garagen und des größten Teils der Einfassungsmauern begonnen. Zurzeit ruhen die Arbeiten, da auf die Zuweisung für die Abfuhr des besonders überwachungsbedürftigen Bauschutts gewartet werden muss. Unmittelbar danach werden die Arbeiten fortgesetzt.

Am 10.5.2008 erfolgte durch engagierte Bürgerinnen und Bürger das Bergen von Steinen, die wieder verwendet werden sollen.

 

Die Ausschreibung der Arbeiten für den Spielplatzbau ist derzeit in Vorbereitung, geplanter Baubeginn ist Anfang August.

 

Die Bürgerinitiative (BI) wird, gemäß den getroffenen Absprachen, an folgenden Arbeiten beteiligt:

  • Herstellung des Klinkermauersockels analog dem vor dem Grundstück Raabestraße 5
  • farbliche Gestaltung der Spielgeräte
  • Miterarbeitung des Pflanzplanes für die Vegetationsflächen
  • Ausführung der Pflanzarbeiten unter Anleitung der Fachfirma

Die Wünsche der Kinder aus dem Workshop werden berücksichtigt. Ein Geräteschuppen wird, in Absprache mit der BI, im Bereich des Grundstücks Raabestraße 5  eingeordnet.

 

Zur Pflege der fertig gestellten Flächen müssen noch entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

 

Wir bitten, die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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