Drucksache - VI-0373  

 
 
Betreff: Keine Unterbringung von Menschen in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Motardstr. 101
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. Bü 90/Gr., 13. Tagung, 06.02.2008
2. Ausf. Gem.Antrag SPD, Linke,Bü90/Grü. und CDU, 13. Tagung 06.02.2008
VzK 13, ZB, 15. Tagung, 30.04.2008
VzK 13, 16. Tagung, 11.06.2008

1

 

Siehe Anlage

 

In Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bringt auch das Sozialamt Pankow Menschen in einer

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                  .05.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.:

VI-0373/08

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Keine Unterbringung von Menschen in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung
Motardstr. 101

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 6. Sitzung am 06.02.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0373/08

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1.       sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass grundsätzlich keine Menschen in die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung Motardstraße 101 eingewiesen und dort untergebracht werden.

2.       den gegenwärtig auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung Motardstraße 101 lebenden und vom Bezirksamt Pankow betreuten Menschen nach Einzelfallprüfung unter Ausnutzung des Auslegungsspielraums des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes das Angebot zu unterbreiten und zu ermöglichen, in eigenen Wohnungen zu leben.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

zu 1.:

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales  wurde mit Schreiben vom 05.03.2008 gebeten zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung  des Bezirks  Pankow Rechnung zu tragen. Hierauf hat die zuständige Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 25.03.2008 wie folgt geantwortet:

 


 

„Das Asylverfahrensgesetz verpflichtet die Länder, die für die Unterbringung Asylbegehrender erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie die entsprechend der Aufnahmequote notwendige Zahl an Unterbringungsplätzen bereitzustellen (§ 44 AsyIVfG). Daraus leitet sich ab, dass in Berlin zwingend eine Aufnahmeeinrichtung mit einer der Motardstraße vergleichbaren Kapazität bereit gehalten werden muss.

Des Weiteren ist für in Aufnahmeeinrichtungen i.S.d. § 44 AsylVfG untergebrachte Leistungsberechtigte die Deckung des notwendigen Bedarfs durch Sachleistungen rechtlich bindend und damit für die zuständige Behörde - die in Berlin das LAGeSo ist -zwingend vorgeschrieben. Derzeit gibt es in Berlin mit der Motardstraße nur eine vertragsgebundene Sachleistungseinrichtung. Alternative Unterbringungsmöglichkeiten im Rahmen der Erstaufnahme bestehen somit gegenwärtig nicht.

Da es sich bei der Einrichtung Motardstraße um die einzige Sachleistungseinrichtung in Berlin handelt, wird sie auch von den Bezirken zur Unterbringung von Personen nach § 1a AsylbLG, die wegen des eingeschränkten Leistungsanspruch grundsätzlich Sachleistungen erhalten, in Anspruch genommen.

Gleichwohl liegt es in der Verantwortung der Leistungsbehörden im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Sachleistungseinrichtung mit Verpflegung oder eine andere Gemeinschaftsunterkunft ohne Beköstigung zur Unterbringung herangezogen wird. Nach § 1a AsylbLG ist die Reduzierung der Leistungen auf das ‚im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar Gebotene’ vorgesehen, so dass immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist, in deren Ergebnis auch eine Abweichung vom Sachleistungsprinzip erforderlich sein kann, was in der Folge die Unterbringung in einer herkömmlichen Gemeinschaftsunterkunft zulässt. Dies ergibt sich ferner aus den Ausführungsvorschriften, nach denen grundsätzlich sowohl die Sachleistungseinrichtung als auch (herkömmliche) Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung bestimmt sind oder unter Umständen sogar die Fortsetzung der Wohnungsunterbringung in Betracht kommen kann.

Vor dem dargelegten Hintergrund ist die weitere Nutzung einer Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung ausländischer Bürgerinnen und Bürger notwendig.“

 

 

zu 2.:

Dieser Teil des Ersuchens wurde bereits mit Vorlage vom 11.03.2008 beantwortet.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 


Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                             Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                     Bezirksstadträtin für

                                                                                                Gesundheit, Soziales, Schule

                                                                                                und Sport

 

 

 
 

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