Drucksache - VI-0372  

 
 
Betreff: Fahrradverbindung zwischen Falkplatz und Arnimplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
26.02.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.07.2008 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
12.11.2008 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. Fraktion Bü90/Gr., 13. Tagung, 06.02.2008
BE Aussch. Öff.O., 14. Tagung, 12.03.2008
VzK 13, ZB, 09.06.2008
VzK 13, SB, 19. Tagung, 12.11.2008

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen,

 

Siehe Anlage

In den vergangenen Jahren wurden in den Straßenzügen Gleimstraße, Sonnenburger Straße, Schönfließer Straße, Esplanade sowie am

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            2008

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-0372

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Fahrradverbindung zwischen Falkplatz und Arnimplatz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 14. Tagung der BVV am 12.03.2008 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0372  :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen,

 

1.      dass die bestehende Fußgängerbrücke (Eisenbahnüberführung) zwischen Sonnenburger Straße und Schönfließer Straße für eine gemeinsame Benutzung von Fußgängerinnen und Fahrradfahrerinnen verbreitert sowie die Brückenzugänge umgestaltet werden und

2.      dass eine Finanzierung dieser Maßnahme durch das neue Programm „Aufweitung von S-Bahnbrücken zugunsten von Bussen, Bahnen, Fahrrädern und Fußgängern“ bzw. durch das Programm „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ geprüft wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Mit Schreiben vom 28. 05.2008 hat das Tiefbauamt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat VII B gebeten zu überprüfen, ob die Umgestaltung der Fußgängerbrücke möglich ist und ob die Finanzierung dieser Maßnahmen in Aussicht gestellt werden kann.

Mit Schreiben vom 30.08.2008 nahm die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hierzu Stellung.

 

 

 

 

 

Nachfolgend wird aus dem Schreiben der Senatsverwaltung zitiert:

„Zu Ihrer Anfrage vom 28.05.08 teile ich Ihnen folgenden Sachverhalt mit.

Es gibt einen Haushaltstitel „Anteil Berlins an der Vorbereitung und Durchführung von Brückenbaumaßnahmen der Deutschen Bahn AG“, Aus diesem Titel werden ausschließlich Bahnbrücken finanziert.

Die Fußgängerbrücke Schönfließer Brücke stellt aber eine Straßenbrücke dar, die aus diesem Titel nicht finanziert werden kann.

Aus dem Radverkehrstitel kann wegen der zu erwartenden hohen Kosten auch keine Finanzierung erfolgen, zumal bei der Schönfließer Brücke noch Besonderheiten zu beachten sind.

Die Schönfließer Brücke wurde in der Zeit von 1961 bis 1964 als Ersatz für die im Krieg zerstörte Straßenbrücke gebaut.

Sie wurde neben der ehemaligen Brücke errichtet, um vermutlich während des Wiederaufbaus der alten Brücke diese Fußgängerbrücke noch nutzen zu können. Dadurch liegt aber das südliche Widerlager der Fußgängerbrücke teilweise auf privatem Gelände. Deshalb ist eine Verbreiterung der Fußgängerbrücke ohne Planungsrecht nicht möglich. Ob hier das notwendige Planungsrecht geschaffen werden kann, ist vor diesem Hintergrund fraglich.

Sinnvoller wäre es, in der Trasse der alten Brücke eine neue Brücke zu bauen, wobei dann noch zu entscheiden wäre, für welche Verkehrsarten sie ausgelegt werden sollte. Auf alle Fälle müsste sie so dimensioniert werden, dass sie Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen aufnehmen kann. Aufgrund der zu erwartenden Kosten wäre mit diesem Neubau eher mittelfristig zu rechnen.“

 

 

Demnach ist die Umgestaltung der Schönfließer Brücke kurzfristig nicht möglich.

 

Sobald neue Informationen vorliegen, wird die BVV unaufgefordert darüber unterrichtet.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                     Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 
 

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