Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0370
Dem Bezirksamt wird
empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass in der Dietzgenstr., 13156
Berlin, in Höhe der Heinrich-Böll-Str., eine Lichtsignalanlage eingerichtet
wird. Der Fußgängerübergang über die Dietzgenstraße in
Höhe Heinrich-Böll-Straße ist
dringend nötig, weil ·
sich dort zwei Straßenbahn- und Bushaltestellen befinden, ·
sich auf beiden Seiten der Dietzgenstraße viele Geschäfte
angesiedelt haben, ·
seit kurzem ein Aldi- Markt in unmittelbarer Nähe eröffnet wurde, und deshalb zahlreiche
Fußgänger die Straße überqueren müssen, für die die Übergänge in Höhe der Platanen-/
Beuth- und der Schiller-/ Nordendstraße zu weit entfernt sind. Die Dietzgenstraße -
zugleich B 96 A - weist sehr starken Autoverkehr auf und ist von der Heinrich-Böll-Straße gesehen nach links, extrem unübersichtlich
- wegen einer Kurve und zusätzlich wegen einer ungewöhnlich hohen
Straßen-"Möblierung". Wer dennoch die Straße überquert, setzt sich
also erheblichen Gefahren aus. Dabei können nur junge Menschen sich durch
Laufschritt helfen. Andere sehen sich gezwungen, hohe Risiken einzugehen oder aber diesen Straßenabschnitt mit seinen
Geschäften und Haltestellen ganz zu meiden. Dies gilt vor allem für
Ältere, für Behinderte, für Mütter mit Kinderwagen
oder mit Kleinkindern, aber auch für Personen mit schwerem Gepäck. Wer aus der
Straßenbahn aussteigt, versucht, noch vor der wieder anfahrenden Bahn die
Straße zu überqueren - solange diese den KFZ-Verkehr auf ihrer Seite abblockt. Begründung
der Beschlußempfehlung: In der
Debatte teilte die Ausschussmehrheit die Ansicht der Antragsinitiatoren, dass
an der beschriebenen Stelle in der Dietzgenstraße eine für Fußgänger schwierige
Situation herrscht, die auch dem Bezirksamt bekannt ist. Ein Fußgängerüberweg
würde jedoch größere bauliche Maßnahmen nötig machen. Darüber hinaus steht der
Straßenbahnverkehr an dieser Stelle der Errichtung eines Fußgängerüberweges
entgegen. Nach Ansicht des Bezirksamtes ist die aktuelle Situation nur bei
einer grundhaften Erneuerung der Straße abzustellen, die jedoch nicht absehbar
ist. Den
Vorschlag, statt eines Fußgängerüberweges eine Lichtsignalanlage zu errichten,
übernahmen die Initiatoren des Ursprungsantrages. Bei 4 Ja-Stimmen, 4
Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen fand der so geänderte Antrag keine Mehrheit im
Ausschuss. Der
Ausschuss muss daher der BVV die Ablehnung der Drucksache empfehlen. |
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