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Drucksache - VI-0353
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin
06.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0353 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Radfahrverbot
auf der Fußgängerbrücke zwischen Sonnenburger Straße und Dänenstraße Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 13. Tagung der BVV am 06.02.2008
angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache VI-0353 : „Das
Bezirksamt wird ersucht, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das
Radfahrverbot auf der Fußgängerbrücke über den S-Bahn-Graben zwischen der
Sonnenburger Straße und der Dänenstraße durchzusetzen und deutlich zu machen
und die Verkehrssituation für Fußgänger auf der Seite Sonnenburger Straße zu verbessern.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt in ihrem § 2 die
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge vor. So wird im Abschnitt 1 ausgeführt, dass
Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen. Fahrräder sind im Sinne der StVO
Fahrzeuge. Hiermit ist eindeutig geregelt, dass eine Benutzung von Gehwegen
durch Radfahrer grundsätzlich verboten ist. Die einzigen Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im
Absatz 8 des § 2 wie nachstehend geregelt: „Kinder bis zum vollendeten
achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht
zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.“ Der Zugang zur Fußgängerbrücke von der Dänenstraße aus
erfolgt eindeutig über den Gehweg der Dänenstraße. Somit erübrigt sich hier die
Aufstellung eines Hinweisschildes „Radfahrer absteigen“ vor der
Brücke, da bereits die Benutzung des davor liegenden Gehweges verboten ist. Im Umkehrschluss würde die Aufstellung eines
derartigen Hinweisschildes hier sogar das Radfahren auf dem Gehweg der
Dänenstraße scheinbar erlauben. Die Möglichkeiten einer baulichen Umgestaltung zur Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger auf der Seite der Sonnenburger Straße werden im Zusammenhang mit der Drucksache VI-0410 „Sonnenburger Platz ermöglichen“ geprüft. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für
Öffentliche Ordnung |
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