Drucksache - VI-0348  

 
 
Betreff: Bezirklicher Beauftragter Jobcenter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.12.2007 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales federführender Ausschuss
19.02.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal mitberatender Ausschuss
10.04.2008 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales federführender Ausschuss
22.04.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. Linke, 13. Tagung, 06.02.08
ÄA Fraktion SPD, 13. Tagung,06.02.2008
BE Aussch.GesArbSoz, 16. Tagung, 11.06.2008
VzK gem. § 13 BezVG, SB 23.09.09

Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Beauftragten zur Wahrnehmung der bezirklichen Interessen gegenüber dem Jobcenter zu bene

 

 

Siehe Anlage

 

Im Rahmen der Aufgabenverteilung innerhalb der Trägervertretungen haben die kommunalen Träger nach dem Willen des Gesetzgebers

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                 .9.2009

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                                                in Erledigung der Drs.VI –0244

               und der Drs. VI- 0348

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betr.:                      Schaffung einer Stelle bezirklicher Beauftragter Jobcenter
und
Bezirklicher Beauftragter Jobcenter

 

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der Sitzung am 11.7. 2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0244

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Bezirke Personalmittel für einen Beauftragten zur Wahrnahme der bezirklichen Interessen gegenüber dem Jobcenter erhalten.

 

und in Erledigung, des in der Sitzung am 11.6. 2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0348

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine personelle Zuständigkeit zur Wahrnahme der bezirklichen Interessen gegenüber dem Jobcenter einzurichten.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin für die dauerhafte Sicherstellung personeller Ressourcen zur Wahrung der kommunalen Interessen bei der Umsetzung des SGB II einzusetzen.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

Die bezirklichen Interessen gegenüber dem JobCenter Pankow werden durch die drei Bezirksamtsmitglieder, die für das Bezirksamt Pankow stimmberechtigte Mitglieder der Trägervertretung des JobCenter Pankow sind, wahrgenommen.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/2011 hat das Bezirksamt vor dem Hintergrund der geringen zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen darauf verzichtet, zu Lasten anderer Aufgaben und Bereiche, eine zusätzliche Stelle zu schaffen, die ausschließlich für das Jobcenter zuständig wäre.

 

Die Forderung nach einer zusätzlichen Mittelbereitstellung durch den Senat wurde durch das Bezirksamt in der Sitzung der Bezirksstadträte, in deren Zuständigkeit das Jobcenter fällt, gestellt. Von der fachlich zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurde keine Möglichkeit gesehen, dass Anliegen erfolgversprechend zu unterstützen.

 

Hinzu kommt, dass immer noch nicht geklärt ist, in welcher Struktur die Jobcenter nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ab dem Jahre 2011 arbeiten werden. Hierüber zu entscheiden, liegt nicht in der Kompetenz des Bezirksamtes.

 

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht einer anderen Prioritätensetzung bei der Haushaltsplanaufstellung muss festgestellt werden, dass die beiden Ersuchen der BVV nicht umgesetzt werden können.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Derzeit keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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