Drucksache - VI-0335  

 
 
Betreff: Fördermittel für die Bizetstraße 27 nicht verfallen lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.11.2007 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
DA, CDU, 11. Tagung, 21.11.2007
2. Ausf. Antrag, CDU, SPD, Linke, 11. Tagung, 21.11.2007
VzK 13, SB, 13. Tagung, 06.02.2008

1

 

Siehe Anlage

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            .01.2008

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0335

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Fördermittel für die Bizetstraße 27 nicht verfallen lassen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 11. Sitzung am 21.11.07. angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0335

 

  1. Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, an dem Vorhaben "Bizetstraße 27" festzuhalten und einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen, jedoch im Verfahren darauf zu achten, dass keine unkalkulierbaren Baukosten-erhöhungen auf den Bezirk zukommen und das Projekt in Summe zu einer Verbesserung der Bezirksergebnisse in der Kosten- und Leistungsrechnung führt.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, kurzfristig einen Antrag auf Finanzierungszusage für dieses Objekt bei der zuständigen Senatsverwaltung zu stellen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das BA hat am 04.12.07 den entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Zu 1.

Die Auswirkungen auf die KLR sind in der Vorlage vom 04.12.07 dargestellt.

 

Zu 2.

Der Antrag auf Finanzierungszusagen ist fristgerecht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingegangen und positiv beantwortet worden.

Noch vor Weihnachten 2007 ist der Ankauf von Gebäude und Grundstück durch den Treuhänder des Landes Berlin erfolgt. Derzeit wird mit Hochdruck an der Erstellung der Bauplanungsunterlagen gearbeitet. Auf die Einhaltung der Baukosten wird dabei strikt geachtet.

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                                    und Stadtentwicklung

 

 

 

   

 


 

 

 
 

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