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Drucksache - VI-0324
einen zeitweiligen Ausschuss (Sonderausschuss) gem. §
18 (2) vorläufige GO zu bilden, der sich ausschließlich mit den Vorgängen
befasst, die zu dem Haushaltsdefizit von über 30 Mio. € führten, mögliche
strukturelle Defizite des Haushaltes aufdeckt und Konsequenzen daraus ableitet,
die es ermöglichen, mittelfristig einen Haushaltsplan und ein
Konsolidierungskonzept zu erarbeiten, das die abzusehende vorläufige
Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs.
1 VvB schnellstmöglich überwindet. In der Nachschau über die Bezirkshaushaltspläne
2008/2009 behauptet die Senatsverwaltung für Finanzen, dass für Pankow kein
Konsolidierungskonzept, wie vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses
gefordert, vorliegt. Deshalb solle beim Haushaltsansatz für 2008 und 2009 auf
die vom Hauptausschuss beschlossenen Konsolidierungsbeiträge zurückgegriffen
werden. Diese sahen für die Jahre 2008 und 2009 einen Schuldenabbau von 5,8 bzw.
5,3 Mio. € vor. Da dieser Schuldenabbau im vorliegenden Haushaltsplan
offensichtlich nicht umgesetzt wurde, wird ab dem 01. 01. 2008 die vorläufige
Haushaltswirtschaft vorgeschlagen. Dies bedeutet, dass der Bezirk nur noch die unbedingt
notwendigen Ausgaben leisten darf. Um hier baldigen Handlungsspielraum zurück
zu gewinnen, den bestehenden Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und
Personal aber in seinem Alltagsgeschäft nicht völlig zu überfordern, wird
dieser zeitweilige Ausschuss benötigt. |
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