Drucksache - VI-0296  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit in der Triftstraße (Französisch Buchholz)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
06.11.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.11.2007 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
16.04.2008 
Fortsetzung der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 10. Tagung, 24.10.2007
BE, Aussch. Öff. Ordg., 11. Tagung, 21.11.2007
VzK 13/SB, 14. BVV am 16.04.08

Das Bezirksamt wird ersucht, in der Triftstraße in 13127 Berlin, auf ihrer gesamten Länge, ganztags eine Höchstgeschwindigkeit

 

Siehe Anlage

 

Die Triftstraße ist beim Aufbau des Neubaugebietes nicht erneuert worden

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                4.03.2008

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                             Drucksache-Nr.: VI-0296
                                                                                                               

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VI-0296

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

 

Mehr Sicherheit in der Triftstraße (Französisch Buchholz)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Sitzung am 21.11.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –  Drucksache-Nr. VI-0296 –

„Das Bezirksamt wird ersucht, auf ihrer gesamten Länge, ganztags eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen.

Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen, die Taktzeiten der Lichtzeichenanlage am Navarraplatz (Triftstraße/Mühlenstraße/Rosenthaler Weg) so zu verändern, dass vom Rosenthaler Weg kommend der Rechtsabbieger in die Mühlenstraße vorrangig geschaltet wird, um den Verkehr in der Triftstraße zu vermindern. Gleichzeitig wird dem Bezirksamt empfohlen zu überprüfen, ob das Anbringen eines „Grünen Pfeils“ möglich ist.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Triftstraße gehört, entsprechend der Maßgabe des Stadtentwicklungsplanes Verkehr (StEP), zum übergeordneten Straßennetz.

Die Entscheidung über straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz sowie im Zusammenhang mit Lichtzeichenanlagen (LZA) trifft nicht das Bezirksamt Pankow bzw. die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde. Nach Festlegung im Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG) obliegt diese Ordnungsaufgabe ausschließlich der Verkehrslenkung Berlin (VLB).

Nach Prüfung der örtlichen Verkehrsverhältnisse teilt die VLB zum Sachverhalt Folgendes mit:

„Die Triftstraße ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes des Landes Berlin für das grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist. Sie dient der Aufnahme des Durchgangsverkehrs und fungiert als Sammelstraße für den Verkehr aus den angrenzenden Tempo 30-Zonen.

Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h setzt grundsätzlich ein besonderes verkehrliches Erfordernis voraus. Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist u. a. dann zulässig und erforderlich, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht (z. B. der Straßenverlauf unvermutete Gefahren in sich birg, auf welche die Kraftfahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nicht rechtzeitig reagieren können).

Nach Feststellung der VLB verläuft der Verkehr hier im Allgemeinen geordnet.

Eine besondere Gefahrenlage ist nicht erkennbar.

Zur Erhöhung der Sicherheit der querenden Fußgänger in Höhe der Werkstatt für Behinderte besteht bereits ein Fußgängerüberweg, zwischen Zeuschelstraße und Jean-Calas-Weg eine zeitlich befristete (Mo-Fr 7-15 h) Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Die hiermit verbundene Einschränkung der Leistungsfähigkeit ist im Interesse der Sicherheit der Fußgänger auf Grund der Bündelung der Querungsbeziehungen an dem genannten Fußgängerüberweg gerechtfertigt. Für darüber hinausgehende Geschwindigkeitsbegrenzungen wird gegenwärtig kein Erfordernis gesehen.

Des Weiteren weise ich darauf hin, dass die Fußgänger die Möglichkeit haben, den vorhandenen Gehweg auf der Nordseite der Triftstraße zwischen Zeuschelstraße und Schönerlinder Straße zu benutzen.

Durch die Mühlenstraße wird vorrangig der Straßenbahnverkehr in beide Richtungen geführt. Er wird an den Lichtzeichenanlagen (LZA) dieses Straßenzuges besonders bevorrechtigt, um ihm einen zügigen und beschleunigten Betriebsablauf zu gewährleisten. Die für den übrigen Verkehr verbleibende Fahrbahn verfügt mit einer Breite von 4 m über eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit für den Pkw- und Lkw-Verkehr.

Für Linksabbieger in die Hauptstraße zur BAB stellt diese Wegeführung eine
unattraktive Verbindung mit geringer Akzeptanz dar. Da die Hauptstraße bei der Signalisierung der LZA Hauptstraße/Gravensteinstraße/Mühlenstraße bevorrechtigt ist und deren Freigabezeit nicht gekürzt werden kann, bergen stärkere Verkehrsströme in die Mühlenstraße Rückstaugefahren.

Die Anordnung eines Grünpfeils kann nicht erfolgen, da gemäß XI Nr. 1 c) der Verwaltungsvorschrift zu § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung der Grünpfeil nicht verwendet werden darf, wenn Pfeile in den für Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben.“

Das Bezirksamt schließt sich der Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin in vollem Umfang an.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                 Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat

                                                                                                für Öffentliche Ordnung

 

 
 

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