Drucksache - VI-0280  

 
 
Betreff: Änderung der Sanierungsziele für das Grundstück Mühlenstraße 11, alte Mälzerei, im Sanierungsgebiet Pankow - Wollankstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK gem. § 15 BezVG, 24.10.2007
Änderung der Sanierungsziele für das Grundstück Mühlenstraße 11...... VzK § 15 - Anlage 2

siehe Anlage

 

 

 

siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                   .10.2007

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

 

Betr.:

 

Änderung der Sanierungsziele für das Grundstück Mühlenstraße 11, alte Mälzerei, im Sanierungsgebiet  Pankow - Wollankstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.10.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Ziele und Zwecke der Sanierung werden für das Grundstück Mühlenstraße 11, Flurstücke 386, 387, 389 und 390 (siehe Anlage 1) wie folgt geändert:

 

1.)   Die im Rahmenplan 2000 (siehe Anlage 2) dargestellte Nutzung „Mischnutzung IV, Geschäftshaus mit 100% Handel/Dienstleistungen“ mit dem Lagesymbol „kulturelle Einrichtung“ wird aufgegeben.

2.)   Das Gebäude der ehemaligen Mälzerei wird der Nutzung „Wohnen“ zugeführt. Die an der Ostkante des Flurstücks 386 befindlichen und auf die angrenzenden Flurstücke ragenden Nebengebäude können bei Bedarf erhalten bleiben und einer wohnverträglichen Nutzung zugeführt werden. Der Rahmenplan wird entsprechend geändert (siehe Anlage 2).

3.)   Der Bebauungsplanentwurf XIX-26 ist entsprechend anzupassen.

 

 

 

Begründung

 

Die Änderung der Ziele und Zwecke der Sanierung bezieht sich im Wesentlichen auf das Flurstück 386 (siehe Anlage 1). Dieses Flurstück ist von einem Investor erworben worden, der das unter Denkmalschutz stehende Gebäude der ehemaligen Mälzerei instand setzen, modernisieren, teilweise baulich ergänzen (Tiefgarage) und teilweise an ihm auch Abbruchmaßnahmen (Lichthöfe) durchführen sowie einer neuen Nutzung zuführen will. Nach diesen Plänen sollen maximal ca. 150 Wohnungen (je nach Größe der Wohnungen ggf. weniger an Anzahl) mit maximal 75 Stellplätzen in einer Tiefgarage sowie ca. 15 oberirdischen Stellplätzen entstehen.

Die o. g. Nebengebäude, teilweise unter Denkmalschutz stehend, sollen nunmehr zum Teil erhalten bleiben und einer Nebennutzung zum Wohnen (Fahrradräume, etc.) zugeführt werden. Der Investor beabsichtigt, auch die Flurstücke 387, 389 und 390 zu erwerben und die zwischen dem Alteigentümer und Berlin im städtebaulichen Vertrag vom 19.7.2000 vereinbarte Bodenordnung durchzuführen.

Nach der alten Planung (siehe auch Bebauungsplanentwurf XIX-26) sollte das Mälzereigebäude vollständig gewerblich kerngebietstypisch genutzt werden. Unter dem Gebäude war eine Tiefgarage mit insgesamt ca. 95 Stellplätzen vorgesehen. Hinzu kamen ca. 10 Stellplätze zu ebener Erde. Weitere Stellplätze sollten für die Neubebauung errichtet werden, so dass insgesamt 177 Stellplätze auf dem gesamten Areal in Tiefgaragen und ebenerdig entstehen sollten. Bis auf die 10 Behindertenstellplätze sollten alle von der Mühlenstraße erschlossen werden. Der gesamte Lieferverkehr für das Mälzereigebäude sollte ebenfalls unterirdisch erfolgen.

Nach den neuen Planungen soll die Tiefgarage für die künftigen Bewohner über die Neue Schönholzer Straße erschlossen werden. Nach Abwägung wird dies befürwortet, da die Neue Schönholzer Straße noch in diesem Jahr erneuert wird und eine Asphaltdecke zur Lärmminderung erhält. Insgesamt wird im gesamten Block durch die neue Planung eine Reduzierung des Zielverkehrs erreicht. Der Fahrzeugverkehr reduziert sich auf die künftig dort wohnende Bevölkerung. Die ursprünglich verfolgte Planung, auf dem Areal eine kerngebietstypische Nutzung (Sport, Kino, Kultur) vorzusehen, hätte durch den Park/Suchverkehr eine weit höhere Belastung für die angrenzenden Bewohner zur Folge gehabt. Die Änderung der Ziele und Zwecke der Sanierung fließen in das Bebauungsplanverfahren für den Entwurf XIX-26 ein. Hier ist eine entsprechende Anpassung an die Sanierungsziele vorzunehmen. Die Betroffenenvertretung hat die neue Planung zur Mälzerei auf der Ausschusssitzung am 5.7.2007 sowie in der Sanierungsbeiratssitzung am 10.7.2007 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Zustimmung von SenStadt erfolgte schriftlich am 1.8.2007.

Darüber hinaus erfolgte eine Vorstellung des Vorhabens durch den Investor/Architekten vor der Bezirksamtssitzung am 4.9.2007.

Hinweis: Die Neuordnung auf den berlineigenen Flächen des Schulstandorts Neue Schönholzer Straße 32 sowie des Kinderspielplatzes Mühlenstraße 8 (siehe Anlage 2, unteres Bild) wurde am 7.12.2004 (Drs. V-876/2004) vom Bezirksamt beschlossen.

 

 

Auswirkungen auf die Infrastrukturbedarfe

 

Schulen
Das Schulamt teilt in seiner Stellungnahme vom 17.9.2007 mit: „Nach unseren Berechnungen werden maximal 15 Kinder pro Jahrgang erwartet. Diese sind innerhalb der bestehenden Grundschulen zu versorgen.“

Kindertagesstätten
Die Abt. Jugend und Immobilien schreibt in ihrer Stellungnahme vom 10.9.2007 bzw.18.9.2007:
„In der Bezirksregion VI gibt es noch eine Kapazität von 214 Kitaplätzen, in der Bezirksregion VIII von 197 Plätzen. Durch die Umnutzung des Grundstückes Mühlenstr. 11 werden mindestens ca. 30 Kitaplätze benötigt, welche durch die bereits vorhandenen Kitas in der Bezirksregion VI abgedeckt werden können. Sollten auf dem Grundstück jedoch größere Wohnungen entstehen und damit evtl. vermehrt Familien mit Kindern zuziehen, könnte der Bedarf an Kitaplätzen, falls dieser nicht mehr in der Bezirksregion VI abgedeckt werden kann, in der angrenzenden Bezirksregion VIII oder durch die Erweiterung des Betreuungsangebotes in der Bezirksregion VI erfolgen.

 

Jugendeinrichtungen

„Im Sanierungsgebiet Wollankstraße befinden sich folgende Jugendfreizeiteinrichtungen: JFE Schabracke Pestalozzistr. 8a, JUP, Florastr. 84 und zukünftig JFE Mühlenstr. 24. Im unmittelbaren Einzugsbereich gibt es die JFE Tivolotte, Berliner Str. 27/26, den KBH Am Bürgerpark 15-18, die JFE Grabbeallee 33 und die JFE Majakowskiring 58.

Das Jugendamt geht davon aus, dass der durch den Ausbau der Alten Mälzerei entstehende Bedarf an Plätzen in JFE´s in den vorhanden Einrichtungen abgedeckt werden kann.“

 

Spielplätze
Das Amt für Umwelt und Natur schreibt in seiner Stellungnahme vom 14.9.2007:
“Die aktualisierte Spielplatzplanung weist nach, dass auf der Grundlage der derzeitigen Einwohnerzahl und der vorhandenen Planungsstandorte das vorhandene öffentliche Spielflächendefizit ausgeglichen werden kann.

Das geplante Bauvorhaben bringt einen Einwohnerzuwachs von ca. 250 Personen mit sich. Demnach würden für ca. 2.460 EW 2.239 m² bespielbare Flächen zur Verfügung stehen. Aus Sicht der Spielplatzplanung ist das hinzunehmen, wenn für das Bauvorhaben selbst, die privaten Spielflächen quantitativ und qualitativ auf dem Baugrundstück errichtet werden. Ein Verweis auf das landeseigene Grundstück Mühlenstraße 8, welches als öffentlicher Spielplatz hergerichtet werden soll, ist zu versagen.“

 

 

Auswirkungen auf das Zentrenkonzept

 

Der Bereich der „Alten Mälzerei“ ist Bestandteil des am 6.12.2005 (BA-Vorlage V-1193/2005) beschlossenen Zentrenkonzepts des Bezirks Pankow. Gemäß den bisherigen Sanierungszielen sollte hier eine kerngebietstypische Nutzung u.a. mit Kino, Sport- und Kultureinrichtungen entstehen. In diesem Ergänzungsbereich sollte die Vielfalt der Angebote im Hauptzentrum Pankow durch die Ansiedlung von Freizeitfunktionen unterstützt werden und so der Zentrumsentwicklung dienen.

Mit der Änderung des Sanierungsziels in Wohnnutzung wird an diesem Standort keine das Hauptzentrum fördernde Funktion ermöglicht.

Durch die planerische Entscheidung über die Sanierungszieländerung wird das Hauptzentrum nicht in Frage gestellt, allerdings sollte bei der kommenden Aktualisierung des Zentrenkonzepts mit der Herausnahme der „Alten Mälzerei“ aus dem Hauptzentrum die Gebietskulisse, insbesondere südlich der Schulstraße, Florastraße bis zur Bahn, geprüft werden.

Mit dieser Entscheidung bekommen die wenigen im Hauptzentrum vorhandenen Potenziale eine höhere Bedeutung für die Zentrumsentwicklung.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 30.8.2007 das Vorhaben mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage 3

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die Schaffung von Wohnraum ist eine positive Kinder- und Familienverträglichkeit zu erwarten.

 

 

 

_____________                                                             ___________________

Christine Keil                                                                   Dr. Michail Nelken

stellv. Bezirksbürgermeisterin                                       Bezirksstadtrat für Kultur,  

                                                                                  Wirtschaft und Stadtentwicklung



Anlage 1 zum BA-Beschluss vom...........................

Anlage 3 zum BA-Beschluss vom....................................

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

x

x

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

x

 

Durch den Wohnungsbau wird auch Wasser verbraucht

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

x

 

Durch den Wohnungsbau wird auch Energie verbraucht

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

x

 

Durch den Wohnungsbau wird auch an dieser Stelle mehr Müllaufkommen festzustellen sein

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

x

 

Durch den Wohnungsbau erhöht sich der Parksuchverkehr und der Zielverkehr zum Parkhaus, wobei nicht für jede Wohnung ein Stellplatz gebaut wird. Durch die Erneuerung der Neuen Schönholzer Straße wird dies teilweise kompensiert

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

x

 

Es wird durch den Wohnungsbau auch zusätzliche Emissionen infolge Heizungseinbau geben

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

x

x

 

 

 

8.  Bildungsangebot

x

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

x

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

x

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

x

x

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

x

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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