Drucksache - VI-0279  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf XVIII-23 für das Gebiet zwischen den Straßen Am Danewend, Hubertusdamm, Bahnhofstraße und dem Bahngelände sowie angrenzende Abschnitte der Straßen Am Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 10. Tagung, 24.10.2007
Bebauungsplanentwurf XVIII-23 VzK § 15 Anlage

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                    18.09.2007

 

 

 

An die            

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Betr.: Bebauungsplanentwurf XVIII-23 für das Gebiet zwischen den Straßen Am Danewend, Hubertusdamm, Bahnhofstraße und dem Bahngelände sowie angrenzende Ab­schnitte der Straßen Am Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße im Be­zirk Pankow, Ortsteil Karow.

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.09.2007 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.          Dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

II.         Für den Bebauungsplanentwurf XVIII-23 soll nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Parallel werden der Planentwurf und die Begründung im Internet präsentiert.

 

           

 

Begründung

 

Zu I.

Für den Bebauungsplan XVIII-23 wurde nach § 13a BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 09.01.2007 begonnen. Stellungnahmen konnten innerhalb der in § 4 Abs. 2 BauGB genannten Frist von einem Monat abgegeben werden.

Bis zum Ende des Beteiligungszeitraums gingen die Schreiben von den Behörden und TÖB ein. Fünf TÖB haben nicht geantwortet. Eine Stellungnahme ging nach der genannten Frist am 20. März 2007 ein und wurde noch in die Abwägung einbezogen.

 

Im Ergebnis der Trägerbeteiligung wurden folgende Punkte überarbeitet:

 

 

 

 

 

 

 

1          Planzeichnung

Die Kerngebietsfläche wird in die Teilflächen MK 1, MK 2 und MK 3 unterteilt. Die Fläche MK 1 des Kerngebiets wird im Bebauungsplanentwurf durch eine Knotenlinie auf eine Fläche von 1110 m² im Baufenster begrenzt, in der Handelsbetriebe allgemein zulässig sind.

Die textliche Festsetzung Nr. 8 wird wie folgt geändert: In den Teilflächen MK 2 und MK 3 des Kerngebiets sind großflächige Einzelhandelsbetriebe unzulässig.

In der textlichen Festsetzung Nr. 6 wird „immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel“ durch Emissionskontingent nach der DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) vom Dezember 2006 entsprechend ersetzt.

Die Baugrenze wird auf einen Abstand von ca. 5 m zur Grenze des Bahngeländes festgelegt.

Durch textliche Festsetzung wird geregelt, dass ebenerdige Stellplätze durch Flächen, die zu bepflanzen sind, gegliedert werden. Je acht Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen.

Eine Fläche im Kerngebiet in einer Breite von 3 m entlang des Bahngeländes soll mit Bindungen zum Anpflanzen festgesetzt werden. Durch textliche Festsetzung wird geregelt, dass die nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen zum Anpflanzen mit Sträuchern und Stauden zu bepflanzen sind.

 

2          Begründung

Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung werden in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf ergänzt.

Unter dem Punkt Altlasten wird ergänzt, dass Bodenuntersuchungen auf den Grundstücken Hubertusdamm 53-56 keine Belastungen zeigten.

Der Punkt StEP Verkehr der Begründung wird um den Satz „Der Hubertusdamm bleibt Ergänzungstrasse“ ergänzt.

Die Auflistung der Baudenkmale (S-Bahnhof Karow und Bahnhofstraße 1) wird unter Punkt I.2.2.5.  ergänzt.

Die Begründung wird unter „Auswirkungen auf den Haushalt des Landes Berlin“ ergänzt: Die Tiefbaumaßnahme Neubau des Bahnhofsvorplatzes und Buswendeanlage am Nordausgang S-Bahnhof Karow wurde im Kapitel 4212 / Titel 738 27 mit einem Baubeginn im Jahr 2008 in die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung 2007 bis 2011 aufgenommen.

Das Ergebnis der Wirkungsanalyse Einzelhandel (Einzelhandelsgutachten) vom Februar 2007 wird unter Punkt II.1.2. in der Begründung ergänzt.

Die Ergebnisse der Artenschutzrechtlichen Untersuchung des Plangebiets werden in der Begründung unter Punkt III.1. ergänzt.

 

 

Das detaillierte Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist der anliegenden Begründung zur öffentlichen Auslegung unter Punkt IV. 7. (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) zu entnehmen.


Zu II.:

Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten bei der öffentlichen Auslegung die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, in dem der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann. Um ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird die Auslegung auf die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgewählt. Von der Möglichkeit der Verfahrenserleichterung einer verkürzten Frist als Ausnahme, die restriktiv anzuwenden wäre, wird daher abgesehen.  

In der ortsüblichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung wird darauf hingewiesen, dass das Bebauungsplanverfahren im beschleu­nigten Verfahren (§ 13 a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

Es werden auch die verfügbaren umweltbezogenen Informationen (Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Untersuchung) öffentlich ausgelegt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Für den Bahnhofsvorplatz am geplanten 2. Ausgang des Bahnhofs Karow müssen Grundstücksflächen erworben werden.

Der 2. Ausgang ist bei der Deutschen Bahn AG bestellt und sie führt ein Verfahren zur Plangenehmigung durch.

Die Sicherung des Bahnhofsvorplatzes als Zuwegung vom Hubertusdamm zum 2. Ausgang des Bahnhofs mit einer Buswendeanlage, Fahrradabstellanlage, Behindertenstellplätzen und Taxistand erfordert den Erwerb der Grundstücke Hubertusdamm 60, 61 und einer Teilfläche des Grundstücks Hubertusdamm 62 mit einer Gesamtfläche von ca. 2740 m², dessen Finanzierung das Bezirksamt Pankow sichern muss. Auf den Bezirk kommen haushaltsmäßige Auswirkungen in Höhe von ca. 350 T€ für Grunderwerbskosten, Herstellungskosten für den Bahnhofsvorplatz zu. Bei der weiteren Präzisierung der Baumaßnahme sind auch die Kosten der Kompensationsmaßnahmen für eine fachgerechte Umsetzung der auf dem Grundstück Hubertusdamm 61 vorkommenden Amphibien (Teichmolch und Teichfrosch) sowie eine Aufwertung eines Gewässers zu berücksichtigen. Der Gesamtkostenrahmen der geplanten Baumaßnahme darf hierdurch nicht überschritten werden.

Die Eigentümer sind bereit, die für den Bahnhofsvorplatz erforderlichen Flächen an den Bezirk zu verkaufen.

Die Tiefbaumaßnahme Neubau des Bahnhofvorplatzes und Buswendeanlage am Nordausgang des Bahnhofs Karow wurde im Kapitel 4212 /Titel 738 27 mit einem Baubeginn im Jahre 2008 und einem Haushaltsansatz in Höhe von 405 T€ in die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung 2007 bis 2011 aufgenommen.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Siehe Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage)

 


 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die Verbesserung der Umsteigesituation für Busse durch eine Endhaltestelle direkt am Zugang zum Bahnsteig des Bahnhofs Karow werden Gefährdungen und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern auf dem Hubertusdamm vermieden. Es entstehen somit verbesserte Bedingungen für Familien mit Kindern, alte und behinderte Menschen, insbesondere für behinderte Verkehrsteilnehmer und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs.

 

 

Den Fraktionen und Gruppen der BVV wird je eine CD-Rom mit Dateien von B-Plan-entwurf und Begründung im pdf-Format durch das Amt für Planen und Genehmigen übergeben.

 

 

Anlage      Begründung zum Bebauungsplanentwurf XVIII-23 zur öffentlichen Auslegung

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                          Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

und Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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