Drucksache - VI-0266  

 
 
Betreff: Einsatz des Ordnungsamtes in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Vorberatung
27.09.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
18.10.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gegenstandslos   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Gr., 9 Tagung, 19.09.2007
2. Ausf. Antr. Bü.90/Gr. u. CDU, 9. Tagung, 19.09.2007

Das Bezirksamt wird ersucht:

Das Bezirksamt wird ersucht:

1.       Bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport darauf zu drängen, dass die Vereinbarung mit dem Hauptpersonalrat aufgehoben wird, die den Einsatz des Ordnungsamts auf den Zeitraum an Werktagen bis um 22:00 Uhr sowie an Wochenendtagen bis um 18:00 Uhr beschränkt.

2.       Der zeitliche Einsatz des Ordnungsamtes und hiermit die Schwerpunktsetzung der Kontrollen sind vorrangig an den Erfordernissen auszurichten, die durch die Aufgabenbereiche des Ordnungsamtes vorgegeben sind.

Die Vereinbarung mit dem Personalrat behindert das Ordnungsamt bei der Erfüllung seiner Aufgaben

 


Die Vereinbarung mit dem Hauptpersonalrat behindert das Ordnungsamt bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Viele Probleme, die das Ordnungsamt betreffen, können nur in den Nachtstunden oder am Wochenende angegangen werden. Die Kneipen und Restaurants füllen sich in der Regel erst nach 22:00 Uhr. Gerade an den Freitagen und Samstagen in den Abend- und Nachtstunden ist das Ordnungsamt gefordert - bei übermäßigem Kneipenlärm, rücksichtslosem Zuparken oder Fahrrad fahren auf Gehwegen, Flatrate-Partys oder dem Nichtraucherschutz.

Das Ordnungsamt ist durch die unzureichende personelle Ausstattung gezwungen sich auf Schwerpunktkontrollen zu beschränken. Gerade deshalb ist immer wieder der Einsatz des Ordnungsamtes in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden erforderlich.

 

 

 

 

 
 

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