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Drucksache - VI-0257
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Benennung der Musikschule Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat
in seiner Sitzung am 11.09.2007 folgenden Beschluss gefasst: Die Musikschule Pankow erhält den Namen „Musikschule Béla Bartók, Berlin – Pankow“.
Begründung Wie in Berlin und bundesweit nachvollziehbar, stärkt die Namensgebung nach einer im Musikleben bedeutenden Persönlichkeit die Identität einer Musikschule nach innen wie außen und erleichtert die (professionelle) Außendarstellung. Daher hat sich der FB Musikschule im Amt für Kultur und Bildung im Ergebnis eines unter Beteiligung aller betroffenen Ebenen (Lehrerschaft, Schüler- und Elternschaft und Außenstehende) geführten Prozesses für den Namenspatron Béla Bartók entschieden. Für die Auswahl als Namenspatron sprechen folgende Gründe: ·
Béla Bartók
gehört zu den wichtigsten und originellsten Komponisten des 20. Jahrhunderts,
der als wesentlicher Neuerer die Klangwelt des 20. Jahrhunderts erheblich
bereichert hat. ·
Er hat ein
reiches, auf ästhetisch höchstem Niveau stehendes Werk sowohl für die
musikpädagogische Ausbildung wie auch für den Konzertbetrieb hinterlassen,
wobei es Stücke für die unterschiedlichsten Instrumente, Besetzungen und
Niveaus gibt. Daher ist Bartóks Werk nicht nur integraler Bestandteil des
musikalisch-technischen Übungsprozesses, sondern führt (auch im Konzert) an die
Klangwelt des 20. Jahrhunderts heran. ·
Kaum ein
anderer Komponist des 20. Jahrhunderts hat so europäisch und
antinationalistisch, so völkerverbindend gedacht und gewirkt wie Bartók. Daher
ist er wie kaum ein anderer Komponist geeignet, den im Zuge der Osterweiterung
der EU zu intensivierenden kulturellen Austausch mit Ungarn und anderen
MOE-Ländern leitfigurartig zu befördern. Die Namensgebung „Béla
Bartók“ gibt der Musikschule Pankow
wie dem Bezirk eine gute Grundlage, an diesem Austausch mitzuwirken und ihn
mitzugestalten. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Kosten für das neue Namensschild, diverse Stempel und Infomaterial werden im weiteren Verfahren ermittelt. Die Finanzierung erfolgt dann aus Kapitel 3712, Titel 511 01 im Rahmen des vorhandenen Haushaltsansatzes. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Namensfindung erfolgte nach einem langen Meinungsbildungsprozess, in dem auch die Musikschüler intensiv einbezogen waren. Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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