Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0253
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 04. 09.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Abschluss von Mietverträgen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat
in seiner Sitzung am 04.09.2007 folgenden Beschluss gefasst: Durch die Abt.
Jugend und Immobilien sind die Mietverträge zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen auf den Schuldächern der -
Janusz-Korczak-Oberschule,
Dolomitenstr. 94, 13187 Berlin, und der -
Grundschule am
Kollwitzplatz, Knaackstr. 67, 10435 Berlin, abzuschließen. Folgende Maßgaben
sind dabei einzuhalten: -
Vertragslaufzeit
von 20 Jahren und Option auf Verlängerung der Vertragslaufzeit um insgesamt 5 Jahre, -
Fester Mietpreis
von 2,5 % der dem Mieter zustehenden jährlichen Einspeisevergütung für die
gesamte Vertragslaufzeit, -
Möglichkeit zur
vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter die Photovoltaikanlage
nicht fristgemäß in Betrieb nimmt. Begründung Das Bezirksamt verfolgt bereits seit längerer Zeit die Absicht, Dachflächen öffentlicher Schulen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nutzbar zu machen und dafür Investoren zu gewinnen. Für die genannten Schulen ist dies gelungen. Mietverträge sollen nach den Maßgaben des Beschlusses begründet werden. Damit wird auch den Beschlüssen der BVV „Sonne über Pankow“ aus dem Jahre 2001 und „Wie weiter mit der Sonne“ von 2005 Rechnung getragen. Haushaltsmäßige Auswirkungen Mieteinnahmen von 2,5 % der dem Mieter zustehenden jährlichen Einspeisevergütung Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungsiehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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