Drucksache - VI-0249  

 
 
Betreff: Benennung der Straße 49 im OT Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 9. Tagung, 19.09.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .08. 2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           Drucksache-Nr.:

                                                                                                                 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.: Benennung der Straße 49 im OT Französisch Buchholz

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.08.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

Im Ortsteil Französisch Buchholz wird die Straße 49 in „Ferdinand-Buisson-Straße“ benannt.

 

 

Begründung:

 

Die Benennung erfolgt auf Antrag der Firma Hofmann Naturstein GmbH + Co. KG. Diese Firma hat eine Niederlassung in Berlin-Pankow, Straße 49 Nr. 14.

Sie teilte in ihrem Benennungsantrag mit, dass sowohl Kunden als auch Lieferanten diese Straße immer wieder mit den anderen Straßen 49 in den Ortsteilen Heinersdorf und Karow verwechseln und es dadurch zu Verzögerungen und Terminverschiebungen kommt.

Auch einige Anwohner haben berichtet, dass Lieferanten häufig in die „falsche“ Straße 49 fahren und es eines gesonderten Hinweises bedarf, wo sich die „richtige“ Straße 49 befindet.

 

Der Namensvorschlag Ferdinand Buisson erfolgte durch das BVV-Mitglied Herrn Mathias Kraatz und wurde sowohl vom Ausschuss für Kultur und Bildung als auch vom Amt für Kultur und Bildung/Fachbereich Museum / Bezirkliche Geschichtsarbeit befürwortet.

 

Angaben zur Person Ferdinand Buisson:

 

·          geboren am 20.12.1841 in Paris; gestorben am 16.02.1932 in Paris

·          er war französischer Pädagoge und Politiker

·          Engagement für die Schaffung des Völkerbundes

       (Vorgängerorganisation der Vereinten Nationen)

·          bekannter Vertreter der Friedensbewegung

·          Präsident der Liga für Menschenrechte 1913 – 1926 (setzte sich für die Einhaltung der
Menschen- und Bürgerrechte, vor allem in Kriegszeiten, ein)

·          sprach sich 1924 vor dem deutschen Reichstag für eine französisch-deutsche Aussöhnung aus

·          er erhielt 1927 zusammen mit Ludwig Quidde den Friedensnobelpreis, für sein Engagement bei der Schaffung des Völkerbundes

 

Mit Schreiben vom 27.04.07 wurden alle Anlieger von der Benennungsabsicht der Straße 49 in Ferdinand-Buisson-Straße informiert.

Es wurden ca. 100 Schreiben verteilt, davon etwa 50 an Bewohner und 50 an Gewerbetreibende (u. a. im Gewerbegebiet der Gewerbesiedlungsgesellschaft mbH-GSG).

 

11 Anwohner und ein Gewerbetreibender (nicht aus dem Gewerbegebiet) haben erhebliche Einwände gegen die Benennung der Straße erhoben.

Als Zusammenfassung dieser Einwände lässt sich feststellen, dass nicht der beabsichtigte Straßennamen gerügt, sondern gefordert wird, vor einer Benennung der Straße 49 nach dieser verdienstvollen Persönlichkeit vor allem erst einmal den Straßenzustand dieser Straße zu verbessern. Außerdem werden die Kosten für die Benennung sowohl für den Bezirk (andere Aufgaben wichtiger) als auch für die Anlieger (Briefbögen, Umschläge, Stempel, Visitenkarten usw.) als Argumente gegen eine Benennung angeführt.

Sämtliche Benennungsgegner wohnen im letzten Drittel der Straße 49 (zwischen Nr. 32 und 50). Auf Grund der nicht erstmalig hergestellten Straße und der fehlenden Regenwasserkanalisation in der Straße 49 kommt es bei Regenfällen immer wieder zu großflächigen Pfützenbildungen und Wasseransammlungen in diesem Bereich der Straße. Dies wird von den Anwohnern kritisiert.

Der Einbau eines Regenwasserkanals ist jedoch auf absehbare Zeit nicht vorgesehen, da dies im Regelfall nur im Zusammenhang mit einem grundhaften Straßenneubau erfolgt. Dafür gibt es im Tiefbauamt derzeit allerdings keine Planungsabsichten, da ein solcher Neubau zu erheblichen Anliegerbeiträgen führen würde, die wiederum von den Anliegern vermutlich nicht ohne weiteres akzeptiert würden.

Um jedoch die Straßensituation bei Starkregen zumindest etwas zu entschärfen, wurde kürzlich ein Entwässerungsgraben angelegt.

 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind. Die Straßenverkehrsbehörde hat keine Bedenken gegen eine Benennung der Straße 49 in Ferdinand-Buisson-Straße.

 

Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Kosten für die neuen Straßennamensschilder werden im weiteren Verfahren ermittelt. Die Finanzierung erfolgt dann aus Kapitel 4212, Titel 52101 im Rahmen des vorhandenen Haushaltsansatzes.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Anlage - Lageplan

 

 

 

 

 

Christine Keil                                                          Jens-Holger Kirchner

Stellv. Bezirksbürgermeisterin                              Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

                                                                                              

 

 

 
 

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