Drucksache - VI-0248  

 
 
Betreff: Nachweis der im Haushaltsjahr 2006 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
10.10.2007 
Fortsetzung der 9. öffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung; 19.09.2007
Anlage zur Drs. VI-0248, Nachweis der im Haushaltsjahr 2006 in Anspruch genommenen

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                        10.7. 2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.: VI-0248

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Nachweis der im Haushaltsjahr 2006 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Es werden folgende im Haushaltsjahr 2006 in Anspruch genommene über- und
außerplanmäßige Ausgaben genehmigt:

 

Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von:  53.195.518,20 €

Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von:                 346.880,00 €

Verpflichtungsermächtigungen:                               entfällt

 

 

3.   Begründung

 

Zur Finanzierung unvorhersehbarer und / oder unabweisbarer Maßnahmen sowie zur zügigen Umsetzung geplanter Baumaßnahmen mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden.

 

Das Bezirksamt bittet, die Einzelheiten der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 

4.   Rechtsgrundlage

 

§ 12 BezVG, §§ 37 und 38 LHO

 

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2006 und damit auf den Haushaltsplan 2008

 

 

6.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

nicht bezifferbar

 

 

7.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

8.   Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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