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Drucksache - VI-0247
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 10.07.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: VI-0247 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Umwandlung des
Oberschulstandortes Danziger Straße 50 zum Grundschulstandort Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.07.2007 folgenden
Beschluss gefasst: I. Der Schulstandort Danziger Straße 50 in
10435 Berlin soll ab dem Schuljahr 2009/2010 für das bezirkliche Grundschulnetz
bereitgestellt werden. II. Bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und bei der Sanierungsverwaltungsstelle des Bezirksamts sind
unverzüglich Fördermittelanträge für den Umbau und die Sanierung des unter I.
genannten Standortes zu stellen. Soweit die Fördermittel zur Durchführung der
Maßnahmen nicht ausreichen, sind zusätzliche Mittel aus der baulichen
Unterhaltung dafür zu verwenden. III. Die dafür erforderlichen baulichen
Maßnahmen sind bis zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 abzuschließen. Begründung Der Schulstandort Danziger
Straße 50 in 10435 Berlin ist Bestandteil des bezirklichen Oberschulnetzes.
Seit der Einführung des gegliederten Schulsystems wurde er für die Schulart
Gesamtschule genutzt. Gegenwärtig ist auf diesem Schulstandort die Martin-Luther-King-Oberschule
eingerichtet. Mit dem Beschluss der BVV vom 25.04.2007 wird die
Martin-Luther-King-Oberschule zum 31.7.2007 aufgehoben und die Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die erforderliche Genehmigung mit
Schreiben vom 28.05.2007 erteilt. Auf Grund der sich
gegenwärtig darstellenden Bevölkerungsentwicklung im Ortsteil Prenzlauer Berg
und hier besonders in den Sanierungsgebieten, ist es notwendig, die Anzahl der
Grundschulplätze zur wohnortnahen Grundschulversorgung zu erhöhen. Unter der
Annahme, dass die zum 31.12.2006 melderechtlich registrierten Jahrgänge in den
Einschulungsbereichen der Heinrich-Roller-Grundschule (Heinrich-Roller-Straße
18 in 10405 Berlin), der Grundschule am Kollwitzplatz (Knaackstraße 67 in 10435
Berlin) und der Grundschule an der Marie (Christburger Straße 7 in 10405
Berlin) einen Schulplatz benötigen, ist es ab 2009 erforderlich 12 erste
Klasseneinzurichten. Da für die genannten Schulen nur jeweils drei erste
Klassen eingerichtet werden können, ist in dem Gebiet ein weiterer Standort
erforderlich. Bis zum Schuljahr 2012/2013 zeichnet sich ein Kapazitätsdefizit
von 4,5 Zügen ab. In der beigefügten Tabelle ist die Entwicklung der
Schülerzahlen der einzelnen Jahrgänge dargestellt. Der Schulstandort Danziger
Straße 50 in 10435 Berlin befindet sich im Einschulungsbereich der Grundschule
am Kollwitzplatz. Durch eine Neuordnung der Einschulungsbereiche der drei
genannten Grundschulen, kann nach Ausführung baulicher Maßnahmen der
Schulstandort für die Gründung einer neuen Grundschule bereitgestellt werden.
Für die Beauftragung der notwendigen Umnutzungsplanung als Grundschule wird die
3 Zügigkeit als Einrichtungsgröße angestrebt. Eine Erweiterung der bestehenden
Gebäudesubstanz ist nicht vorgesehen. Für die Sicherung des Sportunterrichts
stehen 2 Hallenteile in der neu errichteten Sporthalle in der Mit Beschluss der BVV vom 30.05.2007 (DS Nr. VI-0185) wurde das Bezirksamt u.a. ersucht, die o.g. Beschlüsse zu fassen. Mit Beschluss des Bezirksamts vom 03.07.2007 wurde gegenüber der BVV in einem ersten Zwischenbericht dazu erklärt, eine entsprechende Beschlussvorlage ins Bezirksamt einzubringen. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die haushaltsmäßigen Auswirkungen sind im Rahmen der
vorbereitenden Planungen zur Umwandlung des Standortes für die künftige
Grundschulnutzung zu ermitteln. Da der Standort sich im Sanierungsgebiet befindet, werden die dafür notwendigen Mittel bei der Sanierungsstelle des Bezirkes und bei Sen Stadt beantragt. Die sich daraus ergebene Differenz ist aus der baulichen Unterhaltung des Bezirkes zu finanzieren. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen im Personalbereich sind ab 2010, bei Gründung der neuen Schule zu berücksichtigen und betreffen die Stelle einer Schulsekretärin und eines Schulhausmeisters. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungSiehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit
Durch die bedarfsgerechte Bereitstellung wohnortnaher Grundschulplätze wird ein Beitrag zur besseren Vereinbarung von Schulpflicht und Familie geleistet. Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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