Drucksache - VI-0247  

 
 
Betreff: Umwandlung des Oberschulstandortes Danziger Straße 50 zum Grundschulstandort
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 9. Tagung, 19.09.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                    10.07.2007

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.: VI-0247

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Betr.:

 

Umwandlung des Oberschulstandortes Danziger Straße 50 zum Grundschulstandort

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.07.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

I.          Der Schulstandort Danziger Straße 50 in 10435 Berlin soll ab dem Schuljahr 2009/2010 für das bezirkliche Grundschulnetz bereitgestellt werden.

II.         Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und bei der Sanierungsverwaltungsstelle des Bezirksamts sind unverzüglich Fördermittelanträge für den Umbau und die Sanierung des unter I. genannten Standortes zu stellen. Soweit die Fördermittel zur Durchführung der Maßnahmen nicht ausreichen, sind zusätzliche Mittel aus der baulichen Unterhaltung dafür zu verwenden.

III.        Die dafür erforderlichen baulichen Maßnahmen sind bis zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 abzuschließen.

 

Begründung

 

Der Schulstandort Danziger Straße 50 in 10435 Berlin ist Bestandteil des bezirklichen Oberschulnetzes. Seit der Einführung des gegliederten Schulsystems wurde er für die Schulart Gesamtschule genutzt. Gegenwärtig ist auf diesem Schulstandort die Martin-Luther-King-Oberschule eingerichtet. Mit dem Beschluss der BVV vom 25.04.2007 wird die Martin-Luther-King-Oberschule zum 31.7.2007 aufgehoben und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 28.05.2007 erteilt.

 

Auf Grund der sich gegenwärtig darstellenden Bevölkerungsentwicklung im Ortsteil Prenzlauer Berg und hier besonders in den Sanierungsgebieten, ist es notwendig, die Anzahl der Grundschulplätze zur wohnortnahen Grundschulversorgung zu erhöhen. Unter der Annahme, dass die zum 31.12.2006 melderechtlich registrierten Jahrgänge in den Einschulungsbereichen der Heinrich-Roller-Grundschule (Heinrich-Roller-Straße 18 in 10405 Berlin), der Grundschule am Kollwitzplatz (Knaackstraße 67 in 10435 Berlin) und der Grundschule an der Marie (Christburger Straße 7 in 10405 Berlin) einen Schulplatz benötigen, ist es ab 2009 erforderlich 12 erste Klasseneinzurichten. Da für die genannten Schulen nur jeweils drei erste Klassen eingerichtet werden können, ist in dem Gebiet ein weiterer Standort erforderlich. Bis zum Schuljahr 2012/2013 zeichnet sich ein Kapazitätsdefizit von 4,5 Zügen ab. In der beigefügten Tabelle ist die Entwicklung der Schülerzahlen der einzelnen Jahrgänge dargestellt.

 

Der Schulstandort Danziger Straße 50 in 10435 Berlin befindet sich im Einschulungsbereich der Grundschule am Kollwitzplatz. Durch eine Neuordnung der Einschulungsbereiche der drei genannten Grundschulen, kann nach Ausführung baulicher Maßnahmen der Schulstandort für die Gründung einer neuen Grundschule bereitgestellt werden. Für die Beauftragung der notwendigen Umnutzungsplanung als Grundschule wird die 3 Zügigkeit als Einrichtungsgröße angestrebt. Eine Erweiterung der bestehenden Gebäudesubstanz ist nicht vorgesehen. Für die Sicherung des Sportunterrichts stehen 2 Hallenteile in der neu errichteten Sporthalle in der
Sredzkistraße zur Verfügung. Bei der Gestaltung der Pausenfreifläche sind im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel, ungedeckte Sportflächen herzustellen. Mit der Fertigstellung des Schulstandortes zum Schuljahr 2009/2010 wird eine deutliche Verbesserung der Grundschulversorgung in den jetzigen Einschulungsbereichen der genannten drei Grundschulen erreicht.

 

Mit Beschluss der BVV vom 30.05.2007 (DS Nr. VI-0185) wurde das Bezirksamt u.a. ersucht, die o.g. Beschlüsse zu fassen. Mit Beschluss des Bezirksamts vom 03.07.2007  wurde gegenüber der BVV in einem ersten Zwischenbericht dazu erklärt, eine entsprechende Beschlussvorlage ins Bezirksamt einzubringen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen sind im Rahmen der vorbereitenden Planungen zur Umwandlung des Standortes für die künftige Grundschulnutzung zu ermitteln.

Da der Standort sich im Sanierungsgebiet befindet, werden die dafür notwendigen Mittel bei der Sanierungsstelle des Bezirkes und bei Sen Stadt beantragt. Die sich daraus ergebene Differenz ist aus der baulichen Unterhaltung des Bezirkes zu finanzieren.

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen im Personalbereich sind ab 2010, bei Gründung der neuen Schule zu berücksichtigen und betreffen die Stelle einer Schulsekretärin und eines Schulhausmeisters.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Siehe Anlage

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die bedarfsgerechte Bereitstellung wohnortnaher Grundschulplätze wird ein Beitrag zur besseren Vereinbarung von Schulpflicht und Familie geleistet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                             Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                   Bezirksstadträtin für
                                                                        Gesundheit, Soziales, Schule und Sport


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

x

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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