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Drucksache - VI-0246
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 10.07.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:VI-0246 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Winsstraße für den Standort Jablonskistraße 29, 30 / Winsstraße 44 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat beschlossen, das Ziel „Öffentliches Grün mit Spielplatz“ aufzugeben und im Rahmenplan für die Nutzung der Grundstücke Jablonskistraße 29, 30 / Winsstraße 44 Wohnen darzustellen. Begründung: siehe Anlage Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet
Winsstraße für den Standort Jablonskistraße 29, 30 / Winsstraße 44 Anlass
Mit
der endgültigen Sicherung der Grünanlage und des Spielplatzes auf dem
Grundstück Marienburger Straße 41-46 ist die Versorgung von Naherholungsflächen
im Umfeld nachhaltig und umfassend gesichert. Bisheriges Sanierungsziel
Der Rahmenplan des Sanierungsgebiets Winsstraße stellt für die Grundstücke Jablonskistraße 29 und 30 / Winsstraße 44 öffentliches Grün mit Spielplatz in Planung dar. Überprüfung des Sanierungsziels
Der
Bedarf an öffentlichen Grünflächen mit Spielplatz auf den Grundstücken der
Jablonskistraße 29, 30 / Winsstraße 44 ist nicht mehr begründbar. Das Amt für Umwelt und Natur hat mit Schreiben vom 29.06.2006 mitgeteilt: „Das Planungsziel, auf den Grundstücken Jablonskistraße 29, 30 einen öffentlichen Spielplatz errichten zu müssen, wird auf Grund der guten Versorgung durch die „Marie“ eingestellt“. Überprüfung anderer Sanierungsziele
Soziale Infrastruktur
Auf Grund der aktuellen
Versorgungssituation, der Kita-, Schul- und Jugendentwicklungsplanung besteht
kein Erfordernis für neue Standorte. Gewerbliche Nutzung
Die Grundstücke Jablonskistraße 29 und 30 / Winsstraße 44 sind derzeit mit Garagen in marodem Zustand bebaut. Es besteht derzeit keine gewerbliche Nutzung, so dass das Sanierungsziel des Erhalts nicht störenden Gewerbes hier nicht zum Tragen kommt. Wohnen
Das Sanierungsgebiet
ist durch Wohnnutzung mit eingestreuten Gewerbeobjekten gekennzeichnet. Ein
wesentliches und grundsätzliches Sanierungsziel ist die Stärkung der
Wohnnutzung. Neben der Erneuerung der bestehenden Wohnbausubstanz kommt dem
Wohnungsneubau besondere Bedeutung zu, da im Rahmen des Neubaus Wohnformen
berücksichtigt werden können, die im Bestand nicht vorhanden sind oder nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand zu realisieren wären. Die Schaffung
familiengerechten Wohnraums mit hohem Freiflächen- bzw. Grünanteil im Rahmen
von Neubauvorhaben ist vorrangiges Sanierungsziel. Auf dem Grundstück sind dem
Wohnen zugeordnete private Freiflächen in angemessenem Umfang nachzuweisen. Präzisierung des SanierungszielesIm Ergebnis der Überprüfung werden die Sanierungsziele wie folgt präzisiert: 1.
Das Ziel
„Öffentliches Grün mit Spielplatz“ wird aufgegeben. 2.
Die Nutzung der
Grundstücke Jablonskistraße 29, 30 / Winsstraße 44 wird im Rahmenplan als
Wohnen dargestellt. ErörterungDie Änderung des Sanierungsziels wurde durch den Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. mit der Betroffenenvertretung am 8. und 22. November 2006 mit folgendem Ergebnis erörtert: "Es wird trotz der „Marie“ weiterhin ein Defizit an wohnungsnahem Grün im Gebiet gesehen. Außerdem besteht die Befürchtung, dass die Fläche der „Marie“ bei weiterer Qualifizierung übernutzt werden könnte, so dass eine weitere, ruhigere Grünfläche wünschenswert ist. Die BV betont, sich damit nicht grundsätzlich gegen Wohnungsneubau im Gebiet auszusprechen. Auch die eingeschränkte Nutzungs- und Aufenthaltsqualität der Grundstücke Jablonskistraße 29 und 30 als öffentliche Freifläche auf Grund ihrer Lage und Ausrichtung wird bedingt eingeräumt." Für die Realisierung der Vorstellungen der Betroffenenvertretung bestehen im zuständigen Fachamt keine Voraussetzungen. Die Änderung wurde am 07.06.2007 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zustimmend zur Kenntnis genommen. Anlage Ausschnitt aus dem Rahmenplan 2000 und Ausschnitt mit geändertem Sanierungsziel 11/2006 |
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