Bezirksamt Pankow von Berlin .3. 2008
An die
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in
Erledigung der
Drucksache
Nr.: VI-0217
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2008/2009 für den Bezirk Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 9. Sitzung am 19.09.2007
angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache
Nr.: VI-0217
Teil A: Rahmenbedingungen für den BVV-Beschluss zum
Doppelhaushalt 2008/2009
1. Die BVV Pankow von Berlin stützt die Haltung
des Bezirksamtes zur Umsetzung des Konsolidierungskonzept des Bezirkes Pankow
von Berlin für den Zeitraum 2007-2010, die im Schreiben von
Bezirksbürgermeister Matthias Köhne an den Staatssekretär der Senatsverwaltung
für Finanzen, Klaus Teichert, deutlich wird. Aus diesem Schreiben soll
nachfolgend zitiert werden, da es eine wichtige Basis für die Beschlussfassung
der BVV ist:
„Der negative Abschluss des Jahres 2006 in Höhe von rund 2,9 Mio. €
wurde erzielt, obwohl die vom Hauptausschuss beschlossenen Auflagen (u.a.
Verzicht auf investive Neubeginner und Verzicht auf die Veranschlagung von
Verfügungs- und Verstärkungsmitteln sowie Einnahmen aus Grundstückserlösen zur
Konsolidierung) umgesetzt wurden.
Für das Bezirksamt wird dadurch deutlich, dass im Bezirkshaushalt ein
erhebliches Primärdefizit besteht. Entsprechend Ihrer erfolgreichen Strategie,
die Konsolidierung des Landeshaushaltes zunächst über den Abbau des
Primärdefizites zu erreichen, geht das Bezirksamt jetzt davon aus, dass das
realistische und somit vorrangige Ziel zunächst nur die Verhinderung eines
weiteren Anstiegs des vorgetragenen Defizits sein kann.
Während sich der Landeshaushalt schon in der Konsolidierungsphase II befindet
und Primärüberschüsse erzielt, die zur Schuldentilgung verwendet werden, hat
der Pankower Bezirkshaushalt die Konsolidierungsphase I noch nicht verlassen.
Das Bezirksamt schätzt ein, dass aufgrund der erheblichen Unterfinanzierung
durch die Vorgaben Ihrer Finanzzuweisung für die Jahre 2008 und 2009 kein
Defizitabbau erreicht werden kann.
Das Grundproblem - nicht nur des Bezirks Pankow - besteht darin, dass neben der
den Bedarf abdeckenden Zuweisung der Transfermittel (einschließlich des im
Produktsummenbudget enthaltenen Anteils mit Ausnahme der Zuweisung für die
Hilfen zur Erziehung) sowie der Personalmittel auf der Grundlage der
Ist-Ausgaben 2006 eine an den einzuhaltenden Leitlinien und Mindeststandards
gemessene völlig unzureichende Ausstattung für die sächlichen Ausgaben vorliegt.
Dieser Fehlbedarf beläuft sich in Pankow auf rund 8,5 Mio. €. Da die
sächlichen Ausgaben zu leisten sind, kann dieser Fehlbedarf nur durch den
Einsatz von Personalmitteln kompensiert werden, die zusätzlich zum
Einsparbetrag aus der Personalmittelberechnung zu erbringen sind.
Das Bezirksamt sieht sich nicht mehr in der Lage, über die beschlossene
Einsparung von 5,4 Mio € hinaus, weitere Personaleinsparungen zu
erbringen. Die Auflösung der noch vorhandenen pauschalen Minderausgabe beim
Personal erfolgte deshalb durch den Einsatz der mit der Plafonderhöhung
bereitgestellten Personalmittel.
Nach der Finanzplanung von Berlin 2007 bis 2011 sorgt der Senat durch
„eine vorausschauende und nachhaltige Finanzpolitik dafür, dass den
Bürgern auch in Zukunft eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung zur
Verfügung steht, eine herausragende öffentliche Infrastruktur, ein
funktionierendes soziales Netz (...) gewährleistet“ wird.
Bei weiteren drastischen Einschnitten im Pankower Bezirkshaushalt, wie sie von
Ihnen gefordert werden, können diese Ziele der Finanzplanung in Pankow nicht
mehr erreicht werden.
Bezogen auf den – kameralen – Beschluss der BVV zum Doppelhaushalt
2008/2009 bedeutet das Ziel, das Primärdefizit auf Null zu senken, dass die
eingesparten Investitionen und die erhöhten Einnahmen in Höhe von rund 5 Mio.
€ genutzt werden, um den Haushalt auszugleichen. Dieser Prämisse ist die
BVV in ihrem Haushaltsbeschluss gefolgt.
Basis der Zuweisung ist zum größten Teil nach der bestehenden Systematik das Ergebnis
der Kosten-Leistungsrechnung und damit die Haushaltsdurchführung. Weiteres Ziel
der BVV ist es, da, wo es möglich ist, die Erbringung von Produkten durch den
Bezirk kostengünstiger und effizienter möglich zu machen. Dabei machen
erforderliche Umstrukturierungen Erhöhungen einzelner Ausgabetitel notwendig.
Die BVV hat in ihrem Beschluss aber strikt darauf geachtet, dass die
Wirtschaftlichkeit der Produkterbringung in derartigen Fällen verbessert wird.
2. Transferausgaben
Nach Ansicht der BVV Pankow von Berlin ist der Bezirk Pankow bei den
verpflichtenden Transferausgaben seit Jahren unterfinanziert. Dies kann man
auch den Jahresergebnissen 2001 bis 2006 entnehmen, die als Anlage 1 aufgeführt
sind. Zu begrüßen ist allerdings, dass seit dem Jahr 2006 eine auskömmliche
Finanzierung der Produkte des LUV Soziales durch die Senatsveraltung für
Finanzen erfolgt. Durch die Nachbudgetierung/Basiskorrektur 2006 wurden dem
Bezirk über 44 Mio. € Transferausgaben mehr erstattet als ursprünglich
von der Senatsverwaltung für Finanzen bei der Haushaltsplanaufstellung
veranschlagt. Insofern hat die Senatsverwaltung für Finanzen in Praxis, die am
17.06.2006 gegenüber dem damaligen Bezirksbürgermeister Kleinert geäußerte
Auffassung, dass „die Fokussierung auf die zu geringe Transferzuweisung
… nicht geteilt wird“ zumindest für den Sozialbereich praktisch
verändert. Diese 44 Mio. € Basiskorrektur relativieren das kumulierte
bezirkliche Defizit von ca. 30 Mio. € am Ende des Jahres 2006. Die in Anlage
1 zum Beschluss dargestellten Jahresergebnisse 2001 bis 2006 zeigen, dass die
isolierten Jahresergebnisse direkt im wesentlichen nicht von den bezirklichen
Ansätzen, sondern von der Höhe der Basiskorrektur bei den Transferleistungen
abhängen.
Im Gegensatz zu den Transferausgaben im Bereich Soziales gibt es bei den
Transferausgaben Jugend - insbesondere Hilfen zur Erziehung - und den
freiwilligen sozialen Leistungen eine erhebliche Unterfinanzierung (siehe
Anlage 2). Die BVV Pankow fordert deshalb, dass die Pflichtprodukte der
Fallgruppe Hilfen zur Erziehung einer einhundertprozentigen Basiskorrektur
inkl. der Verwaltungskosten unterzogen werden. Alles andere würde die
Bestrebungen des Bezirks, das vorgetragene Defizit zu minimieren,
konterkarieren.
Vor diesem Hintergrund weist
die BVV Pankow zusätzlich darauf hin, dass im Jahr 2006 Mehreinnahmen von ca.
11,6 Mio. Euro durch den Bezirk (überwiegend im Transferbereich) erbracht
wurden, die von der Basiskorrektur abgezogen wurden.
3. Personalausgaben
In Beantwortung der Kleinen Anfrage
Nummer 0159 hat das Bezirksamt die Entwicklung der Personalausgaben im Bezirk
Pankow dargestellt.
HH-Jahre
|
Personalausgaben (in
€)
|
Einwohner
|
Personalausgaben pro
Einwohner (in €)
|
2001
|
195.654.880
|
341.569
|
573
|
2002
|
194.403.441
|
345.606
|
563
|
2003
|
182.562.231
|
347.743
|
525
|
2004
|
156.859.178
|
350.486
|
448
|
2005
|
147.343.879
|
353.910
|
416
|
2006
|
98.948.113
|
358.210
|
276
|
2007 (Prognose)
|
92.350.000
|
363.600
|
254
|
Bei der Bewertung dieser Zahlen sind auch Strukturänderungen zu berücksichtigen,
besonders bedeutsam sind der Aufbau der bezirklichen Ordnungsämter sowie die
Abgabe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an das JobCenter und den
Kitaeigenbetrieb. Letztere sind vor allem für die großen Veränderungen zwischen
2005 und 2006 verantwortlich.
Weiterhin sind die Regelungen
für Altersteilzeit zu berücksichtigen. Mit dem Stand August 2007 befanden sich
79 Dienstkräfte in der Freizeitphase der Altersteilzeit.
Davon werden 29 Dienstkräfte auf KW-Stellen geführt, die nicht mehr zum Stellenpool
zu versetzen waren. Die Höhe der jährliche Aufwendungen für diese KW-Kräfte
beträgt ca. 934.000 €, die vom Stellenpool erstattet werden.
50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vom Bezirksamt bezahlt. Der
finanzielle Aufwand in 2007 beträgt ca. 1.741.000 € (kameral).
551.300 € betreffen davon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den
ehemaligen kommunalen Kindertagesstätten, deren Freizeitphase der
Altersteilzeit vor dem 01.01.07 begann.
Diese Darstellung dokumentiert sehr deutlich die erheblichen Einsparungen, die
der Bezirk Pankow seit 2001 aufgrund des Haushaltsnotstandes in Berlin erbracht
hat. Die bisherigen Einsparungen im
Personalbereich waren nicht ohne Leistungsverluste für die Bürgerinnen und Bürger
zu erbringen. Von daher verwundert es die BVV, dass die Senatsverwaltung für
Finanzen weitere nennenswerte Einsparmöglichkeiten für Personal im Bezirk
Pankow sieht. Die BVV teilt ausdrücklich den Beschluss des Bezirksamtes, das
sich nicht mehr in der Lage sieht, über die beschlossenen 5,4 Mio. €
Einsparsumme Personal weitere Einsparungen vorzunehmen.
4. Ausgaben für Schulen
In verschiedenen Schreiben und Analysen der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung wird für den Bezirk Pankow noch ein erhebliches Potential zu
Einsparungen bei den Schulprodukten gesehen. Offensichtlich hat die
Senatsverwaltung für Finanzen die umfangreichen Medienberichte über extrem
steigende Schülerzahlen in Prenzlauer Berg nicht zur Kenntnis genommen.
Die überdurchschnittlichen hohen Stückkosten in der Schulträgerschaft
resultierten im Vergleich mit anderen Bezirken aus der geringeren Menge im
Produkt Grundschulen, für das entsprechend des Schulentwicklungsplanes der
Bezirk die notwendigen Immobilien vorgehalten hat. Dies wird in der
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes bis Dezember 2007 nachgewiesen. Im
Ergebnis 2006 zeigt sich bereits, dass gerade in diesem Produkt jetzt ein
positives Ergebnis erzielt werden konnte.
Da die geburtenschwachen Jahrgänge sich in den kommenden drei Jahren in den
Oberschulen widerspiegeln werden, ist auch hier für die Zukunft Vorsorge zu
treffen. In zwei Jahren wird es in diesen Schulzweigen zum Anstieg der Schüler
ab Klasse 7 kommen. Dafür sind die entsprechenden Standorte vorzuhalten.
Aus der Sicht des Bezirksamtes können keine weiteren Schulen geschlossen
werden, sodass sich die überdurchschnittlichen hohen Stückkosten in allen
Produkten der Oberschule widerspiegeln werden.
Bei konsequenter Umsetzung der Kosten-Leistungsrechnung müsste der Bezirk jetzt
rücksichtslos Schulen schließen, um dann in einigen Jahren um Hilfe beim Senat
für den Neubau von Schulen zu ersuchen, da das wirtschaftlich sinnvolle
Verhalten des Bezirks jetzt auch halbleere Schulen zu betreiben, mit
Millionenverlusten in der Kosten-Leistungsrechnung bestraft wird.
Umso erfreulicher ist, dass
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Mittel für die Überarbeitung des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) Stadtumbau Ost –
Prenzlauer Berg zur Verfügung gestellt hat, um die Folgen der veränderten Bevölkerungsentwicklung
detailliert analysieren zu können. Fest steht bereits jetzt, dass die
wesentlichen Rahmenbedingungen des INSEK aus 2001 nicht eingetroffen sind,
insbesondere zur negativen Bevölkerungsentwicklung in Prenzlauer Berg.
Da immer mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz argumentiert wird, ist
festzuhalten, dass die Schülerzahlen- und Bevölkerungsentwicklung im Bezirk
Pankow und insbesondere in Prenzlauer Berg atypisch für Berlin ist. In allen
Bezirken im Ostteil Berlins gab es nach 1990 einen Geburtenrückgang um rund
50%. In keinem dieser Bezirke aber gibt es eine vergleichbare Zunahme an
Kindern wie im Bezirk Pankow seit dem Jahr 2000.
5. Gesundheit und Soziales
Für die Bereiche des Kinder-
und Jugendgesundheitsdienstes , des sozialpsychatrischen Dienstes und des
jugendpsychatrischen Dienstes, muss aufgrund eines fehlenden
Einstellungskorridores und der dazugehörigen finanziellen Mittel die
Wahrnehmung von Pflichtaufgaben als gefährdet angesehen werden.
So können durch den Kinder-
und Jugendgesundheitsdienst die anstehenden Schuleingangsuntersuchungen (ca.
3.500) nicht abgeschlossen werden. Ärztliche Untersuchungen in
Kita-Einrichtungen, sowie Impfungen können nicht mehr durchgeführt werden. Im
Kinder- und Jugendpsychatrischen Dienst werden bei dem vorhandenen Personal ca.
130 Kinder und Jugendliche weniger betreut. Die Bearbeitungszeiten für
gutachterliche Stellungnahmen werden sich deutlich verlängern. Psychologische
Krisenintervention und Ehe- und Partnerberatung können nicht mehr durchgeführt
werden. Vorträge und Aufklärungsgespräche zu den Themen Sexualität und HIV
können nicht mehr angeboten werden.
Um dieser Entwicklung wirksam
entgegenzutreten, ist die Sicherstellung der Finanzierung und die Eröffnung
eines Einstellungskorridores für die folgenden Stellen erforderlich:
Kapitel 41 10 Titel
42201 1 Stelle Sozialamtmann/frau SpD
Kapitel 41 10 Titel
42501 1 Stelle Fachärzt/in KJGD
1,6 Stellen Psycholge/in KJPD u. SpD
1 Stelle Sozialarbeiter/in SpD
1 Stelle Arzthelfer/in KJGD
2 Stellen Krankengymnasten KJGD
Hierfür bedarf es der
entsprechenden landesweiten Regelungen. Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür
weiter einzusetzen.
6. Kultur und Bildung
Der Kulturbereich wird wie der Schulbereich in den Stellungnahmen von SenFin
als Bereich mit erheblichen Einsparpotentialen angesehen. Hier sieht die BVV in
dem Schreiben von SenFin vom 17.03.2006 einen durchaus richtigen Ansatz, in dem
dort formuliert wurde: „Die Aufgabe des Bezirks besteht daher in erster
Linie in der effizienten Erbringung bestehender Leistungen und nicht in der
reinen Leistungskürzung“ (Seite 4).
Entsprechend dieser Auffassung drängt die BVV darauf, die hohen
Immobilienkosten im LUV Kultur und Bildung deutlich zu senken. Es sind nur noch
die Standorte im Fachvermögen Kultur und Bildung vorzuhalten, die auch für die
Erbringung von Produkten benötigt werden.
Eine weitere Möglichkeit zur Ergebnisverbesserung liegt in dem Ersatz von
festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Honorarmittel,
insbesondere in der Musikschule.
7. Übergabe der bezirklichen Immobilien an die BIM
Der Bezirk Pankow von Berlin hat als einer der ersten Bezirke ein bezirkliches
Immobilienmanagement auf Basis der Beschlüsse des Rates der Bürgermeister
eingerichtet. Überführe der Bezirk seine Immobilien stattdessen an die BIM,
könnte er sich zwar zeitweilig durch die Durchführung eines
Mieter-Vermieter-Modells mit einem Schlag um einen Großteil der
budgetunwirksamen Kosten von ca. 35 Mio. € (Stand 2006) entlasten. Damit
wäre das strukturelle Haushaltsproblem innerhalb von kurzer Zeit scheinbar
behoben. Dieser scheinbare Vorteil wird jedoch durch die darauf folgende
Zwangsabhängigkeit von der BIM nicht aufgewogen. Falls andere Bezirke auf die
Verlockungen der BIM eingehen, fordert die BVV das Bezirksamt auf, das gesamte
Budgetierungssystem in Frage zu stellen, da die Protegierung der BIM durch die
Senatsverwaltung für Finanzen zu einer Art „unlauterem Wettbewerb“
unter den Bezirken führen wird. Weiterhin sollte das Bezirksamt gemeinsam mit
anderen Bezirken die Gründung eines Eigenbebetriebs zur Verwaltung der
bezirklichen Liegenschaften prüfen, um so ggf. aus der Kostenfalle der
„budgetunwirksamen“ Kosten zu entkommen.
8. Grünflächenunterhaltung
Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Unterhaltung der Grünanlagen deckten
seit Jahren nicht mehr den notwendigen Bedarf, mit dem mehr als die
unabdingbare Verkehrssicherungspflicht gewährleistet werden konnte. Aufgrund
der erfolgten Personalabbaus und der weiterhin geringen zur Verfügung stehenden
Sachmittel wird auch diese Gewährleistung, zu der das Bezirksamt verpflichtet
ist, gefährdet.
Durch die
Wertausgleichsberechnung für die Grünflächenprodukte werden dem Bezirk trotz
wirtschaftlichen Handelns über 2 Mio. € in der Zuweisung abgezogen.
9. Öffentliche Ordnung, VetLeb und Untere Straßenverkehrsbehörde
Durch die von Senat
beschlossene Errichtung einer Umweltzone in der Berliner Innenstadt sind den
bezirklichen Ordnungsämtern neue Kontrollaufgaben übertragen worden. Dadurch
entsteht dem Außendienst des Ordnungsamtes ein personeller Mehrbedarf vom 8
Dienstkräften (4 Doppelstreifen). Die BVV Pankow von Berlin fordert darum die
Abschichtung zusätzlicher Personalmittel im Höhe von 260,0 T Euro. Sollte auch
die Kontrolle des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes den bezirklichen
Ordnungsämtern übertragen werden, entsteht dem Bezirk Pankow von Berlin darüber
hinaus ein Mehrbedarf von weiteren 8 Dienstkräften, entsprechend zusätzlichen
Personalmitteln von nochmals 260,0 T Euro, deren Abschichtung ebenfalls
erforderlich werden würde. Andernfalls werden die genannten Kontrollaufgaben
vom Ordnungsamt des Bezirkes Pankow von Berlin nicht wahrgenommen.
Für eine Verstetigung der
Personalsituation in der Unteren Straßenverkehrsbehörde zur dauerhaften
Bearbeitung von Ausnahmeanträgen für die Umweltzone ist durch einen am
tatsächlichen Bedarf orientierten Einstellungskorridor Sorge zu tragen.
Die BVV Pankow von Berlin
fordert einen solchen Einstellungskorridor auch für das Veterinär- und
Lebensmittelaufsichtsamt, damit die durch EU-Richtlinie vorgeschriebenen
Lebensmittelkontrollen personell abgesichert werden können.
Die Mehrkosten i.H.v. 224,0 T
Euro durch Erhöhung der Preise für die gesetzlich vorgeschrieben Planproben der
Lebensmittelaufsicht sind durch eine Basiskorrektur aufzufangen.
10. Hinweise zum System der
Budgetierung
Der Bezirk Pankow ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Die Einwohnerzahl
ist von 2001 von 341.569 Menschen auf 358.210 gestiegen.
Im System der Budgetierung gibt es jedoch weitere Faktoren, die für die
Zuweisung entscheidend sind, insbesondere den sog. „veredelten
Einwohner“, der über die sozialräumliche Entwicklungstendenz definiert
wird.
Während dieser Faktor im Jahr 2001 bei 1,01 lag, lag er im Jahr 2006 bei 0,82.
Dies bedeutet, dass Pankow im Jahr 2001 über 344.985 Einwohner
„verfügte“, im Jahr 2006 betrugt die „veredelte
Einwohnerschaft“ trotz steigernder Bevölkerung dagegen nur 293.732
„veredelte“ Einwohner. Dies bedeutet eine erhebliche
Verschlechterung bei den Produkten in der Zuweisung, die an veredelte Einwohner
gekoppelt sind.
Ein weiterer Faktor, der den Pankower Bezirkshaushalt wie alle anderen
Bezirkshaushalte negativ betrifft, ist die sog. „Normierung“, die
Absenkung der Zuweisung unter dem Median, um den Plafonds der Senatsverwaltung
für Finanzen einhalten zu können. Pankow verliert so 5,3 Mio. € gegenüber
einer reinen Zuweisung auf Medianbasis, berlinweit sind es für die Bezirke ca.
53,4 Mio. €. Wenn der Betrag der Pankow bei reiner Medianzuweisung
zugestanden hätte, auch in Pankow angekommen wäre, hätte der Bezirk die
eingesparten Investitionen und die Mehreinnahmen nicht zur Deckung des
Primärdefizits einsetzen müssen.
Der Bezirk Pankow wird in den folgenden Haushaltsjahren durch die zunehmende
Aufgabenübertragung des Landes an die Bezirke, noch stärker belastet, die ohne
personelle Untersetzung nicht zu bewältigen ist. Dabei findet eine zukünftige
Strukturveränderung durch die wachsende Bevölkerung, insbesondere die wachsende
Kinderzahl, keine Berücksichtigung. Der Bezirk kann aufgrund der derzeitigen
Belastung nicht reagieren. Diese dürfen über die „veredelte
Einwohnerschaft“ nicht einfach „weggerechnet“ werden, sondern
erfordern veränderte Strukturentwicklungsplanungen des Bezirks, die im
Gegensatz zur Vergangenheit auch regional die Neuschaffung von Angeboten
beinhalten. Auf diese Situation eines wachsenden Bezirks ist das gegenwärtige
System der Budgetierung nicht vorbereitet und ausgerichtet.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Für die Eröffnung eines Einstellungskorridors im ÖGD hat die
Senatsverwaltung für Finanzen eine landesweite Regelung erlassen. Danach werden
für das BA Pankow folgende Außeneinstellungen zugelassen, da die Nachbesetzung
durch ZeP-Kräfte derzeit nicht gegeben ist:
1,0 Stelle Diplompsychologe/in im KJPD
1,5 Stellen Facharzt/ärztin für
Psychiatrie/Neurologie/Nervenheilkunde im SPD
1,0 Stelle Arzt/Ärztin LuV-Leitung
Das Projekt „Implementierung eines bezirklichen
Facility-Managements“ wurde anlässlich der RdB-Sitzung vom 15. Mai 2003
als gemeinsames bezirkliches Reformvorhaben bestätigt und nach Zustimmung des
Senats von Berlin in die Neuordnungsagenda 2006 (Neugliederungs- und
Modernisierungsprogramm des Landes Berlin) aufgenommen.
Den erfolgreichen Abschluss der Planungsphase dieses
umfassenden Reformvorhabens bestätigte der förmliche RdB-Beschluss 963/06 vom
13. April 2006. Mit gleichem Beschluss verpflichteten sich die Bezirke zu einer
zeitnahen Einführung des im Projektbericht dokumentierten
Facility-Management-Systems nach einheitlichen Grundsätzen.
Im Bezirksamt Pankow wurde der RdB-Beschluss 963/06 mit dem
BA-Beschluss Nr. V-1419/2006 bereits vollinhaltlich umgesetzt. Alle anderen
Bezirke folgten entsprechend 2007.
Verwiesen sei hierbei auch auf den Senatsbeschluss vom
23.10.2007 zum Entwurf des 8. Gesetzes zur Änderung des
Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu den einheitlichen Ämterstrukturen in den
Bezirken, in dem die Serviceeinheit Facility-Management (einschließlich
Immobilienverwaltung) vorgesehen ist.
Gegenwärtig befinden sich in den meisten Bezirken die OE´s
noch in der Aufbauphase und im Umstrukturierungsprozess nach den o. g.
einheitlichen Grundsätzen eines Facility-Managements, um zukünftig eine
Vergleichbarkeit in der Effektivität und den Benchmarks zu erreichen. Die
derzeitige Diskussion zu anderen Modellen, wie Vermieter-Mieter-Modell oder gar
anderen Rechtsformen ist in diesem Zusammenhang wenig zielführend, da sie die
gemeinsame Zielstellung der Bezirke und die entsprechend gefassten Beschlüsse
konterkariert.
Darüber hinaus werden bei Gründung eines Eigenbetriebes zur
Verwaltung der bezirklichen Liegenschaften folgende Risiken gesehen.
1.
Die Einflussnahme der politischen Gremien, also
des Bezirksamtes, der BVV usw. auf die Nutzung, den Erhalt und den Bestand der
Immobilien wird sinken, da der Eigenbetrieb in erster Linie auf die
kaufmännische Verwaltung achten muss.
Wirtschaftliches Handeln bedeutet u. a., dass unwirtschaftliche Objekte
vermarktet werden müssen, um Verluste zu vermeiden. Das muss bei den
ausschließlich fachlich genutzten Objekten, wie Schulen, Dienstgebäude,
Jugendfreizeiteinrichtungen und Kulturstandorte, zu Konflikten führen, da deren
Erhalt auch oft Ergebnis einer politischen Meinungsbildung ist und nicht
ausschließlich auf wirtschaftlichen Gesichtspunkten basiert.
Zudem wäre die Einflussnahme darauf, wo, wie viel und ob überhaupt Gebäude
saniert bzw. unterhalten werden, nicht mehr gegeben, da es für den Bezirk keine
Zumessung für Bauunterhaltung mehr gibt. Sanierungen könnten auch ganz
unterbleiben, wenn die Erlöse und Kosten des Eigenbetriebes das nicht zulassen.
Wirtschaftliches Handeln bedeutet auch, dass die Personalstärke den
Gegebenheiten angepasst wird, d. h. bei Reduzierung des Gebäudebestandes müsste
Personal abgegeben werden, das allerdings wahrscheinlich dann der Bezirk zu
finanzieren hätte, da die Möglichkeit von Kündigungen wohl auszuschließen ist,
das ZeP aber auch nicht mehr zuständig wäre. Problematisch ist auch, was mit
dem ebenfalls von der Umstrukturierung betroffenen Personal außerhalb der
Immobilienverwaltung (vor allem des Hochbauamtes) wird.
2.
Das Bezirksamt müsste an den Eigenbetrieb die
ortsüblichen Mieten und anfallenden Betriebskosten zahlen unabhängig von der
Belegung der Einrichtungen, ähnlich wie bei der BIM. So gibt es z. B. im
Schulbereich Standorte, die aufgrund der Schülerzahlen nicht voll ausgelastet
sind, aber dennoch vorgehalten werden müssen.
3.
Nach dem Eigenbetriebsgesetz (EigG) können die
Eigenbetriebe auch Darlehen aufnehmen. Sollte der Eigenbetrieb scheitern, hat
der Bezirk belastete Grundstücke und die Darlehen zu bedienen.
4.
Da das Finanzvermögen schrittweise an den
Liegenschaftsfonds übertragen werden soll, bleiben dem Eigenbetrieb die Objekte
mit fachlicher Nutzung, also Objekte mit relativ geringen Einnahmen, die zur
Deckung der Ausgaben herangezogen werden könnten.
5.
Eine konkrete Wirtschaftlichkeitsberechnung ist
aufgrund der erheblichen und komplexen Auswirkungen gegenwärtig nicht zu
leisten.
Kameral entfallen weitestgehend die Personalkosten der SE Immobilien (außer dem
FB Grundstücksrechtsverkehr, Resten der Immobilienverwaltung, dem FB
Informationstechnik sowie Teilen des FB Innere Dienste), die damit
zusammenhängenden Sachkosten und die Hochbauunterhaltung aber auch die bisher
der Deckung des Gesamthaushalts dienenden Mieteinnahmen. Dafür sind an den
Eigenbetrieb Mietausgaben und Bewirtschaftungskosten für alle Gebäude zu
zahlen. In den Mietzahlungen müsste ein Teil für die Leitung des Eigenbetriebs
enthalten sein, der in der Höhe aber nicht ganz den eingesparten Personalkosten
entsprechen sollte.
Auch mit dieser Verfahrensweise bleiben die Infrastrukturkosten, wenn auch
überwiegend in Form von bugdetwirksamen Mietkosten, in den Produkten enthalten.
Die Höhe dieser Gesamtkosten ist gegenwärtig nicht konkret kalkulierbar. In der
Finanzzuweisung könnte sich der erhöhte bw-Anteil in den Kosten günstig
auswirken, allerdings sind die Auswirkungen auf Grund der produktbezogenen
Eingriffe wie Medianfaktor, Wertausgleich, Normierung u. a. im Rahmen der
Budgetierung nicht zu errechnen.
Am Beispiel der Berliner Bäder Betriebe lässt sich gut
erkennen, dass Outsourcing öffentlicher Liegenschaften nicht immer zum Erfolg
führt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister