Drucksache - VI-0217  

 
 
Betreff: Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2008/2009 für den Bezirk Pankow (einschließlich Vorbericht, Stellenplan und produktorientierten Haushalt)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
11.07.2007 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mitberatender Ausschuss
04.09.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Kinder- und Jugendhilfeausschuss mitberatender Ausschuss
28.08.2007 
öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vertagt   
11.09.2007 
öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales mitberatender Ausschuss
28.08.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales vertagt   
11.09.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Kultur und Bildung mitberatender Ausschuss
29.08.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mitberatender Ausschuss
30.08.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
Ausschuss für Schule und Sport mitberatender Ausschuss
28.08.2007 
außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Gleichstellung und Integration mitberatender Ausschuss
06.09.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Natur mitberatender Ausschuss
06.09.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung mitberatender Ausschuss
12.09.2007 
Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
30.08.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
13.09.2007 
Gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt     
13.09.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
13.09.2007 
Gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal und des Ausschusses für Umwelt und Natur vertagt     
13.09.2007 
Gemeinsame öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal und des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung vertagt     
13.09.2007 
gemeinsamen öffentliche/nichtöffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal und des Ausschusses für Gleichstellung und Integration vertagt     
13.09.2007 
gemeinsame öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal und des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt     
14.09.2007 
Gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vertagt   
14.09.2007 
Gemeinsame öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal und des Ausschusses Kultur und Bildung vertagt   
14.09.2007 
Gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal und des Auschusses Gesundheit, Arbeit und Soziales vertagt   
14.09.2007 
gemeinsame öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal und des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
17.09.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. des BA zur Beschlussf., 8. Tagung, 11.07.2007
BE Aussch. FIN., 2. Ausf., 9. Tagung, 19.09.2007
ÄA SPD-Fraktion 9. Tagung, 19.09.2007
Anlage 1 zum ÄA der SPD-Fraktion, 9. Tagung, 19.09.2007
Anlage 2 zum ÄA der SPD-Fraktion, 9. Tagung, 19.09.2007
VzK 13, SB, 14. Tagung, 12.03.2008

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .3. 2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: VI-0217

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2008/2009 für den Bezirk Pankow

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 9. Sitzung am 19.09.2007 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0217

 

Teil A: Rahmenbedingungen für den BVV-Beschluss zum Doppelhaushalt 2008/2009

1. Die BVV Pankow von Berlin stützt die Haltung des Bezirksamtes zur Umsetzung des Konsolidierungskonzept des Bezirkes Pankow von Berlin für den Zeitraum 2007-2010, die im Schreiben von Bezirksbürgermeister Matthias Köhne an den Staatssekretär der Senatsverwaltung für Finanzen, Klaus Teichert, deutlich wird. Aus diesem Schreiben soll nachfolgend zitiert werden, da es eine wichtige Basis für die Beschlussfassung der BVV ist:

„Der negative Abschluss des Jahres 2006 in Höhe von rund 2,9 Mio. € wurde erzielt, obwohl die vom Hauptausschuss beschlossenen Auflagen (u.a. Verzicht auf investive Neubeginner und Verzicht auf die Veranschlagung von Verfügungs- und Verstärkungsmitteln sowie Einnahmen aus Grundstückserlösen zur Konsolidierung) umgesetzt wurden.

Für das Bezirksamt wird dadurch deutlich, dass im Bezirkshaushalt ein erhebliches Primärdefizit besteht. Entsprechend Ihrer erfolgreichen Strategie, die Konsolidierung des Landeshaushaltes zunächst über den Abbau des Primärdefizites zu erreichen, geht das Bezirksamt jetzt davon aus, dass das realistische und somit vorrangige Ziel zunächst nur die Verhinderung eines weiteren Anstiegs des vorgetragenen Defizits sein kann.

Während sich der Landeshaushalt schon in der Konsolidierungsphase II befindet und Primärüberschüsse erzielt, die zur Schuldentilgung verwendet werden, hat der Pankower Bezirkshaushalt die Konsolidierungsphase I noch nicht verlassen.

Das Bezirksamt schätzt ein, dass aufgrund der erheblichen Unterfinanzierung durch die Vorgaben Ihrer Finanzzuweisung für die Jahre 2008 und 2009 kein Defizitabbau erreicht werden kann.

Das Grundproblem - nicht nur des Bezirks Pankow - besteht darin, dass neben der den Bedarf abdeckenden Zuweisung der Transfermittel (einschließlich des im Produktsummenbudget enthaltenen Anteils mit Ausnahme der Zuweisung für die Hilfen zur Erziehung) sowie der Personalmittel auf der Grundlage der Ist-Ausgaben 2006 eine an den einzuhaltenden Leitlinien und Mindeststandards gemessene völlig unzureichende Ausstattung für die sächlichen Ausgaben vorliegt. Dieser Fehlbedarf beläuft sich in Pankow auf rund 8,5 Mio. €. Da die sächlichen Ausgaben zu leisten sind, kann dieser Fehlbedarf nur durch den Einsatz von Personalmitteln kompensiert werden, die zusätzlich zum Einsparbetrag aus der Personalmittelberechnung zu erbringen sind.

Das Bezirksamt sieht sich nicht mehr in der Lage, über die beschlossene Einsparung von 5,4 Mio € hinaus, weitere Personaleinsparungen zu erbringen. Die Auflösung der noch vorhandenen pauschalen Minderausgabe beim Personal erfolgte deshalb durch den Einsatz der mit der Plafonderhöhung bereitgestellten Personalmittel.

Nach der Finanzplanung von Berlin 2007 bis 2011 sorgt der Senat durch „eine vorausschauende und nachhaltige Finanzpolitik dafür, dass den Bürgern auch in Zukunft eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung zur Verfügung steht, eine herausragende öffentliche Infrastruktur, ein funktionierendes soziales Netz (...) gewährleistet“ wird.

Bei weiteren drastischen Einschnitten im Pankower Bezirkshaushalt, wie sie von Ihnen gefordert werden, können diese Ziele der Finanzplanung in Pankow nicht mehr erreicht werden.

Bezogen auf den – kameralen – Beschluss der BVV zum Doppelhaushalt 2008/2009 bedeutet das Ziel, das Primärdefizit auf Null zu senken, dass die eingesparten Investitionen und die erhöhten Einnahmen in Höhe von rund 5 Mio. € genutzt werden, um den Haushalt auszugleichen. Dieser Prämisse ist die BVV in ihrem Haushaltsbeschluss gefolgt.

Basis der Zuweisung ist zum größten Teil nach der bestehenden Systematik das Ergebnis der Kosten-Leistungsrechnung und damit die Haushaltsdurchführung. Weiteres Ziel der BVV ist es, da, wo es möglich ist, die Erbringung von Produkten durch den Bezirk kostengünstiger und effizienter möglich zu machen. Dabei machen erforderliche Umstrukturierungen Erhöhungen einzelner Ausgabetitel notwendig. Die BVV hat in ihrem Beschluss aber strikt darauf geachtet, dass die Wirtschaftlichkeit der Produkterbringung in derartigen Fällen verbessert wird.

2. Transferausgaben

Nach Ansicht der BVV Pankow von Berlin ist der Bezirk Pankow bei den verpflichtenden Transferausgaben seit Jahren unterfinanziert. Dies kann man auch den Jahresergebnissen 2001 bis 2006 entnehmen, die als Anlage 1 aufgeführt sind. Zu begrüßen ist allerdings, dass seit dem Jahr 2006 eine auskömmliche Finanzierung der Produkte des LUV Soziales durch die Senatsveraltung für Finanzen erfolgt. Durch die Nachbudgetierung/Basiskorrektur 2006 wurden dem Bezirk über 44 Mio. € Transferausgaben mehr erstattet als ursprünglich von der Senatsverwaltung für Finanzen bei der Haushaltsplanaufstellung veranschlagt. Insofern hat die Senatsverwaltung für Finanzen in Praxis, die am 17.06.2006 gegenüber dem damaligen Bezirksbürgermeister Kleinert geäußerte Auffassung, dass „die Fokussierung auf die zu geringe Transferzuweisung … nicht geteilt wird“ zumindest für den Sozialbereich praktisch verändert. Diese 44 Mio. € Basiskorrektur relativieren das kumulierte bezirkliche Defizit von ca. 30 Mio. € am Ende des Jahres 2006. Die in Anlage 1 zum Beschluss dargestellten Jahresergebnisse 2001 bis 2006 zeigen, dass die isolierten Jahresergebnisse direkt im wesentlichen nicht von den bezirklichen Ansätzen, sondern von der Höhe der Basiskorrektur bei den Transferleistungen abhängen.

Im Gegensatz zu den Transferausgaben im Bereich Soziales gibt es bei den Transferausgaben Jugend - insbesondere Hilfen zur Erziehung - und den freiwilligen sozialen Leistungen eine erhebliche Unterfinanzierung (siehe Anlage 2). Die BVV Pankow fordert deshalb, dass die Pflichtprodukte der Fallgruppe Hilfen zur Erziehung einer einhundertprozentigen Basiskorrektur inkl. der Verwaltungskosten unterzogen werden. Alles andere würde die Bestrebungen des Bezirks, das vorgetragene Defizit zu minimieren, konterkarieren.

 

Vor diesem Hintergrund weist die BVV Pankow zusätzlich darauf hin, dass im Jahr 2006 Mehreinnahmen von ca. 11,6 Mio. Euro durch den Bezirk (überwiegend im Transferbereich) erbracht wurden, die von der Basiskorrektur abgezogen wurden.


3. Personalausgaben

 In Beantwortung der Kleinen Anfrage Nummer 0159 hat das Bezirksamt die Entwicklung der Personalausgaben im Bezirk Pankow dargestellt.


HH-Jahre

Personalausgaben (in €)

Einwohner

Personalausgaben pro Einwohner (in €)

2001

195.654.880

341.569

573

2002

194.403.441

345.606

563

2003

182.562.231

347.743

525

2004

156.859.178

350.486

448

2005

147.343.879

353.910

416

2006

98.948.113

358.210

276

2007 (Prognose)

92.350.000

363.600

254


Bei der Bewertung dieser Zahlen sind auch Strukturänderungen zu berücksichtigen, besonders bedeutsam sind der Aufbau der bezirklichen Ordnungsämter sowie die Abgabe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an das JobCenter und den Kitaeigenbetrieb. Letztere sind vor allem für die großen Veränderungen zwischen 2005 und 2006 verantwortlich.

 

Weiterhin sind die Regelungen für Altersteilzeit zu berücksichtigen. Mit dem Stand August 2007 befanden sich 79 Dienstkräfte in der Freizeitphase der Altersteilzeit.
Davon werden 29 Dienstkräfte auf KW-Stellen geführt, die nicht mehr zum Stellenpool zu versetzen waren. Die Höhe der jährliche Aufwendungen für diese KW-Kräfte beträgt ca. 934.000 €, die vom Stellenpool erstattet werden.
50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vom Bezirksamt bezahlt. Der finanzielle Aufwand in 2007 beträgt ca. 1.741.000 € (kameral).
551.300 € betreffen davon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den ehemaligen kommunalen Kindertagesstätten, deren Freizeitphase der Altersteilzeit vor dem 01.01.07 begann.

Diese Darstellung dokumentiert sehr deutlich die erheblichen Einsparungen, die der Bezirk Pankow seit 2001 aufgrund des Haushaltsnotstandes in Berlin erbracht hat. Die bisherigen  Einsparungen im Personalbereich waren nicht ohne Leistungsverluste für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen. Von daher verwundert es die BVV, dass die Senatsverwaltung für Finanzen weitere nennenswerte Einsparmöglichkeiten für Personal im Bezirk Pankow sieht. Die BVV teilt ausdrücklich den Beschluss des Bezirksamtes, das sich nicht mehr in der Lage sieht, über die beschlossenen 5,4 Mio. € Einsparsumme Personal weitere Einsparungen vorzunehmen.

4. Ausgaben für Schulen

In verschiedenen Schreiben und Analysen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird für den Bezirk Pankow noch ein erhebliches Potential zu Einsparungen bei den Schulprodukten gesehen. Offensichtlich hat die Senatsverwaltung für Finanzen die umfangreichen Medienberichte über extrem steigende Schülerzahlen in Prenzlauer Berg nicht zur Kenntnis genommen.

Die überdurchschnittlichen hohen Stückkosten in der Schulträgerschaft resultierten im Vergleich mit anderen Bezirken aus der geringeren Menge im Produkt Grundschulen, für das entsprechend des Schulentwicklungsplanes der Bezirk die notwendigen Immobilien vorgehalten hat. Dies wird in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes bis Dezember 2007 nachgewiesen. Im Ergebnis 2006 zeigt sich bereits, dass gerade in diesem Produkt jetzt ein positives Ergebnis erzielt werden konnte.

Da die geburtenschwachen Jahrgänge sich in den kommenden drei Jahren in den Oberschulen widerspiegeln werden, ist auch hier für die Zukunft Vorsorge zu treffen. In zwei Jahren wird es in diesen Schulzweigen zum Anstieg der Schüler ab Klasse 7 kommen. Dafür sind die entsprechenden Standorte vorzuhalten.

Aus der Sicht des Bezirksamtes können keine weiteren Schulen geschlossen werden, sodass sich die überdurchschnittlichen hohen Stückkosten in allen Produkten der Oberschule widerspiegeln werden.

Bei konsequenter Umsetzung der Kosten-Leistungsrechnung müsste der Bezirk jetzt rücksichtslos Schulen schließen, um dann in einigen Jahren um Hilfe beim Senat für den Neubau von Schulen zu ersuchen, da das wirtschaftlich sinnvolle Verhalten des Bezirks jetzt auch halbleere Schulen zu betreiben, mit Millionenverlusten in der Kosten-Leistungsrechnung bestraft wird.

Umso erfreulicher ist, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Mittel für die Überarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) Stadtumbau Ost – Prenzlauer Berg zur Verfügung gestellt hat, um die Folgen der veränderten Bevölkerungsentwicklung detailliert analysieren zu können. Fest steht bereits jetzt, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen des INSEK aus 2001 nicht eingetroffen sind, insbesondere zur negativen Bevölkerungsentwicklung in Prenzlauer Berg.

Da immer mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz argumentiert wird, ist festzuhalten, dass die Schülerzahlen- und Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Pankow und insbesondere in Prenzlauer Berg atypisch für Berlin ist. In allen Bezirken im Ostteil Berlins gab es nach 1990 einen Geburtenrückgang um rund 50%. In keinem dieser Bezirke aber gibt es eine vergleichbare Zunahme an Kindern wie im Bezirk Pankow seit dem Jahr 2000.

5. Gesundheit und Soziales

 

Für die Bereiche des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes , des sozialpsychatrischen Dienstes und des jugendpsychatrischen Dienstes, muss aufgrund eines fehlenden Einstellungskorridores und der dazugehörigen finanziellen Mittel die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben als gefährdet angesehen werden.

So können durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die anstehenden Schuleingangsuntersuchungen (ca. 3.500) nicht abgeschlossen werden. Ärztliche Untersuchungen in Kita-Einrichtungen, sowie Impfungen können nicht mehr durchgeführt werden. Im Kinder- und Jugendpsychatrischen Dienst werden bei dem vorhandenen Personal ca. 130 Kinder und Jugendliche weniger betreut. Die Bearbeitungszeiten für gutachterliche Stellungnahmen werden sich deutlich verlängern. Psychologische Krisenintervention und Ehe- und Partnerberatung können nicht mehr durchgeführt werden. Vorträge und Aufklärungsgespräche zu den Themen Sexualität und HIV können nicht mehr angeboten werden.

Um dieser Entwicklung wirksam entgegenzutreten, ist die Sicherstellung der Finanzierung und die Eröffnung eines Einstellungskorridores für die folgenden Stellen erforderlich:

Kapitel 41 10 Titel 42201     1 Stelle Sozialamtmann/frau SpD

Kapitel 41 10 Titel 42501     1 Stelle Fachärzt/in KJGD

                                            1,6 Stellen Psycholge/in KJPD u. SpD

                                            1 Stelle Sozialarbeiter/in SpD

                                            1 Stelle Arzthelfer/in KJGD

                                            2 Stellen Krankengymnasten KJGD

Hierfür bedarf es der entsprechenden landesweiten Regelungen. Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür weiter einzusetzen.

 

6. Kultur und Bildung

Der Kulturbereich wird wie der Schulbereich in den Stellungnahmen von SenFin als Bereich mit erheblichen Einsparpotentialen angesehen. Hier sieht die BVV in dem Schreiben von SenFin vom 17.03.2006 einen durchaus richtigen Ansatz, in dem dort formuliert wurde: „Die Aufgabe des Bezirks besteht daher in erster Linie in der effizienten Erbringung bestehender Leistungen und nicht in der reinen Leistungskürzung“ (Seite 4).
Entsprechend dieser Auffassung drängt die BVV darauf, die hohen Immobilienkosten im LUV Kultur und Bildung deutlich zu senken. Es sind nur noch die Standorte im Fachvermögen Kultur und Bildung vorzuhalten, die auch für die Erbringung von Produkten benötigt werden.
Eine weitere Möglichkeit zur Ergebnisverbesserung liegt in dem Ersatz von festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Honorarmittel, insbesondere in der Musikschule.

7. Übergabe der bezirklichen Immobilien an die BIM

Der Bezirk Pankow von Berlin hat als einer der ersten Bezirke ein bezirkliches Immobilienmanagement auf Basis der Beschlüsse des Rates der Bürgermeister eingerichtet. Überführe der Bezirk seine Immobilien stattdessen an die BIM, könnte er sich zwar zeitweilig durch die Durchführung eines Mieter-Vermieter-Modells mit einem Schlag um einen Großteil der budgetunwirksamen Kosten von ca. 35 Mio. € (Stand 2006) entlasten. Damit wäre das strukturelle Haushaltsproblem innerhalb von kurzer Zeit scheinbar behoben. Dieser scheinbare Vorteil wird jedoch durch die darauf folgende Zwangsabhängigkeit von der BIM nicht aufgewogen. Falls andere Bezirke auf die Verlockungen der BIM eingehen, fordert die BVV das Bezirksamt auf, das gesamte Budgetierungssystem in Frage zu stellen, da die Protegierung der BIM durch die Senatsverwaltung für Finanzen zu einer Art „unlauterem Wettbewerb“ unter den Bezirken führen wird. Weiterhin sollte das Bezirksamt gemeinsam mit anderen Bezirken die Gründung eines Eigenbebetriebs zur Verwaltung der bezirklichen Liegenschaften prüfen, um so ggf. aus der Kostenfalle der „budgetunwirksamen“ Kosten zu entkommen.

8. Grünflächenunterhaltung

Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Unterhaltung der Grünanlagen deckten seit Jahren nicht mehr den notwendigen Bedarf, mit dem mehr als die unabdingbare Verkehrssicherungspflicht gewährleistet werden konnte. Aufgrund der erfolgten Personalabbaus und der weiterhin geringen zur Verfügung stehenden Sachmittel wird auch diese Gewährleistung, zu der das Bezirksamt verpflichtet ist, gefährdet.

Durch die Wertausgleichsberechnung für die Grünflächenprodukte werden dem Bezirk trotz wirtschaftlichen Handelns über 2 Mio. € in der Zuweisung abgezogen.

 


9. Öffentliche Ordnung, VetLeb und Untere Straßenverkehrsbehörde

 

Durch die von Senat beschlossene Errichtung einer Umweltzone in der Berliner Innenstadt sind den bezirklichen Ordnungsämtern neue Kontrollaufgaben übertragen worden. Dadurch entsteht dem Außendienst des Ordnungsamtes ein personeller Mehrbedarf vom 8 Dienstkräften (4 Doppelstreifen). Die BVV Pankow von Berlin fordert darum die Abschichtung zusätzlicher Personalmittel im Höhe von 260,0 T Euro. Sollte auch die Kontrolle des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes den bezirklichen Ordnungsämtern übertragen werden, entsteht dem Bezirk Pankow von Berlin darüber hinaus ein Mehrbedarf von weiteren 8 Dienstkräften, entsprechend zusätzlichen Personalmitteln von nochmals 260,0 T Euro, deren Abschichtung ebenfalls erforderlich werden würde. Andernfalls werden die genannten Kontrollaufgaben vom Ordnungsamt des Bezirkes Pankow von Berlin nicht wahrgenommen.

 

Für eine Verstetigung der Personalsituation in der Unteren Straßenverkehrsbehörde zur dauerhaften Bearbeitung von Ausnahmeanträgen für die Umweltzone ist durch einen am tatsächlichen Bedarf orientierten Einstellungskorridor Sorge zu tragen.

Die BVV Pankow von Berlin fordert einen solchen Einstellungskorridor auch für das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, damit die durch EU-Richtlinie vorgeschriebenen Lebensmittelkontrollen personell abgesichert werden können.

 

Die Mehrkosten i.H.v. 224,0 T Euro durch Erhöhung der Preise für die gesetzlich vorgeschrieben Planproben der Lebensmittelaufsicht sind durch eine Basiskorrektur aufzufangen.

 

10. Hinweise zum System der Budgetierung

Der Bezirk Pankow ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Die Einwohnerzahl ist von 2001 von 341.569 Menschen auf 358.210 gestiegen.
Im System der Budgetierung gibt es jedoch weitere Faktoren, die für die Zuweisung entscheidend sind, insbesondere den sog. „veredelten Einwohner“, der über die sozialräumliche Entwicklungstendenz definiert wird.
Während dieser Faktor im Jahr 2001 bei 1,01 lag, lag er im Jahr 2006 bei 0,82. Dies bedeutet, dass Pankow im Jahr 2001 über 344.985 Einwohner „verfügte“, im Jahr 2006 betrugt die „veredelte Einwohnerschaft“ trotz steigernder Bevölkerung dagegen nur 293.732 „veredelte“ Einwohner. Dies bedeutet eine erhebliche Verschlechterung bei den Produkten in der Zuweisung, die an veredelte Einwohner gekoppelt sind.
Ein weiterer Faktor, der den Pankower Bezirkshaushalt wie alle anderen Bezirkshaushalte negativ betrifft, ist die sog. „Normierung“, die Absenkung der Zuweisung unter dem Median, um den Plafonds der Senatsverwaltung für Finanzen einhalten zu können. Pankow verliert so 5,3 Mio. € gegenüber einer reinen Zuweisung auf Medianbasis, berlinweit sind es für die Bezirke ca. 53,4 Mio. €. Wenn der Betrag der Pankow bei reiner Medianzuweisung zugestanden hätte, auch in Pankow angekommen wäre, hätte der Bezirk die eingesparten Investitionen und die Mehreinnahmen nicht zur Deckung des Primärdefizits einsetzen müssen.

Der Bezirk Pankow wird in den folgenden Haushaltsjahren durch die zunehmende Aufgabenübertragung des Landes an die Bezirke, noch stärker belastet, die ohne personelle Untersetzung nicht zu bewältigen ist. Dabei findet eine zukünftige Strukturveränderung durch die wachsende Bevölkerung, insbesondere die wachsende Kinderzahl, keine Berücksichtigung. Der Bezirk kann aufgrund der derzeitigen Belastung nicht reagieren. Diese dürfen über die „veredelte Einwohnerschaft“ nicht einfach „weggerechnet“ werden, sondern erfordern veränderte Strukturentwicklungsplanungen des Bezirks, die im Gegensatz zur Vergangenheit auch regional die Neuschaffung von Angeboten beinhalten. Auf diese Situation eines wachsenden Bezirks ist das gegenwärtige System der Budgetierung nicht vorbereitet und ausgerichtet.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

zu 2. Transferausgaben

 

Der Forderung, die Pflichtprodukte der Fallgruppe Hilfen zur Erziehung einer einhundertprozentigen Basiskorrektur inkl. der Verwaltungskosten zu unterziehen, ist das Abgeordnetenhaus nicht gefolgt, jedoch wurde beschlossen, die Mittel für Hilfen zur Erziehung für 2008 neu zwischen den Bezirken zu verteilen (für den Bezirk Pankow ca. 1,3 Mio € mehr) und ab 2009 ein neues, auf fachlichen Indikatoren beruhendes Planmengenmodell einzuführen. Für das Netzwerk Kinderschutz wurden pro Bezirk zwei zusätzliche Stellen genehmigt und für fallunspezifische Leistungen 1,8 Mio € (davon Pankow 150 T€).

 

 

zu 5. Gesundheit und Soziales

 

Für die Eröffnung eines Einstellungskorridors im ÖGD hat die Senatsverwaltung für Finanzen eine landesweite Regelung erlassen. Danach werden für das BA Pankow folgende Außeneinstellungen zugelassen, da die Nachbesetzung durch ZeP-Kräfte derzeit nicht gegeben ist:

1,0 Stelle Diplompsychologe/in im KJPD

1,5 Stellen Facharzt/ärztin für Psychiatrie/Neurologie/Nervenheilkunde im SPD

1,0 Stelle Arzt/Ärztin LuV-Leitung

 

 

zu 7. Übergabe der bezirklichen Immobilien an die BIM

 

Die Prüfung, ob die Gründung eines Eigenbetriebes zur Verwaltung der bezirklichen Liegenschaften für den Bezirk günstiger wäre als das jetzige bezirkliche Immobilienmanagement, hat ergeben, dass dies aus folgenden Gründen abgelehnt werden sollte:

 

Das Projekt „Implementierung eines bezirklichen Facility-Managements“ wurde anlässlich der RdB-Sitzung vom 15. Mai 2003 als gemeinsames bezirkliches Reformvorhaben bestätigt und nach Zustimmung des Senats von Berlin in die Neuordnungsagenda 2006 (Neugliederungs- und Modernisierungsprogramm des Landes Berlin) aufgenommen.

 

Den erfolgreichen Abschluss der Planungsphase dieses umfassenden Reformvorhabens bestätigte der förmliche RdB-Beschluss 963/06 vom 13. April 2006. Mit gleichem Beschluss verpflichteten sich die Bezirke zu einer zeitnahen Einführung des im Projektbericht dokumentierten Facility-Management-Systems nach einheitlichen Grundsätzen.

 

Im Bezirksamt Pankow wurde der RdB-Beschluss 963/06 mit dem BA-Beschluss Nr. V-1419/2006 bereits vollinhaltlich umgesetzt. Alle anderen Bezirke folgten entsprechend 2007.

 

Verwiesen sei hierbei auch auf den Senatsbeschluss vom 23.10.2007 zum Entwurf des 8. Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu den einheitlichen Ämterstrukturen in den Bezirken, in dem die Serviceeinheit Facility-Management (einschließlich Immobilienverwaltung) vorgesehen ist.

 

Gegenwärtig befinden sich in den meisten Bezirken die OE´s noch in der Aufbauphase und im Umstrukturierungsprozess nach den o. g. einheitlichen Grundsätzen eines Facility-Managements, um zukünftig eine Vergleichbarkeit in der Effektivität und den Benchmarks zu erreichen. Die derzeitige Diskussion zu anderen Modellen, wie Vermieter-Mieter-Modell oder gar anderen Rechtsformen ist in diesem Zusammenhang wenig zielführend, da sie die gemeinsame Zielstellung der Bezirke und die entsprechend gefassten Beschlüsse konterkariert.

 

Darüber hinaus werden bei Gründung eines Eigenbetriebes zur Verwaltung der bezirklichen Liegenschaften folgende Risiken gesehen.

 

1.        Die Einflussnahme der politischen Gremien, also des Bezirksamtes, der BVV usw. auf die Nutzung, den Erhalt und den Bestand der Immobilien wird sinken, da der Eigenbetrieb in erster Linie auf die kaufmännische Verwaltung achten muss.

Wirtschaftliches Handeln bedeutet u. a., dass unwirtschaftliche Objekte vermarktet werden müssen, um Verluste zu vermeiden. Das muss bei den ausschließlich fachlich genutzten Objekten, wie Schulen, Dienstgebäude, Jugendfreizeiteinrichtungen und Kulturstandorte, zu Konflikten führen, da deren Erhalt auch oft Ergebnis einer politischen Meinungsbildung ist und nicht ausschließlich auf wirtschaftlichen Gesichtspunkten basiert.

Zudem wäre die Einflussnahme darauf, wo, wie viel und ob überhaupt Gebäude saniert bzw. unterhalten werden, nicht mehr gegeben, da es für den Bezirk keine Zumessung für Bauunterhaltung mehr gibt. Sanierungen könnten auch ganz unterbleiben, wenn die Erlöse und Kosten des Eigenbetriebes das nicht zulassen.

Wirtschaftliches Handeln bedeutet auch, dass die Personalstärke den Gegebenheiten angepasst wird, d. h. bei Reduzierung des Gebäudebestandes müsste Personal abgegeben werden, das allerdings wahrscheinlich dann der Bezirk zu finanzieren hätte, da die Möglichkeit von Kündigungen wohl auszuschließen ist, das ZeP aber auch nicht mehr zuständig wäre. Problematisch ist auch, was mit dem ebenfalls von der Umstrukturierung betroffenen Personal außerhalb der Immobilienverwaltung (vor allem des Hochbauamtes) wird.

 

2.      Das Bezirksamt müsste an den Eigenbetrieb die ortsüblichen Mieten und anfallenden Betriebskosten zahlen unabhängig von der Belegung der Einrichtungen, ähnlich wie bei der BIM. So gibt es z. B. im Schulbereich Standorte, die aufgrund der Schülerzahlen nicht voll ausgelastet sind, aber dennoch vorgehalten werden müssen.

 

3.      Nach dem Eigenbetriebsgesetz (EigG) können die Eigenbetriebe auch Darlehen aufnehmen. Sollte der Eigenbetrieb scheitern, hat der Bezirk belastete Grundstücke und die Darlehen zu bedienen.

 

4.      Da das Finanzvermögen schrittweise an den Liegenschaftsfonds übertragen werden soll, bleiben dem Eigenbetrieb die Objekte mit fachlicher Nutzung, also Objekte mit relativ geringen Einnahmen, die zur Deckung der Ausgaben herangezogen werden könnten.

 

5.      Eine konkrete Wirtschaftlichkeitsberechnung ist aufgrund der erheblichen und komplexen Auswirkungen gegenwärtig nicht zu leisten.

Kameral entfallen weitestgehend die Personalkosten der SE Immobilien (außer dem FB Grundstücksrechtsverkehr, Resten der Immobilienverwaltung, dem FB Informationstechnik sowie Teilen des FB Innere Dienste), die damit zusammenhängenden Sachkosten und die Hochbauunterhaltung aber auch die bisher der Deckung des Gesamthaushalts dienenden Mieteinnahmen. Dafür sind an den Eigenbetrieb Mietausgaben und Bewirtschaftungskosten für alle Gebäude zu zahlen. In den Mietzahlungen müsste ein Teil für die Leitung des Eigenbetriebs enthalten sein, der in der Höhe aber nicht ganz den eingesparten Personalkosten entsprechen sollte.

Auch mit dieser Verfahrensweise bleiben die Infrastrukturkosten, wenn auch überwiegend in Form von bugdetwirksamen Mietkosten, in den Produkten enthalten. Die Höhe dieser Gesamtkosten ist gegenwärtig nicht konkret kalkulierbar. In der Finanzzuweisung könnte sich der erhöhte bw-Anteil in den Kosten günstig auswirken, allerdings sind die Auswirkungen auf Grund der produktbezogenen Eingriffe wie Medianfaktor, Wertausgleich, Normierung u. a. im Rahmen der Budgetierung nicht zu errechnen.

 

Am Beispiel der Berliner Bäder Betriebe lässt sich gut erkennen, dass Outsourcing öffentlicher Liegenschaften nicht immer zum Erfolg führt.

 

 

Zu 9. Öffentliche Ordnung, VetLeb und Untere Straßenverkehrsbehörde

 

Durch Senatsbeschluss werden den Bezirken für Kontrollen nach Errichtung der Umweltzone sowie zur Durchsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes bis zu 88 vorerst auf 2 Jahre befristete Übergangseinsätze ohne Personalkostenerstattung durch das ZeP zur Verfügung gestellt. Allerdings erweist sich die Bereitstellung geeigneten Personals gegenwärtig noch als problematisch.

Das Abgeordnetenhaus hat daher mit den Auflagenbeschlüssen zum Doppelhaushalt 2008/2009 den Senat aufgefordert, … dass die Beschlüsse zur Verstärkung der Ordnungsämter (88 Vollzeitäquivalente) … zügig umgesetzt werden. Sofern im ZeP oder den Bezirken keine geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden oder zeitnah verfügbar sein sollten, so ist die Aufgabenerfüllung über Außeneinstellungen abzusichern.

 

Die Mehrkosten durch Erhöhung der Preise für die gesetzlich vorgeschriebenen Planproben der Lebensmittelaufsicht sind durch den Senat für eine Basiskorrektur 2007 vorgemerkt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Nicht bezifferbar

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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