Drucksache - VI-0193  

 
 
Betreff: Nachhaltige Verkehrslösung für Buch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
16.04.2008 
Fortsetzung der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 7 BVV am 13. Juni 07
VzK 13, SB, 14. BVV am 16.04.2008

Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor Aufnahme von Bauarbeiten an der Wiltbergstraße im OT Buch zu prüfen, ob eine großräumige

 

Siehe Anlage

Dem Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz wurden in seiner Sitzung am 6

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                   . 02.2008

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                               

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VI-0193

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Nachhaltige Verkehrslösung für Buch

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der Sitzung am 13.06.2007 angenommenen Aufforderung der Bezirksverordnetenversammlung –  Drucksache-Nr. VI-0193 –

 

 „Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor Aufnahme von Bauarbeiten an der Wiltbergstraße im OT Buch zu prüfen, ob eine großräumige Verkehrsentzerrung durch ein Einbahnstraßensystem unter Einbeziehung der Wiltbergstraße, der Straße Alt Buch zwischen Wiltbergstraße und Pölnitzweg, des Pölnitzweges und der Hobrechtsfelder Chaussee zwischen Pölnitzweg und Wiltbergstraße, sowie des Röbellweges als innerörtlicher Verbindung zu einer langfristigen, dauerhaften und somit nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssituation in Buch führen kann.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Entsprechend des von der Bezirksverordnetenversammlung am 13.06.2007 beschlossenen Antrags „Nachhaltige Verkehrslösung für Buch“ wurde die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 29.08.2007 um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Diese sind am 17.01.2008 (VLB) und am 25.01.2008 (SenStadt) im Tiefbauamt eingegangen. Nachfolgend werden beide Stellungnahmen aufgeführt:

 

Verkehrslenkung Berlin

„Den Wunsch Ihrer Bezirksverordnetenversammlung (BVV), im Zusammenhang der Baumaßnahme in der Wiltbergstraße eine großräumige Verkehrsentzerrung durch ein Einbahnstraßensystem unter Einbeziehung der Wiltbergstraße, der Straße Alt Buch zwischen Wiltbergstraße, Pölnitzweg, Hobrechtsfelder Chaussee zwischen Pölnitzweg und Wiltbergstraße sowie des Röbellweges einzurichten, habe ich mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die genannten Straßen, mit Ausnahme des Röbellweges, sind Hauptverkehrsstraßen und im Stadtentwicklungsplan Verkehr der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch weiterhin als solche vorgesehen. Ihrer Zweckbestimmung nach sind sie zur Aufnahme des Durchgangsverkehrs bestimmt. Darüber hinaus sind sie zur

Aufrechterhaltung des für  unsere Stadt lebensnotwendigen Wirtschafts- und Gewerbeverkehrs von erheblicher  Bedeutung.

Hinzu kommt, dass durch diese Straßen bis zu sechs Buslinien verlaufen. Einbahnstraßenreglungen würde dem Ziel der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs entgegenstehen. Darüber hinaus würde durch eine Änderung der

Wegstrecke für alle Linien sich die Reisezeit verlängern.

 

Nach meinen Feststellungen verläuft der Verkehr in den genannten Straßen im Allgemeinen geordnet und sicher.

 

Einbahnstraßenregelungen stehen der Intention einer langsameren und defensiveren Fahrweise durch Begegnungsverkehr und den damit verbundenen Bestrebungen der Verkehrsberuhigung aufgrund des geschwindigkeitsfördernden Charakters von Einbahnstraßen entgegen.

 

Einbahnstraßen sind kein geeignetes Mittel zur Verkehrsberuhigung, da Fahrzeugführer dazu neigen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, da sie den Gegenverkehr nicht zu berücksichtigen haben.

 

Zudem müssen die Kraftfahrer zusätzliche Umwege in Kauf nehmen, um zu ihrem Wohnort zu gelangen, wobei grundsätzlich jeder von Kraftfahrzeugen zurückgelegte Mehrweg eine Belastung für die Umwelt und nach Möglichkeit zu vermeiden ist.

 

Sehr ungünstig würde sich eine solche Regelung auf die Radfahrer auswirken, der wegen Einbahnstraßenreglungen oftmals erhebliche Umwege in Kauf nehmen müsste.

 

Das Befahren der Gehwege entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung würde hiermit direkt provoziert werden.

 

Aufgrund meiner vorgenannten Ausführungen kann ich dem Wunsch Ihrer BVV nicht entsprechen.“

 

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. Verkehrsplanung

„Der Antrag der Linksfraktion der BVV fordert die Einführung eines Einbahnstraßen­systems im Ortsteil Buch. Die genannten Straßen (Wiltbergstraße, Alt Buch, Pölnitz­weg und Hobrechtsfelder Chaussee) gehören zum übergeordneten Straßennetz von Berlin und tragen die Hauptlast des Verkehrs in und um Buch.

Die Einrichtung eines Einbahnstraßensystems im Hauptstraßennetz hat Vorteile,  aber auch Nachteile. Bei vergleichbaren Beispielen überwiegen in der Regel die Nachteile. Art und Umfang der Wirkungen wären allerdings nur mit einer detaillierten Untersuchung (einschließlich Verkehrs­simulation) zu ermitteln. Aus den unten näher ausgeführten Gründen kann allerdings darauf verzichtet werden, da offensichtlich ist, dass im konkreten Fall die Nachteile vor allem zu Lasten der Anwohner, des nicht­motorisierten Verkehrs, der Verkehrssicherheit und der Umwelt überwiegen.

Eine Umorganisation kann daher nicht empfohlen werden.

 

Im Einzelnen beurteile ich den Vorschlag der Einführung von Einbahnstraßen wie folgt:

 

Die genannten Straßen müssten auf einer erheblichen Länge verändert werden (bis zu 1 800 m im Einzelnen, insgesamt rund 5 000 m).

Durch ein Einbahnstraßensystem würden sich folgende Effekte einstellen:

·        Der Kfz-Verkehr würde durch Einbahnstraßen „kanalisiert“:

o       Der Verkehrsfluss wird verbessert (allerdings abhängig von der Radverkehrsführung).

o       Die durchschnittliche Geschwindigkeit im Kfz-Verkehr steigt.

o       Die Organisation an den Lichtsignalanlagen lässt eine geringfügig höhere Leistungsfähigkeit zu, die allerdings durch Umwegwegfahrten und ver­mehrte Linksabbieger an den Knotenpunkten mit einer höheren Verkehrs­belastung wieder ausgeglichen wird.

o       Insgesamt verlängern sich die Wege erheblich. Das führt zu erhöhten Lärm- und Schadstoffbelastungen für die Anwohner.

o       Es verschlechtert sich die Erreichbarkeit (Umwege). Das betrifft hier das Zentrum von Buch mit der Schlossparkpassage und die verschiedenen medizinischen Standorte.

o       Soll auch die Hobrechtsfelder Chaussee als Einbahnstraße eingerichtet werden, ist zu erwarten, dass der Verkehr, der derzeit nach Brandenburg  an Buch vorbei führt, künftig teilweise Buch zusätzlich belasten wird.

o       Der Parksuchverkehr (besonders betroffen Besucher der Schlosspark­passage und der verschiedenen med. Standorte) erhöht sich.

·        Bezogen auf den Radverkehr/ Fußverkehr ergeben sich folgende überwiegend negative Aspekte:

o       Nur wenn es gelingt, den Radverkehr auch gegen die Einbahnstraßen­richtung zu führen, ergeben sich bezogen auf Erreichbarkeit im Radverkehr keine Nachteile. Allerdings wäre dann der verkehrsorganisatorische Vorteil für den Kfz-Verkehr wegen der Berücksichtigung ausreichender Sicherheitszeiten an Knotenpunkten (Konflikt Radfahrer / Linksabbieger) deutlich geringer.

o       Die höhere Kfz-Geschwindigkeit führt zu negativen Auswirkungen bei der Verkehrssicherheit.

o       Insbesondere ist das Überqueren der Fahrbahn für den Fußgängerverkehr mit einer zusätzlichen Unfallgefährdung als problematisch einzuschätzen (Kfz-Verkehr von rechts), der Bedarf an sicheren Fußgängerüberwegen steigt.

·        Für den ÖPNV (hier Busverkehr) ergeben sich durch Einbahnstraßen erhebliche Reisezeit- und Erschließungsnachteile.

 

Aufgrund der zu erwartenden erheblichen Kosten (insbesondere durch Umbaumaß­nahmen an Knotenpunkten nebst LSA-Anpassungen), der Verkehrs­sicherheits­probleme für Fußgänger- und ggf. Radverkehr sowie der nur begrenzten Nutzen (wahrscheinlich sogar negativer Nutzen) ist unter volkswirt­schaftlichen Gesichtspunkten kein hinreichend positives Ergebnis zu erwarten.“

 

 

Dieser verkehrlichen, erschließungstechnischen und an den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer orientierten Bewertung schließt sich das Bezirksamt vollinhaltlich an, so dass für die Entwurfsplanung der zu erneuernden Wiltbergstraße weiterhin von einem Zweirichtungsverkehr – eine Fahrspur pro Richtung – ausgegangen wird.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat

                                                                                                für Öffentliche Ordnung

 

 

 

                                                                            

 

 
 

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