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Drucksache - VI-0157
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 09.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0157 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Kabelloser Zugang zum Internet
Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der Sitzung am 11.06.07 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VI-0157: Das
Bezirksamt wird ersucht, 1. zu prüfen, inwieweit in Pankower
Bibliotheken und Bürgerämtern die Möglichkeit besteht, den Besuchern einen
kabellosen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen. 2.
Dazu ist der BVV in der September-Tagung zu berichten wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Es besteht
grundsätzlich die Möglichkeit, einen kabellosen Zugang zum Internet
einzurichten. Die geschätzten
einmaligen Kosten pro Standort bei eigenem Betrieb würden sich auf rund
3.500 € belaufen und es würden monatlich auflaufende Kosten pro
Standort in Höhe von ca. 50 € entstehen. Hier wird vorgeschlagen,
einen externen Betreiber für das Errichten und Betreiben von kabellosen
Internetzugängen zu beauftragen. Dieser Vorschlag
sollte auch deshalb favorisiert werden, da sonst das Bezirksamt im rechtlichen
Sinne ein „Diensteanbieter“ unter Berücksichtigung aller in Frage
kommenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Telemediengesetz,
Teledienstdatenschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz etc.) wäre. Seitens der
Bürgerämter wird der Bedarf von kabellosen Zugängen zum Internet (WLAN)
bestätigt. Eine Unterstützung durch Mitarbeiter des Bezirksamtes,
z. B. für die Ausgabe von Prepaid-Karten ist aus arbeitsorganisatorischer
Sicht aber nicht möglich. In allen
9 Bibliotheksstandorten stehen den Bürgern entgeltpflichtige
leistungsgebundene Internetzugänge zur Verfügung. Dieser Zugang wird
einheitlich mit 50 Cent je angefangener halben Stunde abgerechnet. Das
Bezirksamt erzielt damit jährliche Einnahmen von ca. 10.000 Euro. So
wünschenswert ein kabelloser Internet-Zugang aus Nutzersicht und unter dem
Aspekt Verwaltungsmodernisierung auf jeden Fall ist, so kann dieser Lösung aus
fiskalischer Sicht nicht zugestimmt werden. Im Gegensatz zum Internet-PC ist
bei der kabellosen Nutzung ein Zugangsnachweis durch das Bibliothekpersonal
nicht möglich, so dass diese Dienstleistung entgeltfrei angeboten werden
müsste. Da grundsätzlich beide Systeme in Betrieb bleiben würden – denn
nicht jeder Besucher hat einen Laptop -, ein Nebeneinander von entgeltfreier
und entgeltpflichtiger Internet-Nutzung jedoch nicht zu vermitteln ist, müsste
folglich die bisherige Internetnutzung ebenfalls entgeltfrei angeboten werden.
In diesem Fall würden die entfallenden Einnahmen das Kapitel 3723 /
Stadtbibliothek zusätzlich belasten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend
und Immobilien |
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