Drucksache - VI-0157  

 
 
Betreff: Kabelloser Zugang zum Internet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung mitberatender Ausschuss
06.06.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
07.06.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU; 25.04.07
BE Aussch. Fin., 7. Tagung, 13.06.2007
VzK 13, SB, 9. Tagung, 19.09.2007

1

 

Siehe Anlage

Aufenthalts- und Wartezeiten in Bibliotheken und Bürgerämtern könnten von den Besuchern genutzt werden um etwa im Internet zu

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                      09.2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0157

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Kabelloser Zugang zum Internet

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Sitzung am 11.06.07 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VI-0157:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1.      zu prüfen, inwieweit in Pankower Bibliotheken und Bürgerämtern die Möglichkeit besteht, den Besuchern einen kabellosen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen.

 

2.  Dazu ist der BVV in der September-Tagung zu berichten

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen kabellosen Zugang zum Internet einzurichten.

Die geschätzten einmaligen Kosten pro Standort bei eigenem Betrieb würden sich auf rund 3.500 € belaufen und es würden monatlich auflaufende Kosten pro Standort in Höhe von ca. 50 € entstehen. Hier wird vorgeschlagen, einen externen Betreiber für das Errichten und Betreiben von kabellosen Internetzugängen zu beauftragen. Dieser Vorschlag sollte auch deshalb favorisiert werden, da sonst das Bezirksamt im rechtlichen Sinne ein „Diensteanbieter“ unter Berücksichtigung aller in Frage kommenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Telemediengesetz, Teledienstdatenschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz etc.) wäre.

 

Seitens der Bürgerämter wird der Bedarf von kabellosen Zugängen zum Internet (WLAN) bestätigt.

Eine Unterstützung durch Mitarbeiter des Bezirksamtes, z. B. für die Ausgabe von Prepaid-Karten ist aus arbeitsorganisatorischer Sicht aber nicht möglich.

 

In allen 9 Bibliotheksstandorten stehen den Bürgern entgeltpflichtige leistungsgebundene Internetzugänge zur Verfügung. Dieser Zugang wird einheitlich mit 50 Cent je angefangener halben Stunde abgerechnet. Das Bezirksamt erzielt damit jährliche Einnahmen von ca. 10.000 Euro.

So wünschenswert ein kabelloser Internet-Zugang aus Nutzersicht und unter dem Aspekt Verwaltungsmodernisierung auf jeden Fall ist, so kann dieser Lösung aus fiskalischer Sicht nicht zugestimmt werden. Im Gegensatz zum Internet-PC ist bei der kabellosen Nutzung ein Zugangsnachweis durch das Bibliothekpersonal nicht möglich, so dass diese Dienstleistung entgeltfrei angeboten werden müsste. Da grundsätzlich beide Systeme in Betrieb bleiben würden – denn nicht jeder Besucher hat einen Laptop -, ein Nebeneinander von entgeltfreier und entgeltpflichtiger Internet-Nutzung jedoch nicht zu vermitteln ist, müsste folglich die bisherige Internetnutzung ebenfalls entgeltfrei angeboten werden. In diesem Fall würden die entfallenden Einnahmen das Kapitel 3723 / Stadtbibliothek zusätzlich belasten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil            

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 

 

 

                                               

 

 
 

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