Drucksache - VI-0140  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktprogramm 2007
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.07.2007 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
21.11.2007 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 6. Tagung, 25.04.2007
ÄA BV Dr. Schneider, 6. Tagung, 25.04.2007
Ausfertigung nach Beschlussf., Antrag Linksfr., 6. Tagung, 25.04.2006
VzK 13, ZB, 8. Tagung, 11.07.2007
VzK 13, SB, 11. Tagung, 21.11.2007

Das BA wird beauftragt, im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Trägervertretung des JobCenter Pankow darauf hinzuwirken, dass

 

Siehe Anlage

 

Gegenwärtig wird in der Trägervertretung des JobCenter das Arbeitsmarktprogramm 2007 beraten

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                             . 11. 2007

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0140/07

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Arbeitsmarktprogramm 2007

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 6. ordentlichen Tagung am 25.04.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-0140/07:

 

 

Das BA wird beauftragt, im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Trägervertretung des JobCenter Pankow darauf hinzuwirken, dass im Arbeitsmarktprogramm 2007 bei den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung eine ausreichende Anzahl von Arbeitsgelegenheiten eingeplant werden.

 

Der Einstieg in einen Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS) mit dem Ziel, hierbei sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, ist noch 2007 zu ermöglichen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Erarbeitung von Ideen und Konzepten für diese Arbeitsgelegenheiten im ÖBS eng mit Pankower Trägern und Projekten zusammen zu arbeiten.

 

Darüber hinaus berichtet dass BA der BVV bis zum 30.06.2007, wie die auf Landesebene erreichten Verhandlungsergebnisse zum Einstieg in den ÖBS, im Bezirk umgesetzt werden sollen.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Gemeinsam mit der anderen Trägerseite hatte sich das Bezirksamt in der Trägervertretung darauf verständigt, aus dem Eingliederungstitel für das Jahr 2007 ein ausreichend hohes Budget für Arbeitsgelegenheiten vorzuhalten.

 

Das Bezirksamt hat sich in mehreren Sitzungen mit der Einführung des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors noch im Jahre 2007 befasst und sich über Handlungsfelder im Rahmen des Beschäftigungszuschusses nach § 16a SGB II verständigt.  

 

In der öffentlich geführten Debatte um diese Handlungsfelder und im weiteren Procedere darf jedoch nicht verkannt werden, dass der Beschäftigungszuschuss  als Eingliederungsinstrument eine längerfristige bzw. dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben für Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen, die auf absehbare Zeit keine Chancen haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden, eröffnen soll. Individuelle Vermittlungshemmnisse können insbesondere sein:

 

·         Besonders lange Dauer der Arbeitslosigkeit

·         Fehlender Schul- und/oder Berufsabschluss

·         Alter über 50 Jahre

·         Erhebliche gesundheitliche Einschränkungen einschl. psychischer Dispositionen

·         Mangelnde Sprachkenntnisse

·         Analphabetismus

·         Überschuldung

·         Wohnungslosigkeit

·         Suchtprobleme

·         Vorstrafen

 

Der Beschäftigungszuschuss ist ausschließlich für langzeitarbeitslose Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungshemmnissen vorgesehen, die nachweislich unter Einsatz aller bereits vorhandenen Instrumente auf absehbare Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können. Der Beschäftigungszuschuss soll somit eine langfristige Hilfe für Menschen, die im bisherigen Förderungssystem oftmals vernachlässigt worden sind, darstellen.

 

Aus dem Gesagten wird deutlich, dass es nunmehr darauf ankommt, die Handlungsfelder mit den Problemlagen und den individuellen Ressourcen der Zielgruppen abzustimmen.

 

Die Ausgestaltung des ÖBS wurde den Trägern durch das Jobcenter und das Bezirksamt am 24.10.07 in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt. Die Träger erhielten Gelegenheit, sich beim Jobcenter mit konkreten Projekten und Konzepten im Rahmen dieser Handlungsfelder zu bewerben. Das Abstimmungsverfahren wird in den bisher bewährten Kooperationsstrukturen durchgeführt und letztlich vom Jobcenter entschieden, so dass die Maßnahmen zu Beginn des Jahres 2008 anlaufen können.

 

Der Bezirk wird sich des Weiteren dafür einsetzen, dass möglichst zahlreiche Projekte einen gesellschaftlichen Mehrwert in Bereichen, die die soziale Infrastruktur unterstützen, erbringen und so von der zusätzlichen 25%igen Landesförderung profitieren. Der Senat hat hierfür folgende Schwerpunktthemen vorgegeben:

 

-          Verbesserung der Perspektiven einer älter werdenden Gesellschaft, Ausweitung von Serviceangeboten für Seniorinnen und Senioren

-          Stärkung des sozialen Zusammenhalts

-          Unterstützung der Integration von Migrantinnen und Migranten

-          Stärkung der kulturellen und schulischen Bildung

 

und zahlt in diesen Fällen ergänzend zum Bundeszuschuss

 

-          25% des Arbeitsentgeltes einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

-          an Sachkosten eine Trägerpauschale in Höhe von durchschnittlich 140 € pro Teilnehmer/in.

-           

Dieser Zuschuss muss separat bei einer Servicegesellschaft beantragt werden.

 

Um möglichst vielen Personen eine Vermittlungschance zu geben, sollen für die zu zahlenden Arbeitsentgelte Obergrenzen eingeführt werden.

 

Wir bitten, die o.g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                   Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                                           Bezirksstadträtin für           

                                                                                                                Gesundheit , Soziales, Schule
                                                 und Sport

 

                                                                                                                                                                               

 

 

 
 

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