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Drucksache - VI-0140
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin . 11. 2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0140/07 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Arbeitsmarktprogramm 2007 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 6. ordentlichen Tagung am 25.04.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-0140/07: Das BA wird beauftragt, im
Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Trägervertretung des JobCenter Pankow
darauf hinzuwirken, dass im Arbeitsmarktprogramm 2007 bei den Maßnahmen der
öffentlich geförderten Beschäftigung eine ausreichende Anzahl von
Arbeitsgelegenheiten eingeplant werden. Der Einstieg in einen Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS) mit dem Ziel, hierbei
sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, ist noch 2007
zu ermöglichen. Das Bezirksamt wird ersucht,
zur Erarbeitung von Ideen und Konzepten für diese Arbeitsgelegenheiten im ÖBS
eng mit Pankower Trägern und Projekten zusammen zu arbeiten. Darüber hinaus berichtet dass BA der BVV bis zum
30.06.2007, wie die auf Landesebene erreichten Verhandlungsergebnisse zum
Einstieg in den ÖBS, im Bezirk umgesetzt werden sollen. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Gemeinsam mit der anderen Trägerseite hatte sich das
Bezirksamt in der Trägervertretung darauf verständigt, aus dem
Eingliederungstitel für das Jahr 2007 ein ausreichend hohes Budget für
Arbeitsgelegenheiten vorzuhalten. Das Bezirksamt hat sich in mehreren Sitzungen mit der
Einführung des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors noch im Jahre 2007
befasst und sich über Handlungsfelder im Rahmen des Beschäftigungszuschusses
nach § 16a SGB II verständigt. In der öffentlich geführten Debatte um diese
Handlungsfelder und im weiteren Procedere darf jedoch nicht verkannt werden,
dass der Beschäftigungszuschuss als Eingliederungsinstrument eine
längerfristige bzw. dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben für
Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen, die auf absehbare Zeit
keine Chancen haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu
finden, eröffnen soll. Individuelle Vermittlungshemmnisse können insbesondere
sein: ·
Besonders lange Dauer der Arbeitslosigkeit · Fehlender Schul- und/oder Berufsabschluss · Alter über 50 Jahre · Erhebliche gesundheitliche Einschränkungen einschl. psychischer Dispositionen · Mangelnde Sprachkenntnisse · Analphabetismus · Überschuldung · Wohnungslosigkeit · Suchtprobleme ·
Vorstrafen Der Beschäftigungszuschuss ist ausschließlich
für langzeitarbeitslose Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungshemmnissen
vorgesehen, die nachweislich unter Einsatz aller bereits vorhandenen
Instrumente auf absehbare Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert
werden können. Der Beschäftigungszuschuss soll somit eine langfristige Hilfe
für Menschen, die im bisherigen Förderungssystem oftmals vernachlässigt worden
sind, darstellen. Aus dem Gesagten wird deutlich, dass es nunmehr darauf
ankommt, die Handlungsfelder mit den Problemlagen und den individuellen
Ressourcen der Zielgruppen abzustimmen. Die Ausgestaltung des ÖBS wurde den Trägern durch das
Jobcenter und das Bezirksamt am 24.10.07 in einer öffentlichen Sitzung
vorgestellt. Die Träger erhielten Gelegenheit, sich beim Jobcenter mit
konkreten Projekten und Konzepten im Rahmen dieser Handlungsfelder zu bewerben.
Das Abstimmungsverfahren wird in den bisher bewährten Kooperationsstrukturen
durchgeführt und letztlich vom Jobcenter entschieden, so dass die Maßnahmen zu
Beginn des Jahres 2008 anlaufen können. Der Bezirk wird sich des Weiteren dafür einsetzen,
dass möglichst zahlreiche Projekte einen gesellschaftlichen Mehrwert in
Bereichen, die die soziale Infrastruktur unterstützen, erbringen und so von der
zusätzlichen 25%igen Landesförderung profitieren. Der Senat hat hierfür
folgende Schwerpunktthemen vorgegeben: -
Verbesserung der
Perspektiven einer älter werdenden Gesellschaft, Ausweitung von
Serviceangeboten für Seniorinnen und Senioren -
Stärkung des
sozialen Zusammenhalts -
Unterstützung der
Integration von Migrantinnen und Migranten -
Stärkung der
kulturellen und schulischen Bildung und zahlt in diesen Fällen ergänzend zum
Bundeszuschuss -
25% des Arbeitsentgeltes einschließlich der
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung - an Sachkosten eine Trägerpauschale in Höhe von durchschnittlich 140 € pro Teilnehmer/in. -
Dieser Zuschuss muss separat bei einer Servicegesellschaft beantragt werden. Um möglichst vielen Personen eine Vermittlungschance
zu geben, sollen für die zu zahlenden Arbeitsentgelte Obergrenzen eingeführt
werden. Wir bitten, die o.g. Drucksache als erledigt zu
betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeitentfällt Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit
, Soziales, Schule
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